Ausbildungsverkürzung nur durch schulischen Teil der Fachhochschulreife möglich?
Also falls ich die Abiprüfungen nicht bestehen sollte, was gut möglich ist, habe ich ja durch die 11. Klasse (G8) den schulischen Teil der Fachhochschulreife (erst durch mind. 2 Jahre praktische Erfahrung die gesamte Fachhochschulreife). Nun habe ich einen Ausbildungvertrag mit dieser Ausbildungsverkürzung von einem Jahr, was ich durch das Abi machen kann. Nun ist meine Frage, wenn ich das Abi nicht bestehen sollte, reicht dann die 11. Klasse für eine Ausbildungsverkürzung oder reicht die nicht ohne einen praktischen Teil?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Ja, das reicht.
Du kannst bei guten Berufsschulleistungen (mindestens um die 2,0) auch um noch ein 1/2 Jahr auf Antrag verkürzen, so dass Du nur noch 1 1/2 Jahre Ausbildungszeit hättest. Sowas sieht natürlich dann bei Bewerbungen immer ganz hervorragend aus.
Im übrigen reicht einfache Berufspraxis nicht für den berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife, dafür benötigt man stets entweder ein gelenktes Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Um ein halbes Jahr kann JEDER die Ausbildung verkürzen. Dafür muss nur sowohl der Betrieb als auch die Berufsschule bestätigen, dass die Prüfung mit einer Zwei abgeschlossen werden kann. Ist man zur Prüfung zugelassen, ist es aber wiederum egal, wie man besteht.
Deine jetzige Vereinbarung zur Verkürzung bedeutet im Grunde nichts anderes. es heißt nur, dass die MÖGLICHKEIT besteht, früher abzuschließen.