Ausbildungs Betriebswechsel?

4 Antworten

Wenn du das ganze einem anderen Betrieb so schilderst wie hier und das denen als Gratis Probezeit verkaufst könnte es da vielleicht jemanden geben, der Mitleid hat. Probieren kannst du das.

Ist natürlich alles mit Aufwand und Stress verbunden. Du musst im neuen Betrieb erstmal eingearbeitet werden. Ggf. brauchst du ein anderes Abschlussprojekt?

Vielleicht kannst du die Zeit auch durch Freunde oder Familie überbrücken. Oder du verkaufst irgendwelche Gegenstände. Je nachdem wie hoch die zusätzliche finanzielle Belastung ist.

Wuerde dein aktueller Ausbildungsbetrieb einem solchen Wechsel denn ueberhaupt zustimmen? Ohne dessen Zustimmung geht es ja nicht.

1. Versuche irgendwie deine Finanzielle Lage in Ordnung zu bringen.

2. Bleib für die letzten paar Monate im Lehrbetrieb bis du die Prüfung hast und dann tschau.

3. Die Überstunden sparen und versuchen irgendwo pfuschen zu gehen. Der Chef kann dich nicht ständig zwingen überstunden für schlecht Bezahlung zu machen. Gibt vielleicht von den Kollegen oder Freunden konktakte die wo du dir ein bisschen was dazu verdienen kannst.

4. Fang schon an nach einem neuen Job zu suchen nach deiner Lehre halte dass aber in der Firma eher privat, da sowas in der Firma wahrscheinlich nicht so gut angekommt.


Elias253  03.06.2025, 17:36

Volljährige Azubis:

Höchstens 48 Stunden pro Woche: Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.

Höchstens 8 Stunden täglich: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Außer in ausnahme fällen oder im Lehrvertrag geregelt.

Überstunden: Volljährige Azubis können mit Überstunden bis zu 10 Stunden pro Tag arbeiten, was einer 50-Stunden-Woche entspricht.

Ausnahme: In Ausnahmefällen sind bis zu 60 Stunden pro Woche erlaubt.

Wichtige Punkte:

Überstunden sind nicht Pflicht: Auszubildende sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Überstunden müssen dem Ausbildungszweck dienen: Wenn Überstunden geleistet werden, müssen sie dem Ausbildungszweck dienen, d.h. es muss auch ein Ausbilder anwesend sein.

Vergütung oder Freizeit: Überstunden müssen entweder vergütet werden oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden.

Keine ausbildungsfremden Tätigkeiten: Während Überstunden dürfen keine ausbildungsfremden Tätigkeiten verrichtet werden.

Überstundenprotokoll: Der Ausbildungsbetrieb muss die geleisteten Überstunden protokollieren.

Verweigerung bei unberechtigter Anordnung: Auszubildende können unberechtigte Überstundenforderungen zurückweisen.

Eric8 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 18:32
@Elias253

Ich mache die Überstunden ja freiwillig aber der Rest zahlt sich halt null aus

Das wird wohl der Betrieb nicht mitmachen. Gesetzlich gibt es für dich keine Möglichkeit einen Betriebswechsel vorzunehmen. Erst nach der Lehre.

Statt Überstunden würde ich eher einen Minijob machen, falls sich das eher rechnet.


Eric8 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 17:28

Das ist auch meine Befürchtung. Ja da kommt ungefähr das selbe bei rum