Ausziehen während der Ausbildung ratsam?

7 Antworten

Also wenn du nicht ausziehen musst, würde ich weiterhin daheim wohnen.

Ich bin im dritten Ausbildungsjahr und bin auch Anfang der Ausbildung in meine erste eigene Wohnung gezogen (Ging nicht anders Entfernung zur Ausbildungsstelle einfach zu weit von meinen Elternhaus entfernt). Ich kann dir sagen wenn du es nicht zwingend musst, lass es definitiv sein. Je nach dem welche Umgebung sind die Wohnungen nicht bezahlbar und wenn die Energiekosten steigen erst recht nicht. Ich muss gottseidank nicht alles bezahlen (Bekomme Unterstützung von meinen Eltern) sonst könnte ich mir die Wohnung nicht leisten. Nach der Ausbildung fallen alle Unterstützungen weg (war mit meinen Eltern so abgemacht), weswegen ich dann umziehen muss.

Hältst du es zuhause nicht mehr aus? Dann machst du das irgendwie möglich.

Aber gerade jetzt mit den wahnsinns Energiekosten ist das mit der eigenen Wohnung ein verdammt teurer Plan. Und je nach Wohngegend gehen die 800€ allein für die Miete drauf.

Wenn du nicht zwingend zuhause raus musst, lass es.

Bei den steigenden Energie und Lebensmittelnkosten maximal dann, wenn es unvermeidbar ist.

Und Wohnung sollte warm realistisch nicht mehra ls 400 € kosten, wenn du noch irgendwie zurechtkommen willst. Dann sind Notpolster aber nicht mehr möglich

Netto knapp 800€. Kindergeld würde noch obendrauf kommen.

Mit einem solchen Budget bzw. weniger Geld ( Regelsatz von 449 Euro plus angemessene !! Kosten der Unterkunft ) müssen i.d.R. bedürftige Menschen / Leistungsbezieher nach SGB II bzw. XII regelmäßig auskommen.

LouPing  28.09.2022, 09:45

Langsam…

H4 - Bezieher bekommen Miete und Nebenkosten gezahlt, bei den derzeitigen Energiepreisen eine erheblicher Vorteil gegenüber Menschen mit wenig einkommen.

Zusammengerechnet liegt das „“Brutto - Einkommen“ H4 deutlich höher als das der FS.

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wilees  28.09.2022, 09:52
@LouPing

Sorry - aber für FS besteht keinerlei reale Notwendigkeit eine eigene Wohnung anzumieten.

Desweiteren - auch an den Transferleistungen BAB bzw. Bafög hat sich trotz explodierender Energiepreise am Mietkostenanteil nichts verändert.

Und Auszubildende haben nun einmal keinen Wohngeldanspruch und i.d.R. auch keinen Anspruch auf Leistungen nach SGB II. Und auch der Anspruch auf Übernahme von Energiekosten ist bei SGB II nicht unbegrenzt - sprich unverhältnismäßiger Verbrauch fällt dann auf den Leistungsbezieher zurück.

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LouPing  28.09.2022, 10:06
@wilees

Grundsätzlich kann ich ihren Wunsch schon nachvollziehen. sie fragt auch nicht nach Sozialgeldern.

Fakt ist das H4- Bezieher bei Zahlungsschwierigkeiten von der BR geschützt werden, man darf sie nicht kündigen und nicht sperren. Pfändbar sind die Leute sowieso nicht. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber den AN mit wenig Einkommen.

Warum sollten junge, Erwachsene mit eigenen Einkommen auf eigenen, selbst finanzierten Wohnraum verzichten? Aus Rücksicht weil der Wohnungsmarkt völlig überlaufen ist und andere Vorrang haben sollen?

Jeder hat die Freiheit sich ein eigenes Leben auf zu bauen, Menschen die das aus EIGENEN Mitteln stemmen dürfen keinesfalls ignoriert oder benachteiligt werden.

Ich als Vater habe und würde das ganz sicher unterstützen.

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