Fachhochschulreife -schulischer und praktischer Teil?
Hallo zusammen,
Kleine Frage zur Regelung der Fachhochschulreife. Ich habe nach der 11. Klasse das Gymnasium abgebrochen mit einem Schnitt von 1,2 aus persönlichen Gründen und habe ein Zeugnis über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife. Nun mache ich eine Ausbildung um den praktischen Teil zu erhalten (schulische Ausbildung) und wollte wissen, ob die Noten von der Ausbildung mit den Noten aus dem Gymnasium für das Fachhochschulreife Zeugnis verrechnet werden oder ob mein 1,2 Schnitt bestehen bleibt und es lediglich um das Bestehen der Ausbildung geht. Wäre um die Info sehr dankbar!
LG, Palmenkind
3 Antworten
Dein Schnitt müsste bestehen bleiben, da ja nicht jeder in seinem praktischen Teil Noten erhält. Bei mir war der praktische Teil ein FSJ, da wurde natürlich nix benotet. Nun wären es ja ungleiche Voraussetzungen, wenn bei dem einem mehr gezählt würde, bei dem anderen aber nicht.
Soweit ich mich erinnern kann, blieb bei mir der Schnitt vom Gymnasium bestehen...Eine für den praktischen Teil benötigte Ausbildung bzw. ein 1jähriges Praktikum ist in vielen Fällen auch gar nicht mit den Leistungsanforderungen an einem Gymmi zu vergleichen. Studieren kannst du definitiv mit egal welchem Schnitt...selbst wenn eigentlich ein strenger NC vorgegeben ist...Nach dem Schnitt meiner Fachhochschulreife hat bisher noch nie ein Hahn gekräht...
Nach einem abgeschlossenen Studium bzw. Ausbildung zählt lediglich der aktuelle Bildungsabschluss :)
reicht schon. Wenn du reif genug bist kannst du immer die fachhochschule reif machen. Die achten nur darauf das alles bestehen bleibt und so.
Digga einfach chillen und fernseh schauen