Ausbildung, Minijob und BAB?

2 Antworten

Du kannst wie beim Bafög - auch mit BAB - einen Minijob machen, ohne das dieses zusätzliche Einkommen Auswirkungen auf den BAB - Anspruch hat.

Unter 25 steht dir dann auch dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Der Minijob ist grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.