Auto gekauft während ALG2 Bezug, was wird nun auf mich zukommen?

6 Antworten

Mach dir keine Sorgen. Die Leute, die drohen, eine Strafanzeige gegen dich zu stellen, würde ich sofort wegen dieser Bedrohung angreifen.

Du hast nichts Unrechtes getan.

Du hast etwas Gutes getan.

Du hast im Auftrag deiner Oma und für das Geld deiner Oma ein Auto gekauft. Das ist normal. Das machen viele Leute, zum Beispiel im Auftrag ihrer Firma. Es gibt viele Leute, die ein Auto im Wert von über 50.000,- € fahren, auf sich angemeldet und auf sich versichert haben, ohne dass ihnen das Auto gehört. Es gehört dann ihrer Bank oder ihrer Leasing-Firma oder ihrem Vater oder ihrer Tante. Das ist ganz normal. Ich wohne auch in einem Haus, das mit nicht gehört ;-).

Dabei ist es völlig egal, ob dein Auftraggeber (also Oma) dir das Geld in Bar übergeben hat oder das Geld auf dein Konto überwiesen hat. Beim Konto müsste man halt dem Jobcenter, wenn es fragt, erklären, für welchen Zweck das Geld bestimmt war - und dass es auch dafür ausgegeben worden ist. Ist ganz normal.

Anders sieht es aus, wenn deine Oma gesagt hat: "Ich schenke dir 6.000,- €, wenn du dir dafür ein Auto kaufst und mich manchmal zum Arzt fährst!"

Dann hast du laut SGB II ein § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen. Siehe Absatz 3, einmalige Einnahme, wie hier schon erwähnt wurde.

Hierbei gibt es aber Ausnahmen wie "zweckbestimmte Einnahmen", Beispiel: Oma spendiert dem Enkel einen Führerschein. Das wird dann in der Regel nicht angerechnet auf den Bedarf des Enkels an ALG II. Der soll ja den Wunsch von Oma erfüllen, und er kann das Geld nicht einfach für Essen ausgeben.

Ein Auto könnte der Enkel aber verkaufen und das Geld dann für Essen ausgeben statt ALG II. Hier könnte aber eine Zweckbestimmung wie "Fahren der Oma zum Arzt" helfen.

Einfacher wäre es aber, wenn die Oma keine 6.000,- und kein Auto verschenkt, sondern einfach den Enkel damit beauftragt, von den 6.000,-, die nach wie vor der Oma gehören, ein Auto zu kaufen (und es auf Oma, auf Onkel Otto oder auf den Enkel oder auf sonst wen anzumelden - und es über Tante Friedas Schadensfreiheitsrabatt zu versichern oder auf den des Enkels oder des Uropas).

Eine Übergabe von Geld ist also noch keine Schenkung! Wenn Oma dir 20,- Euro gibt und sagt, "Hol mir mal Pralinen von Edeka", dann ist das mitnichten eine Schenkung an den Enkel!

Es kommt also

  • A) darauf an, was der Wille der Oma war, und
  • B) wie Oma ihren Willen zum Ausdruck gebracht hat, und
  • C) wie A) dieser Wille von Oma bzw. B) dieser Ausdruck des Willens von Oma am Ende vom Jobcenter und ganz am Ende von einem angerufenen Sozialgericht und/oder Strafgericht interpretiert wird.

Dass Oma nicht nur einen Chaffeur gesucht hat, sondern auch ein bisschen dem Enkel Bewegungsfreiheit zukommen lassen wollte, muss dabei nicht unbedingt für § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen sprechen - siehe die Hinweise der Agentur für Arbeit zu Spenden für einen Führerschein von Enkeln (Link folgt auf Wunsch).

Gruß aus Berlin, Gerd

verreisterNutzer  08.03.2022, 17:15

Wie immer eine Top Antwort und dazu so ausführlich:)

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verreisterNutzer  08.03.2022, 17:22

Kannst du den link mal geben für Spenden ? Danke dir schon mal

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GerdausBerlin  09.03.2022, 00:21
@verreisterNutzer

PDF-Seite 34:

"4) Von einer nur geringfügigen Lageverbesserung durch eine Zu-

wendung, bei der ungekürzte Leistungen weiter gerechtfertigt sind,

ist insbesondere bei allgemein üblichen Zuwendungen von Ver-

wandten an minderjährige Kinder auszugehen (z. B. Geld- oder

Sachgeschenke zu Weihnachten oder Geburtstag, kleinere Ta-

schengelder).

Die Entscheidung hat insbesondere den Anlass, den Zweck und die

Höhe der Zuwendung zu berücksichtigen.

Beispiel:

Die Großmutter eines leistungsberechtigten Kindes finanziert diesem

zum 18. Geburtstag den Führerschein der Klasse B mit einem Wert von

2.000,00 EUR. Die Zuwendung kann nicht für den Lebensunterhalt ein-

gesetzt werden, weil sie zweckgerichtet erbracht wird."

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ich glaube ich hab Mist gemacht. :(

Ach, guck' an ... und darauf kommt man nicht vorher? :D

Was genau passieren wird, kann hier niemand voraussehen.

Ein Sozialbetrüger bist Du wohl nicht und wenn die Großeltern alles bestätigen, kann die Sache glimnpflich ausgehen. Muß aber nicht.

Ich persönlich würde es im Moment so sehen, daß die Großeltern Dir 6.000 € geschenkt haben; dieses Geld wäre als Einnahme anzurechnen.

Da die Schenkung jedoch von einer Gegenleistung abhängt, müßten m.M.n. letzlich Sozialgerichte in dieser Sache entscheiden.

Das Problem ist, dann wird dir dieses Geld als Geldgeschenk angerechnet, was auch immer du dann damit getan hast. D.h. dir werden die Leistungen entsprechend gekürzt bzw. auf den Zeitraum von 6 Monaten verteilt und du bekommst wohl in dieser Zeit kein Geld vom Amt.

Deine Oma hätte kaufen müssen, so hast du nun Ärger. Wenn du eine Anzeige wegen Sozialbetrug umgehen willst, dann melde dich lieber selber direkt beim Jobcenter, statt darauf zu warten, daß du von denen wegen der Anzeige von anderen Leuten aktiv werden.

KiraD8 
Fragesteller
 06.03.2022, 16:18

Wie soll ich dann leben ? Ich habe wirklich nie vorgehabt zu betrügen und ich persönlich habe dieses Geld nicht und auch kein Vermögen...

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sassenach4u  06.03.2022, 16:36
@KiraD8

Entschuldige, aber das sollte man sich vorher überlegen. In deinem Leistungsbescheid steht, daß du Geldzuflüsse zu melden hast- jede Veränderung in den wirtschaftlichen Verhätnissen- und dazu gehören auch mal eben 6.000,-- Euro- egal wofür du sie dann ausgibst- oder ausgeben sollst. Und egal, was deine Oma jetzt auch sagr, der Schaden ist da. Einzige Möglichkeit: mit dem Verkäufer sprechen, den Kauf rückabwickeln, Oma kauft, steht im Kaufvertrag und alles ist gut.

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Kannste nix machen, nächstes mal entweder den Leistungsbescheid richtig lesen und richtig nachdenken oder einfach arbeiten gehen. LG

Das Center wird seine Zahlungen einstellen/reduzieren und wenn keine freiwillige Mitteilung kommt, den Staatsanwalt bitten.

Was sonst sollen sie machen können?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung