Autobahn und Kraftfahrstraße?

6 Antworten

Die Autobahn ist eine Kraftfahrstraße, eine Kraftfahrstraße (ab 61kmh) ist aber nicht gleichzeitig eine Autobahn, sondern kann auch eine "normale" Straße mit dieser Mindestgeschwindigkeit sein.

emib5  06.11.2016, 22:11

Eine Autobahn ist eine Autobahn und keine Kraftfahrstraße.

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Kraftfahrstraßen schließen bestimmte Fahrzeuge aus. Was nicht mindestens 60 km/h fahren kann, darf nicht drauf. Also z.B. Radfahrer, Fahrzeuge der Klasse AM, diverse landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass man mindestens 60 km/h fahren muss.

Kraftfahrstraßen gibt es auch innerhalb geschlossener Ortschaften -> falls keine andere Beschilderung existiert maximal 50 km/h erlaubt, aber die diversen Fahrzeuge sind eben von der Nutzung ausgeschlossen.

Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es faktisch nicht da sie keine Kreuzungen haben. Daher ist eine Autobahn, welche durch eine Ortschaft geführt wird, nicht auf 50 km/h beschränkt.

Damit zum Kern

Wichtigstes Unterscheidungskriterium ist, dass Autobahnen NIEMALS eine Kreuzung haben, Kraftfahrstraßen können auch Kreuzungen haben.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php

Autobahnen haben Anschlussstellen, Kraftfahrstraßen Kreuzungen und Einmündungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe regelmäßig damit zu tun. ;)

Eine Autobahn ist eine Schnellstraße mit kreuzungsfreien Zu- und Abfahrten und mindestens 2 Spuren pro Richtung wobei die Richtungsfahrbahnen durch bauliche Maßnahmen (Grünstreifen mit Leitplanken, Betonmauer) und darf nur von Fahrzeugen benutzt werden, die mindestens 60 km/h fahren können. eine generelle Höchstgeschwindigkeit besteht nicht.


Eine Kraftfahrstraße kann autobahnähnlich (wenn auch mit geringerer Spurbreite, besonders auch ohne Standspur) ausgebaut sein, muss sie aber nicht. Es gibt durchaus auch Kraftfahrstraßen, die nur 2-spurig sind, werden aber jetzt in der Regel 3-spurig ausgebaut, mit der mittleren Spur wechselnd als Überholspur für beide Richtungsfahrbahnen, die Trennung erfolgt durch spezielle Fahrbahnmarkierung (gemalter Grünstreifen in "Verkehrsgrün" mir doppelter durchgezogener weißer Linie auf beiden Seiten, sodass diese Markierung 1m breit ist).

Es gilt die generelle Höchstgeschwindigkeit von 100km/h für PKW, sofern davon nicht über Verkehrsschilder abgewichen wird. Auch die Mindestgeschwindigkeit kann hier über Verkehrsschilder abweichend geregelt werden. Auch hier dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bauartbedingt mindestens 60km/h fahren können, aber durchaus auch langsamer fahren dürfen.

Der Beginn einer Autobahn wird mit dem Verkehrszeichen Autobahn angekündigt, der Beginn einer Kraftfahrtstrase mit dem Verkehrszeichen Kraftfahrtstraße. Auf Kraftfahrtstraßen gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, auf Autobahnen gilt in Deutschland keine Geschwindigkeitsbeschränkung bzw. 130 km/h Richtgeschwindigkeit, es sei denn, es gibt ein Verkehrsschild das beispielsweise 120 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgibt. 

Die Autobahn hat meistens zwei Spuren je Seite, und ist Räumlich abgetrennt (z.B durch Leitplanken).