Außerkapazität Uni?

1 Antwort

Die Grundlage für die Beschränkung von Studienplätzen (und damit für ein Auswahlverfahren z.B. mittels NC) sind begrenzte Ressourcen des Studienganges und damit die so genannte Kapazität.

Der Studiengang bzw. die Uni geben also an, dass sie nicht mehr als X Anfänger zulassen können.

Ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung und damit letztlich auch die Studienplatzklage zielt darauf ab, dass die Uni nachweisen muss, dass sie nicht doch noch diesen einen Studi unterbringen kann.

Man kann also nach der Ablehnung der Bewerbung den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bei der Uni stellen und wenn diese den ablehnt, gegen die Ablehnung klagen.