Ausschluss für eine Bewerbung bei der Bundespolizei?
Hallo,
Ich habe mal eine Frage und hoffe das mir jemand diese beantworten kann.
Vor 2 Jahren bin ich freiwillig (nach einem Rat von einer Freundin) zu einer ambulanten Gesprächstherapie zu einer Psychiaterin gegangen. Dort war ich 4 Sitzungen und schon ab der Ersten Sitzung meinte Sie ich soll ein Medikament nehmen. Naja einige Wochen später bin ich wieder hin und meinte ich vertrage es nicht, also ein anderes Medikament. Dann dasselbe noch einmal und wieder ein Medikament. DAS Medikament habe ich auch nicht vertragen und sollte es selbstständig absetzen. Allgemein habe ich an diesem tag diese Ganze Sache auch beendet, da es für mich nicht notwendig gewesen ist und es mir nie wirklich so schlecht gin, dass ich diese gebraucht hätte.
<Nun zu der eigentlichen Frage, ich habe mich bei der bundespolizei beworben und gesehen das eine Psychotherapie ein Ausschlussgrund ist, also bin ich erneut zu der guten Dame und habe sie deshalb befragt. Sie meinte das es nie eine richtige Therapie gewesen ist, sondern nur eine ambulantes Gespräch.
Ebenfalls wären die Diagnosen nie gesichert, sondern nur eine Verdachtsdiagnose, welche sich dann ja relativ schnell als nicht bedenklich herausgestellt haben.
Die gute Dame meinte nun das ich bei der Bewerbung weder Vorerkrankung, noch das mit den Sitzungen angeben soll, da es wiegesagt nur ein Verdacht war, der nicht bestätigt wurde.
Wie soll ich nun damit umgehen? soll ich es wirklich nicht angeben und mir den Vorteil nehmen oder lieber angeben? Hat es für mich einen negativen Nachteil oder soll ich auf die Ärztin hören?
ich bin komplett verwirrt was diese Situation angeht.
6 Antworten
Wenn keine richtige Diagnose gestellt worden ist, brauchst du auch keine Angaben machen.
Ich denke das ich es mir auch genau so vornehmen werde..
Hey,
Solange es nur ein Verdacht ist, würde ich es nicht zwingend angeben.
Wenn sich dieser Verdracht jedoch bestätigt, schon .
Wenn du mir sagst, um welchen Verdacht es sich handelt, kann ich dir wohlmöglich mehr Auskunft geben.
Gruß DayX19
Es wurde damals der Verdacht auf eine leichte oder mittlere Depressive Episode genannt, welche mir jedoch völlig suspekt erschien.
Es war wiegesagt laut Ärztin halt nur ein Verdacht.
Sie hat völlig recht. Es war nur ein Verdacht und muss daher nicht abgegeben werden.
Wie sie ihre medikamentöse Behandlung dann rechtfertigt, ist fraglich, aber für die Sache unerheblich.
Infos bekäme die Einstellungskommission eh nur von ihr. Also lass es weg.
Sicherstellen würde ich noch, dass der Hausarzt keine Angaben macht, die dem widersprechen.
Gruß S.
Es kann später sehr viel Ärger geben, wenn du das bei der Einstellung nicht angibst. An deiner Stelle würde ich mir dazu eine Stellungnahme von der Ärztin holen und den Ärztlichen Dienst der BPol fragen, ob es dann immer noch ein Ausschlussgrund ist
Such dir vielleicht mal einen anderen Arzt und lass dich nochmal beurteilen
Wäre eine Möglichkeit, nur leider finde ich in der gegend keinen freien Platz oder Termin in den nächsten 6 Monaten..
Hör auf deine Ärztin...
Aber es klingt für mich nicht so plausibel und ich habe angst das mir dann Untersagt wird, das ich es extra verschwiegen hätte und es dann Ärger gibt. :(
Erstmal hat die Ärztin Schweigepflicht, ausserdem hat sie die Verantwortung, wenn sie sagt es ist ok, dann ist es so, weck keine schlafende Hunde und mach dein Ding...
Klar genug ist es mir. ich habe nur irgendwie Angst das mir dann Sachen unterstellt werden. :(
Nun ja, ich habe den Sozialmed. Dienst angerufen, meinen Namen jedoch nicht genannt.
Der Sozialmedizinische Dienst meinte das die Diagnosen Ausgeschlossen werden müssen.
Nun meinte die Ärztin aber das sie diese nicht Ausschließen kann, da es ja ein Verdacht gewesen ist, bzw will diese nicht ausschliessen.
Heißt also das ich jetzt niemals irgendwas antreten kann, weil ich mal da gewesen bin wegen einem Verdacht?!