Ausschluss für eine Bewerbung bei der Bundespolizei?

6 Antworten

Wenn keine richtige Diagnose gestellt worden ist, brauchst du auch keine Angaben machen.

fetteputzfrau 
Fragesteller
 27.02.2020, 17:37

Ich denke das ich es mir auch genau so vornehmen werde..

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Hey,

Solange es nur ein Verdacht ist, würde ich es nicht zwingend angeben.

Wenn sich dieser Verdracht jedoch bestätigt, schon .

Wenn du mir sagst, um welchen Verdacht es sich handelt, kann ich dir wohlmöglich mehr Auskunft geben.

Gruß DayX19

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
fetteputzfrau 
Fragesteller
 27.02.2020, 16:24

Es wurde damals der Verdacht auf eine leichte oder mittlere Depressive Episode genannt, welche mir jedoch völlig suspekt erschien.

Es war wiegesagt laut Ärztin halt nur ein Verdacht.

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Sie hat völlig recht. Es war nur ein Verdacht und muss daher nicht abgegeben werden.

Wie sie ihre medikamentöse Behandlung dann rechtfertigt, ist fraglich, aber für die Sache unerheblich.

Infos bekäme die Einstellungskommission eh nur von ihr. Also lass es weg.

Sicherstellen würde ich noch, dass der Hausarzt keine Angaben macht, die dem widersprechen.

Gruß S.

Es kann später sehr viel Ärger geben, wenn du das bei der Einstellung nicht angibst. An deiner Stelle würde ich mir dazu eine Stellungnahme von der Ärztin holen und den Ärztlichen Dienst der BPol fragen, ob es dann immer noch ein Ausschlussgrund ist

fetteputzfrau 
Fragesteller
 27.02.2020, 13:38

Der Sozialmedizinische Dienst meinte das die Diagnosen Ausgeschlossen werden müssen.

Nun meinte die Ärztin aber das sie diese nicht Ausschließen kann, da es ja ein Verdacht gewesen ist, bzw will diese nicht ausschliessen.

Heißt also das ich jetzt niemals irgendwas antreten kann, weil ich mal da gewesen bin wegen einem Verdacht?!

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lena0306  27.02.2020, 13:50
@fetteputzfrau

Such dir vielleicht mal einen anderen Arzt und lass dich nochmal beurteilen

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fetteputzfrau 
Fragesteller
 27.02.2020, 14:16
@lena0306

Wäre eine Möglichkeit, nur leider finde ich in der gegend keinen freien Platz oder Termin in den nächsten 6 Monaten..

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Hör auf deine Ärztin...

fetteputzfrau 
Fragesteller
 27.02.2020, 13:33

Aber es klingt für mich nicht so plausibel und ich habe angst das mir dann Untersagt wird, das ich es extra verschwiegen hätte und es dann Ärger gibt. :(

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wyooo  27.02.2020, 13:45
@fetteputzfrau

Erstmal hat die Ärztin Schweigepflicht, ausserdem hat sie die Verantwortung, wenn sie sagt es ist ok, dann ist es so, weck keine schlafende Hunde und mach dein Ding...

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wyooo  27.02.2020, 13:50
@wyooo

Du warst bei der Ärztin und die hat die Notwendigkeit einer Psychotherapie ausgeschlossen, wenn das nicht klar genug ist, dann weiss ich auch nicht...

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fetteputzfrau 
Fragesteller
 27.02.2020, 14:12
@wyooo

Klar genug ist es mir. ich habe nur irgendwie Angst das mir dann Sachen unterstellt werden. :(

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Sirius66  27.02.2020, 17:21
@wyooo

Leute .... Davon muss sie ggf entbunden werden. Von FS selbst. Weil er sich sonst nicht bewerben kann.

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fetteputzfrau 
Fragesteller
 27.02.2020, 17:40
@Sirius66

Nun ja, ich habe den Sozialmed. Dienst angerufen, meinen Namen jedoch nicht genannt.

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