Ausbildungsverkürzung nur durch schulischen Teil der Fachhochschulreife möglich?

2 Antworten

Ja, das reicht.

Du kannst bei guten Berufsschulleistungen (mindestens um die 2,0) auch um noch ein 1/2 Jahr auf Antrag verkürzen, so dass Du nur noch 1 1/2 Jahre Ausbildungszeit hättest. Sowas sieht natürlich dann bei Bewerbungen immer ganz hervorragend aus.

Im übrigen reicht einfache Berufspraxis nicht für den berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife, dafür benötigt man stets entweder ein gelenktes Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Um ein halbes Jahr kann JEDER die Ausbildung verkürzen. Dafür muss nur sowohl der Betrieb als auch die Berufsschule bestätigen, dass die Prüfung mit einer Zwei abgeschlossen werden kann. Ist man zur Prüfung zugelassen, ist es aber wiederum egal, wie man besteht.

Deine jetzige Vereinbarung zur Verkürzung bedeutet im Grunde nichts anderes. es heißt nur, dass die MÖGLICHKEIT besteht, früher abzuschließen.