Aufstockung..Hilfebedürftigkeit verursacht?

1 Antwort

Wenn Du einen wichtigen Grund nachweisen oder glaubhaft machen kannst, dann sollte eine solche Unterstellung nicht aufkommen.

Auch könnte es schon ausreichen, wenn Du dann im neuen Job, auch wenn erst einmal weniger Stunden, dein Einkommen durch die derzeitige Situation keinen großen Unterschied macht.

Was verdienst Du denn jetzt Brutto und Netto und was würdest Du dann erst einmal im neuen Job verdienen ?

Wie hoch liegt deine Warmmiete, ohne Abschlag für den ganz normalen Haushaltsstrom ?

Was bekommst Du für deinen Sohn an Unterhalt ?

Frage deshalb, weil man dann vor Leistungen vom Jobcenter, einen evtl. Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen müsste, weil das vorrangige Leistungen wären.

Dazu findet man im Internet auch kostenlose Rechner.


Mamaa12345 
Fragesteller
 13.11.2021, 07:38

Danke für deine nachricht. Ich verdiene jetzt 1510 brutto, was bei Steuerklasse 2 1200 netto sind.das sind eben 30 Stunden. Stundenlohn 12 eur quetsch. Als ausgebildete Kraft.

Im neuen Job sind es 18 Std die Woche und 11,32 eur brutto. Wären laut Rechner 815 brutto und 650 netto. Stundenlohn 11 eur guetsch. Als ungelernte Kraft.

Meine Miete beträgt aufgrund dessen es schon eine sozialwohnung ist, 498 eur warm ohne Strom.

Unterhalt für meinen Sohn in der untersten Stufe, somit 341,50 eur.

Derzeit erhalte ich schon Wohngeld, 76 eur,... und Kinderzuschlag 59 eur.. aber läuft beides im April bzw Januar aus.

Ich muss sagen, ich fände es schon echt unverschämt wenn man mir hier probleme machen würde. Ich habe meine leben lang trotz kind immer gearbeitet. Wieviele machen nix und stehen finanziell so viel besser da. Ist leider so. Und nur weil ich mir was im Ort suche..mit weniger Stunden.. das wäre echt unfair :/

Was wäre denn ein guter und wichtiger Grund? Gesundheitliche Probleme? Es herrscht dolles Mobbing in der Firma. Meine Ärztin würde mir da mit Sicherheit was schreiben.. oder meine eltern, deren auto ich aktuell nutze, wollen es verkaufen (wirklich!)... zählt sowas dann als wichtiger Grund?

Ich danke dir sehr herzlich vorab! Für deine Zeit und Mühe liebe isomatte.

Eine letzte Frage noch, wenn ich schonmal dabei bin :) kann man den Antrag dann einfach hinschicken zum Jobcenter oder braucht es vorher einen Termin?

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isomatte  13.11.2021, 09:52
@Mamaa12345

Das wären schon einmal wichtige Gründe, wenn es um die Gesundheit geht dann eh und wenn dir das dann noch dein Arzt schriftlich bestätigt, dann sollte es keine Probleme geben.

Wenn Du kein Auto mehr hast und somit nicht mehr pünktlich zur Arbeit kommen würdest, dass auch in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist, dann wäre das auch ein wichtiger Grund.

Und dann käme ja noch dazu, dass Du dein Kind in die Schule bringen musst und die Betreuung gesichert sein muss.

Zumindest in den ersten Monaten sollte es da keine Probleme geben, musst dich halt bemühen deine Stunden zu erhöhen ggf.wäre ja zusätzlich ein Nebenjob möglich, wenn nicht mehr Stunden möglich sind.

Ich runde deine Warmmiete einmal auf 500 Euro auf.

Man müsste dann erst einmal euren Bedarf vom Jobcenter berechnen, ohne Einkommen zu berücksichtigen.

Ab 2022 wären das bei dir dann min. 449 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Dazu kommt ein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 12 % deines Regelbedarfs, für 1 Kind über 7 Jahren, also zusätzlich 53,88 Euro.

Dann kämen min.noch 50 % von der Warmmiete als dein Kopfanteil dazu, also genau 249 Euro.

Dein Bedarf würde dann bei min. 751,88 Euro liegen.

