Autohandel auf Parkplatz für Mietshaus?
Wir wohnen in einem 15 Parteien Haus. Dazu stehen nur 11 Parkplätze, rein für Mieter und deren Besuch und Co zur Verfügung. Es ist eh schon immer eine Schlacht um die Parkplätze manchmal.
Jz haben wir einen Mieter, der scheinbar ein Gewerbe mit Autos betreibt (rote 06er Nummernschilder, immer wechselnde Autos) und diese auf unserem Parkplatz abstellt. Manchmal 2-4 Autos, die hier einfach die Parkplätze blockieren, sofern er keine Verkaufsgespräche hat und neue Autos evtl noch dazu kommen.
Ansprechen bringt nix, er dürfte hier Autos haben so viel er wolle. Rücksichtnahme auf andere? Fehlanzeige.
Bevor ich unseren Vermieter anspreche, wollte ich das einfach mal wissen inwiefern er hier auf unserem Mieterparkplatz denn wirklich Autos (zum Verkauf) stehen haben kann ohne das wir anderen was machen können? Kennt sich da jmd aus? Es nervt auch andere hier. Aber bisher wurde eben nur versucht das mit ihm zu klären. S.o. 👆🏻 keine Einsicht.
Darf er einen Handel auf einem Allgemeinparkplatz für das Wohnhaus überhaupt führen? Es ist wirklich schlimm hier mit den Parkplätzen. Daher die wenigen 11, die unserem Haus zur Verfügung stehen.
Vllt weiß ja jmd was. Interessiert mich nur mal bevor ich den Vermieter anrufe. Bin eig gerne für persönliches klären, aber es wird immer mehr und immer häufiger.. iwann stehen hier 6 oder noch mehr Autos zum Verkauf und wir müssen uns stapeln..
Danke
5 Antworten
Da möchte ich doch erst mal wissen, was im Mietvertrag über die Nutzung der Parkflächen steht.
Ein weitere Aspekt wäre nach meiner Ansicht die Frage der Zweckentfremdung:
Nutzt ein Mieter seine Wohnung auch für eine berufliche Tätigkeit (egal ob freiberuflich, mit Gewerbeschein oder im Homeoffice), kann der Vermieter dies als vertragswidrige Nutzung der Mietsache ansehen und den Mieter auffordern dies zu unterlassen und wenn er keine Einsicht zeigt, das Mietverhältnis kündigen.
https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/gewerbe/736-mietwohnung-gewerblich-nutzen.html
Da die Parkflächen Teil der Mietsache sind, muss nach meiner Ansicht der Vermieter einer gewerblichen Nutzung zustimmen.
Da ist der Vermieter gefragt. In der Regel braucht euer Mitbewohner hierfür eine Gewerbeanmeldung, die wird er haben da 06er Kennzeichen, allerding muss dann auch der Platz vor dem Haus als Verkaufsfläche gemeldet sein. Das wird wiederum fast sicher nicht der Fall sein, da hier eine Nutzungsänderung und das Einverständnis des Vermieters nötig ist
Ausschließlich der Eigentümer/Vermieter entscheidet über die gesetzlich zulässige Nutzung seiner Stellfläche.
Sprechen Sie folglich den Eigentümer/Vermieter an.
Soweit ich weiss, "gehört" ein Parkplatz nur einem Mieter, wenn der monatlich dafür bezahlt. Doch der Vermieter hätte sehr wohl das Recht das zu verbieten, wenn es sich nicht um öffentliche Parkplätze handelt, sondern Teil seines Grundstücks sind.
Also zum Grundstück des Vermieters des Hauses? Dann muss er das unterbinden.
Hier kann nur der Vermieter einen Riegel vorschieben, denn er alleine bestimmt, wer und wieviele Autos auf seinen Parkplätzen stehen dürfen.
Privatparkplätze gewerblich zu nutzen, halte ich ohne Zustimmung des Vermieters nicht für rechtmäßig.
Vermieter papierschriftlich informieren.
Nein. Sie gehören lediglich zum Haus. Für die Anwohner allgemein