Auto zurückgeben?
Hi ich habe einen Gebrauchtwagen auf eBay gekauft allerdings geht er während des Fahrens als automatikfahrzeug aus. Außerdem funktioniert der Scheibenwischer und die Klima nicht.
Soll ich es eventuell wieder verkaufen oder kann man es zurückgeben.
PS ich habe es privat gekauft
Danke schonmal im vorraus
6 Antworten
Fangen wir mal mit dem Ausgehen an, denn hier muss kein Mangel vorliegen.
Möglichkeit 1 ist, das Auto hat eine Start-Stop-Automatik. Du fährst an die Ampel ran, stehst, hast den Fuß auf der Bremse (bei Automatik) oder nimmst ihn ohne Gang von der Kupplung (bei Schalter), Motor geht aus, nimmst den Fuß von der Bremse (bei Automatik) bzw. trittst die Kupplung wieder (bei Schalter), Motor startet wieder ganz von selbst. Die lässt sich auch temporär deaktivieren, der Knopf dafür hat als Symbol ein A mit unten offenem Kreis mit Pfeilspitze auf einer Seite. Wenn der Motor dann an bleibt, ist alles okay.
Möglichkeit 2 ist, es ist ein Hybrid. Hier geht der Motor sogar während der Fahrt aus, weil hier der Elektromotor aus der Batterie genutzt wird, die während der Fahrt insbesondere durch Bremsenergie geladen wird. Solang das Auto noch vorwärts schiebt, ist alles okay, dann läuft er auf Strom.
Ist es kein Hybrid und nicht die Start-Stop-Automatik, dann liegt ein Mangel vor.
So, jetzt gehen Scheibenwischer und Klimaanlage nicht, das sind Mängel. Der Scheibenwischer sogar ein TÜV-relevanter Mangel.
Jetzt ist es so: Bei Privatverkäufen gibt es einen Gewährleistungsausschluss. Gekauft wie gesehen. Der ist aber nur gültig, wenn du beim Kauf über eventuelle Mängel aufgeklärt wurdest. Klar, ein Privatverkäufer kann nicht alles wissen und bei Gebrauchtwagen kann auch was, das beim Kauf noch okay war, kaum dass du vom Hof rollst, kaputtgehen ohne dass der Verkäufer was dafür kann - diese Mängel sind aber offensichtlich.
Was beim Anfechten des Kaufvertrages etwas schwierig sein könnte, du hättest ja eine Probefahrt machen können und hättest dann von Klimaanlage und Scheibenwischer gewusst.
Was dir helfen könnte: Wann war denn der letzte TÜV? Kaputte Scheibenwischer sind ein TÜV-Mangel. Ist die HU noch frisch und im Protokoll (das hast du ja, ohne den Bericht hättest du das Auto ja nicht anmelden können) steht davon nichts (ich meine sogar, es wäre ein erheblicher Mangel, keine Plakettenzuteilung), dann bekam der Prüfer hier ggf. sogar "Brillengeld", dann sind wir hier in ganz anderen Regionen unterwegs. Ist es eine Rest-TÜV-Gurke, kann der Fehler auch nach der letzten HU aufgetreten sein.
Was du auch prüfen solltest: Wurden evtl. weitere Mängel verdeckt? Guck dir z.B. mal die Warnlampen an. Beim Einschalten der Zündung müsste eigentlich der ganze Tannenbaum leuchten. Airbag, ABS, ESP, Kühlwasser, Öldruck, ... und bei den meisten Autos (eine Ausnahme kenne ich tatsächlich, aber das ist wirklich eine Ausnahme) gehen die Warnlampen nacheinander aus. Geht z.B. Airbag nicht an oder Airbag zusammen mit Öldruck aus, wurde hier ggf. auch noch ein Airbag-Problem vertuscht. In der Regel stehen solche Fehler aber neben den Warnlampen auch im Fehlerspeicher, der nächste ATU liest dir die Karre aber sicher auch gerne mal gegen 20 Euro in die Kaffeekasse aus.
Die ADAC Verkehrsrechtsschutz, die auch Gebrauchtwagenkäufe und damit verbundene Gerichtsprozesse schützt, hat keine Wartezeit. Schließe sie heute noch ab, wenn du noch keine Rechtsschutz hast (vielleicht brauchst du sie ja auch mal für was anderes) und sammle alles, was du finden kannst, evtl. stehen hier gute Chancen auf eine Rückabwicklung.
eht er während des Fahrens als automatikfahrzeug aus - Start/Stop Automatik?
Lies mal was für einen Vertrag du abgeschlossen hast. Sicher hast du den Wagen nicht per Paypal bezahlt und per DHL geliefert bekommen ?
Im üblichen Privat-Kaufvertrag steht: gekauft wie besehen, vielleicht sogar: nach Probefahrt. Oder wenn es eine alte Schrottkiste ist: Bastlerauto.
Und der Passus: Ausschluss von Gewährleistung und Widerrufsrecht. Widerruf gibt es sowieso nicht wenn persönlich ... Auch nicht beim gewerblichen Händler.
Die einzige Möglichkeit wären "Versteckte Mängel" .. also etwas was man nicht bei der Besichtung und Probefahrt erkennt UND von dem der Verkäufer gewusst hat. Muss man aber erst mal nachweisen.
Man müsste den genauen Wortlaut der Anzeige bzw des Kaufvertrages kennen. auch ein Privatverkauf Schütz nicht immer vor Gewährleistung aber es wird für dich schwieriger das zu klären.
waren solche Mängel bekannt beim Verkauf bereits bekannt? Könnte man das notfalls nachweisen das der Verkäufer diese mängel kannte und bewusst verschwiegen hat? Hier wäre dann bei einem Verkauf deinerseits das nächste Thema. Die sind diese Mängel jetzt ja bekannt also fang nicht an dich selbst auf dünnes Eis zu begeben
Zu wenig Info. Wann hast du ihn gekauft, waren da die Mängel schon vorhanden, wie lief die Besichtigung/Probefahrt ab, was ist im Vertrag vermerkt, wie viel bist du seitdem gefahren?
Die restlichen Daten fehlen noch immer. Aber unnabhängig davon: Wieso kauft man privat ein Auto ohne Probefahrt? Hattest du jmd Fachkundiges dabei?
Naja, sieht so aus, als hättest du wohl einige Fehler beim Kauf gemacht. Es ist relativ unwahrscheinlich, dass du es zurückgeben kannst. Weiterverkaufen geht, aber dann vermutlich mit Verlust, weil du die dir bekannten Mängel angeben musst.
Gekauft am Samstag er wurde gebracht am Mittwoch
Keine Probefahrt
In den ersten 30 min fahrzeit
Gab keine Probefahrt nur Besichtigung