Der Bedarf deines Kindes liegt dann bei min. 311 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min.seinen Kopfanteil der Warmmiete von 249 Euro, min.dann 560 Euro.

Zusammen würde man dann auf einen Bedarf von min.um die 1311,88 Euro kommen.

Für das Wohngeld sind als Mindesteinkommen 80 % davon erforderlich, also rund gerechnet min.um die 1050 Euro.

Wenn Du dann nur etwa 650 Euro Netto bekommst, dann würde man mit Kindergeld und Unterhalt auf etwas 1210 Euro Euro kommen, auch wenn Kindergeld nicht als Einkommen zählt, kann aber helfen das Mindesteinkommen zu erreichen.

Würdest Du mehr als 15 % weniger an Einkommen erzielen, dann müsstest Du das gleich beim Wohngeld melden, dann würde gleich neu berechnet, sonst erst beim Weiterzahlungsantrag.

Beim Kinderzuschlag brauchst Du als alleinerziehende min. 600 Euro Brutto, bei einem Paar wären es min. 900 Euro Brutto.

Der Kinderzuschlag käme aber nur dann in Betracht, wenn man mit dem gesamten anrechenbaren Einkommen inkl. Wohngeld und möglichen vollen Kinderzuschlag von derzeit 205 Euro seinen Bedarf vom Jobcenter decken könnte.

Das Kindergeld zählt beim Kinderzuschlag nicht als Einkommen, aber der Unterhalt und davon werden 40 % als Einkommen auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Wenn ich den Bedarf von rund 1312 Euro nehme und dein Brutto von um die 815 Euro, dann würden dir beim Jobcenter nach Paragraf 11 b SGB - ll ein Freibetrag von 243 Euro zustehen.

Die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und wegen dem minderjährigen Kinder weitere 10 Prozent an Freibetrag von 1000 Euro bis 1500 Euro Brutto dazu.

Ohne minderjähriges Kind wären es nur 10 Prozent Freibetrag von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto.

Es würden dann nach theoretischem Abzug vom Netto nur max.um die 407 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen bleiben.

Dazu käme dann Kindergeld und Unterhalt von etwa 560 Euro.

Man käme dann auf etwa 967 Euro anrechenbares Einkommen.

Der Bedarf wäre dann um etwa 345 Euro nicht gedeckt.

Nur wenn Du diese dann mit Wohngeld und Kinderzuschlag erreichen würdest, käme dann weiterhin Wohngeld und Kinderzuschlag in Betracht.

Bitteschön

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Mamaa12345 
Fragesteller
 13.11.2021, 10:09
@isomatte

Danke für deine ausführliche Beschreibung, man merkt du bist vom Fach. Ich Blicke nur leider überhaupt nicht durch, das ist sehr kompliziert:/

Kannst du mir sagen, was ich denn ungefähr an Aufstockung kriegen würde? Evtl hast du es auch geschrieben und ich hab es überlesen.

Und habe ich es richtig verstanden, es geht entweder nur Wohngeld und Kinderzuschlag ODER Aufstockung, richtig?

Mehr Stunden arbeiten, das würde ich definitiv versuchen. Nebenjob ist eher schwierig weil ich Schichten arbeite. Also sprich 3 tage in der Woche immer á 6 Stunden, die Tage sind immer verschieden. Und da eine Woche früh und eine spät.

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isomatte  13.11.2021, 10:18
@Mamaa12345

Ja, hast Du richtig verstanden !

Wohngeld und Kinderzuschlag wären vorrangige Ansprüche, deshalb solltest Du dir aus dem Internet einmal einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag suchen.

Erst das Wohngeld berechnen lassen und dann Kinderzuschlag, weil da nach dem evtl.zustehenden Wohngeld gefragt wird.

Das kann ja Einfluss auf den evtl. Anspruch auf Kinderzuschlag haben, auch wenn das nicht als Einkommen angerechnet wird, kann aber helfen mit dem Kinderzuschlag euren Gesamtbedarf decken zu können.

Diese etwa 345 Euro die ich genannt habe, sollten euch dann min.als Aufstockung vom Jobcenter zustehen, wenn weniger oder gar kein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag bestehen würde.

Bitteschön

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isomatte  13.11.2021, 10:20
@Mamaa12345

Ja, hast Du richtig verstanden !

