Auftragnehmer als Privatperson?
Moin,
ich frage mich ob es rechtens ist, wenn ich als Privatperson einen Servicevertrag an andere Privatpersonen ausstelle. (Bin mir halt nicht sicher, da es eine Dienstleistung ist)
Z.B wenn ich PC-Wartungsservice anbiete und zur Sicherheit des Auftraggebers einen Vertrag erstelle wo alles geregelt ist inkl. die temporäre Überlassung des PCs an mich.
Vielen Dank für die Antworten!
3 Antworten
Z.B wenn ich PC-Wartungsservice anbiete und zur Sicherheit des Auftraggebers einen Vertrag erstelle wo alles geregelt ist inkl. die temporäre Überlassung des PCs an mich.
Dann ist das gewerblich, und zwar ohne wenn und aber:
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Nur ein Beispiel:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Vormundschaftsgerichts.
Das Vormundschaftsgericht prüft dabei sehr genau, ob Du die notwendige Reife besitzt und über notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Bietest Du eine Dienstleistung an und erhältst dafür Geld, handelst Du nicht mehr als Privatperson.
Wenn du Aufträge an Privatpersonen erteilst, die dann den "Auftrag" schwarz ausführen, bist du der Arbeitgeber für diese Schwarzarbeit und wirst genau so bestraft.
Ergo (Klein)-Gewerbe anmelden?