Ausbildungsbetrieb kürzt das Gehalt zum ende der Ausbildung?
Hi.
Am 22.01 habe ich meine mündliche Prüfung bestanden. Ich habe mich dazu entschieden, nicht im Betrieb zu bleiben, aus verschiedenen Gründen.
Habe gerade mein Gehalt bekommen und habe ca. 140€ weniger bekommen.
Ist das wirklich so erlaubt?
5 Antworten
Wenn du nicht in vollen Monat gearbeitet hast, kann das Gehalt auch weniger sein.
Ob eine Kürzung des Gehaltes (Lohns) rechtlich erlaubt ist, ist dem Vertrag sowie ggf. weiteren Schreiben zum Vertrag zu entnehmen. Wäre ggf. Irrtum bei Dir oder ein Rechenfehler beim AG möglich? Evt. solltest Du beim AG nach einer Begründung fragen.
Wenn Du jedoch nicht übernommen wirst/wurdest, dann handelt es sich bei der Kürzung ggf. um eine zeitanteilige Vergütung. Das wäre erlaubt.
Deine Ausbildung endet mit Bestehen der Prüfung. Danach musst du ja auch nicht mehr arbeiten gehen. Natürlich bekommst du dann auch nur Gehalt bis zum 22.01. Ab dem 23.01. steht dir dann ALG 1 zu, wenn du dich ordnungsgemäß dort gemeldet hast.
Wie kommst du darauf, dass dir ein Arbeitgeber dir 1 Woche, in der du nicht mehr zu Firma gehörst, Geld bezahlen solltest???
Am 22.01 habe ich meine mündliche Prüfung bestanden. Ich habe mich dazu entschieden, nicht im Betrieb zu bleiben, aus verschiedenen Gründen.
Damit endet das Ausbildungsverhältnis (vor dem Monatsletzten) und der Entgeltanspruch ebenso.
Ja, die Kürzung *) ist rechtens. Du bist ha auch nicht bis zum Ende des Monats dort beschäftigt / in Ausbildung.
.
.*) richtiger = anteiliges Entgelt
140 € weniger als was?
Wenn der 22.01. dein letzter Arbeitstag war ist ja logisch, dass du für den Januar die Ausbildungsvergütung nur noch zeitanteilig bekommst.
mhh, habe ich mir schon gedacht... Aber fragen tut ja nicht weh und ich habe gehofft, dass das nicht erlaubt ist.