Die genannten um die 345 Euro wäre dann die Aufstockung vom Jobcenter.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 13.11.2021, 10:36
@isomatte

Frage nochmal vorab: Wie wären die weiteren Schritte wenn ich den neuen Job annehme? Gehe dann zum Probe arbeiten. Und mal sehen ob es mir Spaß macht:)

Ja die Rechner habe ich schon durch . Ich war bei wohngeld24 und Kinderzuschlag 24.de.

Bei Wohngeld irritiert mich etwas dass ich den Unterhalt für mein Kind nicht angeben muss...aber okay.. Es kamen raus 378 eur .

Ich weiss nicht ob das stimmt aber ich hab einfach die 11,32 brutto (=stundenlohn) x 72 Std monatlich genommen. Sind 815 eur und laut nettolohn.de sind das ca 652 eur netto. Ich hoffe ich hab das richtig gemacht.

Jedenfalls habe ich bei Kinderzuschlag24.de dann die 378 eur als Wohngeld angegeben. Richtig ? Mein gesamtanspruch sind dann 409 eur (Kinderzuschlag 31 eur)..

Wenn das stimmt, heißt das, dass ich gar keinen Kontakt zum Jobcenter zwecks Aufstockung aufnehmen müsste weil ich quasi mehr von Wohngeld und Kinderzuschlag habe? Was ja besser wäre, denn mir bliebe evtl ärger erspart!?

Wie wäre hier dann die weitere Vorgehensweise?

Sobald ich den Arbeitsvertrag habe, kontakt zum Landratsamt wegen Wohngeld aufnehmen?

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Mamaa12345 
Fragesteller
 13.11.2021, 10:48
@Mamaa12345

@isomatte ich Blicke ehrlich gesagt bei den Rechnern nicht richtig durch. Bei anderen ergeben sich nur um die 100 eur Wohngeld... 🤷‍♀️🤔

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isomatte  13.11.2021, 10:53
@Mamaa12345

Ja, würde ich machen, sobald Du den neuen Vertrag hast, weil sich das Einkommen um mehr als 15 % ändert.

Ob Du das korrekt eingegeben hast kann ich dir natürlich auch nicht sagen, wenn nach Wohngeld gefragt wird, dann muss das natürlich angegeben werden, ob der Anspruch in dieser Höhe oder überhaupt besteht, kann dir nach Antragstellung nur die Wohngeldbehörde mit Sicherheit sagen.

Das trifft dann auch auf den Kinderzuschlag zu.

Sollte dann weniger oder auch gar kein Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag bestehen, dann stellst Du einen Antrag beim Jobcenter und legst in Kopie die Ablehnungsbescheide dazu.

Das Jobcenter muss dann den Monat der Antragstellung auf Wohngeld und Kinderzuschlag berücksichtigen, sonst würde der Antrag beim Jobcenter im Regelfall auf den 1.des Antragsmonats zurück wirken.

Da kannst Du dich auf die Wiederholte Antragstellung nach Paragraf 28 SGB - X berufen, kannst Du dir einmal aus dem Internet suchen und nachlesen.

Dann müsste das Jobcenter bei erfüllen der Voraussetzungen ab dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld und Kinderzuschlag nachzahlen.

Bitteschön

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isomatte  13.11.2021, 10:55
@Mamaa12345

Einfach Änderungen mitteilen und nachweisen und sollte dann kein oder wenig Anspruch bestehen, dann Antrag beim Jobcenter stellen.

Wie schon geschrieben, dich dann auf den Paragraf 28 SGB - X Wiederholte Antragstellung berufen.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 13.11.2021, 11:04
@isomatte

Okay liebe isomatte, also

- ich warte bis ich den Vertrag habe und dann wende ich mich sofort an das LRA wegen Wohngeld Neuberechnung.

Wenn da nur 100 oder 200 eur raus kommen, dann schaue ich noch was das an Kinderzuschlag ausmacht. Der Rechner war im Internet leichter zu verstehen.

Sollte bei beidem weniger als dies e 345 eur rauskommen dann stelle ich den Antrag beim Jobcenter.

Bitte korrigier mich 😊

Ich danke dir wirklich sehr für deine Hilfe. Dass du auch so schnell geantwortet hast. Bei mir ist es nämlich wirklich dringend gewesen. Wenn mir die Arbeit heute Spaß macht und wir alles fest machen, muss ich am Montag nämlich kündigen.

