Auto gekauft und am selben Tag Probleme?
Hi,
ich habe gestern einen Golf 6 1.4 tsi mit 160ps
am selben Tag bei der Rückfahrt hat das Auto angefangen zu ruckeln.
am nächsten Tag hab ich es direkt in der Werkstatt prüfen lassen es hat sich herausgestellt das der 3 Zylinder kaputt ist Kompression 3.1 bar es wäre laut Werkstatt ein Motorschaden.
Die Frau sagt mir das sie die Probleme vorher nicht hatte und nichts davon wusste wobei der Werkstattmeister gesagt das der Fehler schon viel früher vorhanden sein muss kann ich eine mangelbeseitigung anfordern ?
Hast du privat oder bei einem Händler gekauft?
Privat
5 Antworten
Du hattest weder Baujahr noch die km -Stand angegeben. Du müsstet die vorherige Besitzerin verklagen, die wusste genau dass demnächst ein grosser Schaden auftreten wird. Aber, du musst beweisen, dass sie davon nichts wusste. Das wird teuer, der Erfolg ist fraglich.
Eine Reparatur wird sich wahrscheinlich nicht lohnen. Konnte die Werkstatt nicht wenigsten grob abschätzen, was die Reparatur kosten würde ?
Schau doch mal bei einigen Schrotthändlern im Netz nach, vielleicht hat einer deinen Motor annonciert. Du brauchst dazu die genauen Motordaten, die meisten Händler haben eine HP, dort kannst Du die Daten eingeben und danach suchen.
Je nach Modell + Baujahr, gab es vom Hersteller sogenannte "Rumpfmotoren", da sind alle unbedingt benötigten Teile dabei ( eine Lichtmaschine und andere Teile können vom defekten Motor benutzt werden, die wäre z.B. nicht dabei) 😢
Fragen kostet nichts 😁
Viel Erfolg
Wurde die Sachmangelhaftung ausgeschlossen? Wenn ja, hast du schlechte Karten.
Grundsätzlich sollte man Gebrauchte von privat nur kaufen, wenn man Ahnung hat. Sonst ist der Ärger vorprogrammiert.
Ich gehe zwar davon aus, dass der Motor bei einer Fahrt auf allen Zylindern seine Kompression verliert, ist eher unwahrscheinlich.
Aber Du müsstest vermutlich den teuren Klageweg mit ebenso teuren Gutachten gehen.
Ob sich Risiko und Aufwand lohnen, ist fraglich.
Wurde die "Gewaehrleistung" (korrekt: Sachmaengelhaftung) vertraglich ausgeschlossen? Wenn ja, kannst du nur Ansprueche geltend machen, wenn du der Verkaeuferin nachweist, dass sie von dem Schaden wusste und ihn dennoch verschwiegen hat.
Wenn aber die "Gewaehrleistung" nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, haftet die Verkaeuferin 24 Monate fuer alle Maengel, die bei der Uebergabe bereits vorhanden waren. Allerdings gibt es bei Privatverkaeufen keine Beweislastumkehr. Das heisst, sie kann von dir den Beweis dafuer verlangen, dass der Mangel bereits vorhanden war, als du das Fahrzeug uebernommen hast.
wo wir das Fahrzeug ausgelesen haben stand ein Datum wann der Fehler aufgetreten ist das war auf jeden Fall vor dem Kauf
Du musst ihr eine Taeuschung beweisen, also dass sie den Mangel arglistig verschwiegen hat, obwohl sie davon wusste.
Wie kann ich sowas beweisen das ist ja unmöglich das wird ja niemanden einsehen dann hat sich noch herausgestellt das 2 Zündkerzen und eine zündspule kaputt sind
Du kannst keine Ansprueche aus einer Taeuschung herleiten, ohne die Taeuschung selbst nachgewiesen zu haben.
Deshalb bringt man ein Auto auch zuerst zu einer Werkstatt und lässt diese einen kompletten Check des Fahrzeugs machen, da erkennt man sofort ob es Schäden und technische Probleme gibt die vom Verkäufer verschwiegen wurden
Im Vertrag steht Privatkauf keine Gewährleistung
ich habe Bilder wie paar Schrauben fehlen und paar Sachen nicht richtig befestigt wurden ich muss doch irgendwas dagegen machen können oder nicht ?