Autohandel auf Parkplatz für Mietshaus?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da möchte ich doch erst mal wissen, was im Mietvertrag über die Nutzung der Parkflächen steht.

Ein weitere Aspekt wäre nach meiner Ansicht die Frage der Zweckentfremdung:

Nutzt ein Mieter seine Wohnung auch für eine berufliche Tätigkeit (egal ob freiberuflich, mit Gewerbeschein oder im Homeoffice), kann der Vermieter dies als vertragswidrige Nutzung der Mietsache ansehen und den Mieter auffordern dies zu unterlassen und wenn er keine Einsicht zeigt, das Mietverhältnis kündigen.

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/gewerbe/736-mietwohnung-gewerblich-nutzen.html

Da die Parkflächen Teil der Mietsache sind, muss nach meiner Ansicht der Vermieter einer gewerblichen Nutzung zustimmen.

Da ist der Vermieter gefragt. In der Regel braucht euer Mitbewohner hierfür eine Gewerbeanmeldung, die wird er haben da 06er Kennzeichen, allerding muss dann auch der Platz vor dem Haus als Verkaufsfläche gemeldet sein. Das wird wiederum fast sicher nicht der Fall sein, da hier eine Nutzungsänderung und das Einverständnis des Vermieters nötig ist

Ausschließlich der Eigentümer/Vermieter entscheidet über die gesetzlich zulässige Nutzung seiner Stellfläche.

Sprechen Sie folglich den Eigentümer/Vermieter an.

Soweit ich weiss, "gehört" ein Parkplatz nur einem Mieter, wenn der monatlich dafür bezahlt. Doch der Vermieter hätte sehr wohl das Recht das zu verbieten, wenn es sich nicht um öffentliche Parkplätze handelt, sondern Teil seines Grundstücks sind.


Inkognito-Nutzer   03.05.2024, 11:30

Nein. Sie gehören lediglich zum Haus. Für die Anwohner allgemein

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Inkognito-Nutzer   03.05.2024, 11:52
@Whatelse23

Ja genau und wir können diese Parkplätze nutzen

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Whatelse23  03.05.2024, 11:54
@Inkognito-Fragesteller

Hier kann nur der Vermieter einen Riegel vorschieben, denn er alleine bestimmt, wer und wieviele Autos auf seinen Parkplätzen stehen dürfen.

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Privatparkplätze gewerblich zu nutzen, halte ich ohne Zustimmung des Vermieters nicht für rechtmäßig.

Vermieter papierschriftlich informieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.