Deshalb danke danke danke

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isomatte  13.11.2021, 11:16
@Mamaa12345

So solltest Du es machen, würden beim Wohngeld tatsächlich nur um die 100 Euro an Anspruch bestehen, dann würde zumindest der Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt.

Denn mit den max.möglichen 205 Euro Kinderzuschlag und 100 Euro Wohngeld, könnte euer ungedeckter Bedarf von min.um die 345 Euro nicht gedeckt werden.

Was aber eine Voraussetzung für den Kinderzuschlag wäre.

Bitteschön

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Mamaa12345 
Fragesteller
 16.11.2021, 15:59
@isomatte

Liebe Isomatte, dürfte ich dich nochmal kurz belästigen? Du kennst dich so fantastisch aus. Leider hat es mit dem Job nicht geklappt. Ich hab zwar Probe gearbeitet und die waren mega begeistert, aber sie wissen nicht wie das Geschäft weiter geht, ob es nach Weihnachten auch noch so boomt, daher hab ich eine Absage bekommen.

Auf meiner jetzigen Arbeit ist es nur noch die Hölle. Es wird über einen geredet und man wird schlecht gemacht. Immer hinterm Rücken.

Ich war nun schonmal bei meiner Hausärztin und die ist echt top. Sie meinte wenn es nicht mehr geht dann soll ich kündigen, bevor ich mich da kaputt mache. Sie würde etwas schreiben dass ich wegen der Gesundheit gekündigt habe und dann würde ich nicht gesperrt werden. Denn normal bekommt man ja 3 Monate dann kein Geld vom Amt.

Meine Frage an dich.. kannst du mir sagen wieviel Geld man dann in etwa bekommt ? Ich glaube 60 % vom jetzigen Lohn. Nur kann ich nicht von 700 eur leben!?

Kannst du mir da helfen ? Ich hab nächste Woche noch ein Vorstellungsgespräch. Evtl klappt es da.. aber ansonsten seh ich keine andere lösung. Es macht mich fertig wenn die Kollegen so falsch sind und man doch sein bestes gibt..

Danke !!

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isomatte  16.11.2021, 16:42
@Mamaa12345

Schade !

Nur so nebenbei, es wären 12 Wochen und keine 3 Monate.

12 x 7 Tage = 84 Tage

1 Monat wird mit 30 Tagen berücksichtigt, egal wie viele Tage der Monat hat.

Wären es 3 Monate Sperrzeit, dann müsste man auf 90 Tage kommen.

Die Sperrzeiten regelt der Paragraf 159 SGB - lll , kannst Du dir aus dem Internet suchen und nachlesen.

Dein Anspruch berechnet sich im Regelfall aus deinem durchschnittlichem Einkommen der letzten 12 Monate.

Zur Berechnung wird zwar das Brutto und nicht das Nettoeinkommen herangezogen, aber um einen ersten Überblick zu bekommen, kannst Du auch erst einmal das durchschnittliche Nettoeinkommen nehmen.

Im Internet findest Du auch einen kostenlosen ALG - 1 Rechner.

Davon stünden dir dann etwa 67 % zu, da Du für dein Kind noch Anspruch auf Kindergeld hast, bei einem Single ohne Kind mit Anspruch auf Kindergeld wären es nur 60 % .

Dann kannst Du einen evtl.vorrangigen Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen, oder dann eine Aufstockung durchs Jobcenter.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 27.11.2021, 07:26
@isomatte

Hallo isomatte! Ich muss dich nochmal nerven 😃 ich hab nun einen neuen job ab Januar. Und ich gehe so vor, wie wir oben besprochen haben. Sobald ich den Arbeitsvertrag habe, reiche ich ihn beim Landratsamt wegen Wohngeld ein und sehe was zurück kommt bzw welcher Betrag errechnet wird. Sollte es dann soweit kommen dass ich Aufstockung beantrage, ist meine Frage, ob das Jobcenter hier auch Interesse an meinen jetzigen Einkommen hat. Oder ob dann nur das relevant ist, was zukünftig ist ,also wofür ich den Antrag stell? Ich habe nämlich jetzt im November Weihnachtsgeld also 13. Gehalt (nur anteilig, weil ich erst ab Mai da arbeite) bekommen und es ist daher schon bissl mehr als sonst. Nicht dass das jetzt ein Nachteil für mich ist 😟 blöder Zeitpunkt grad...

