Ausbildung abbrechen und bei Kündigungfrist krank?
Ich habe vor meine Ausbildung abzubrechen (nach probezeit) und meine Frage ist, könnte ich nicht meinen resturlaub nehmen in der Frist bzw was ist wenn in der Frist schon Urlaub geplant war und wie sieht ist es aus wenn man dann doch mal krank werden sollte in der Zeit
3 Antworten
Wenn du noch entsprechenden Resturlaub zu bekommen hast, ist das sogar der Barabgeltung vorzuziehen.
"Krank feiern" wenn man gar nicht krank ist, nennt man Betrug.
Ich weiß, ich hatte nie gedacht mich dann krank zu schreiben ohne krank zu sein, kann mir den Stress dazu sparen
Resturlaub kann innerhalb bzw. bis zum Ende der Kündigungsfrist genommen werden, ausser du hast eine Vereinbarung mit deinem Unternehmen, dass im Falle einer Kündigung der Resturlaub ausbezahlt wird. Sollten noch Überstunden offen sein, können die ebenfalls als Freizeit oder durch Lohnausgleich abgegolten werden. Für Krankheit gelten die gleichen Regeln wie sonst auch, dadurch ändert sich nichts an der Frist.
Krankheit und Urlaub ändert an der Frist nichts.