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isomatte  27.11.2021, 08:10
@Mamaa12345

Wenn Du einen ALG - 2 Antrag stellst, dann wirkt dieser wie ein Antrag auf Wohngeld im Regelfall auf den 1.des Antragsmonats zurück und was dir dann in diesem Monat ( Zuflussprinzip ) zufließt, wird entsprechend als Einkommen angesehen und auf einen möglichen Anspruch angerechnet.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 02.12.2021, 14:46
@isomatte

Liebe Isomatte, ich hab eben den vorvertrag unterschrieben. Der eigentliche Vertrag kommt per Post aber kann sein dass das erst im Januar ist meinte die chefin und ab 1.1. geht's ja mit dem neuen Job los. Auf dem vorvertrag steht der Stundenlohn und die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Std. Normal sind es aber Monatlich 87 Stunden, meinte die Chefin. Wenn ich das nun ans Landratsamt sende, wegen Wohngeld, reicht das ? Bzw dann an das Jobcenter wegen Aufstockung? Ich hab derzeit nicht mehr und wenn ich jetzt nix hinschicke, krieg ich womöglich dann erst spät geld. Darum geht's mir. Ich muss ja über die Runden kommen..

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isomatte  02.12.2021, 17:01
@Mamaa12345

Würde ich auf jeden Fall machen, denn dein Einkommen verringert sich dann ja um mehr als nur 15 % .

Dann entscheidet die Wohngeldbehörde und bei Ablehnung stellst Du dann umgehend einen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter.

Dein Weihnachtsgeld ist dann auch nicht mehr relevant, weil wir ja schon Dezember haben und Du es schon im November auf dem Konto hattest.

Es gilt dann nicht mehr als Einkommen, sondern ist Vermögen und das wird im Normalfall bis zum normalen Schonvermögen nicht angerechnet.

Gibst Du im Internet einmal ein, ALG - 2 Schonvermögen, da kannst Du alles genau nachlesen.

Bis Ende Dezember gibt es auch eine Sonderregelung wegen Corona, die sollte bis 31.03.2022 verlängert worden sein.

Da gelten die Freigrenzen wie beim Wohngeld, für den Antragsteller bis zu 60 000 Euro und für jede weitere zum Haushalt gehörende Person weitere 30 000 Euro.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 09.12.2021, 14:14
@isomatte

Isomatte,ich hab letzte Woche nun den Erhöhungsantrag bzgl Wohngeld weggeschickt, muss ich jetz auch einen neuen Antrag bzgl. Kinderzuschlag stellen oder wie ist das ? SORRY für die dumme fragerei

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isomatte  09.12.2021, 17:16
@Mamaa12345

Einen neuen Antrag nicht, wenn nicht so oder so ein Weiterzahlungsantrag gestellt werden müsste.

Dann reichst Du nur eine Veränderungsmitteilung ein, mit evtl.vorhandenen Nachweisen in Kopie.

Diese solltest Du im Internet zum Ausdrucken finden, einfach einmal eingeben, Veränderungsmitteilung Kinderzuschlag.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 09.12.2021, 17:23
@isomatte

Naja mein jetziger Kinderzuschlag wird nur bis 31.1. Gezahlt. Dann ist das halbe Jahr rum. Ich hab schon gegoogelt allerdings gibt es bei Veränderungsmitteilung nie den Grund bzgl. Verringerung Einkommen sondern wenn jemand noch mit einzieht usw. Das blöde ist auch, ich muss bei einem neuen Antrag mein Einkommen des letzten halben Jahres belegen. Da ist das weihnachtsgeld dann dabei :-/

Ich hatte gedacht, wenn ich den Bescheid von Wohngeld dann neu bekommen habe, mit dem zb 100 eur festgesetzt werden, dass ich dann automatisch weiss dass mein Bedarf nicht gedeckt ist da ja Kinderzuschlag höchsten 205 eur sind. Und dass ich dann bzgl. Kinderzuschlag nix machen muss? Oder ich schreibe einfach so mal hin und sende den vorvertrag hin?

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isomatte  09.12.2021, 18:37
@Mamaa12345

Dann machst Du das nur schriftlich und formlos und legst was Du an Nachweisen hast in Kopie dazu.

Wenn Du dann mit weniger Einkommen, Wohngeld und max.die 205 Euro Kinderzuschlag euren Bedarf nicht decken könntest, dann würde der Antrag auf Kinderzuschlag dann eh abgelehnt.

Dann wirst Du dich ggf.dann ans Jobcenter wenden müssen.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 30.12.2021, 16:41
@isomatte

Hallo Isomatte, ich muss dich nochmal nerven und hab noch eine Frage.

Es ist ja nun so, dass ich im monat 87 stunden arbeiten werde.

Nun ist es aber so, dass ich auch mal mehr stunden machen muss. Also ich war heute auf arbeit und die Chefin meinte, sie bräuchte mich mal bei einer Neueröffnung einer Filiale und das sind an 2 Tagen je 10 Std zusätzlich. Nun stellt sich die Frage bei mir, wie das Amt das dann mit Aufstockung berechnet wenn der Lohn dann so schwankt? Ich weiß dass der Lohn am Ende des Monats bezahlt wird und Überstunden werden zum 15. des nächsten Monats ausbezahlt. Wie funktioniert das. Kannst du mir das erklären? Es wird nicht jeden Monat so sein. Ich denke, sonst werde ich mit 87 Stunden hinkommen, evtl sind es einen Monat auch mal nur 83 Stunden. Das variiert eben. Ich danke dir :-*

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isomatte  30.12.2021, 18:49
@Mamaa12345

Bei der Aufstockung vom Jobcenter werden dann beide Bruttoeinkommen addiert, daraus der Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB - ll ermittelt und vom gesamten Nettoeinkommen theoretisch abgezogen.

Das ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Netto Erwerbseinkommen, welches dann auf den Bedarf angerechnet wird.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 30.12.2021, 19:10
@isomatte

Okay, danke, ich glaub ich hab es verstanden. Aber es spielt mir dann trotzdem mies in die Karten dass ich ausgerechnet im Januar gleich mehr Stunden mache oder ? Demnach fällt mein Bedarf geringer aus. Auch wenn das eine absolute Ausnahme ist dass ich gleich 20 Std mehr mache..

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isomatte  30.12.2021, 21:20
@Mamaa12345

Das wird das Jobcenter dann anhand deines Arbeitsvertrages ja sehen, dass es sich nur um Überstunden handelt.

Außerdem wirst Du deine Einkommen ja nachweisen müssen und auch dessen Zufluss.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 30.12.2021, 23:01
@isomatte

Liebsten dank dir :-* und einen guten Rutsch!

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Mamaa12345 
Fragesteller
 07.01.2022, 13:10
@isomatte

Hallo isomatte. Ich hatte doch Wohngeld neu beantragt und alles hingeschickt, noch nix gehört, aber das dauert ja paar Wochen. Dann hab ich an die Familienkasse bzgl. Kinderzuschlag geschrieben. Dieser wurde mir ja bis Ende Januar bewilligt. Aus meinem ursprünglichen Gehalt. Ich hatte meinen Vorvertrag vom neuen Arbeitsvertrag mitgeschickt und gefragt inwieweit sich der Kinderzuschlag erhöht.

Nun heute ein Schreiben bekommen von denen und ich verstehe es nicht. Kannst du mir helfen ??

Sie schreiben dass meine mitgeteilten Änderungen meiner Einkommensverhältnisse bzw wohnkosten keinen Einfluss auf die Bewilligung haben. Es verbleibt beim letzten bescheid. Für die Entscheidung ob Kinderzuschlag gezahlt wird,kommt es auf die einkommensverhältnisse der letzten 6 Monate vor Antragstellung an. (? Heißt das , der Kinderzuschlag würde sich eh nicht erhöhen wenn die von meinem alten Gehalt ausgehen?) Ändert sich während des bewilligungszeitraums etwas an den einkommensverhältnissen, müssen Sie dies der Familienkasse nicht mitteilen da dies keinen Einfluss auf die laufende Bewilligung hat. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse derart verschlechtern dass der Kinderzuschlag nicht mehr ausreicht, besteht die Möglichkeit ergänzende Leistungen nach dem sgb II zu beantragen.

Was heißt das jetzt ?? Jetzt schon Aufstockung beantragen oder noch warten bis eine Nachricht bzgl. Wohngeld vorliegt ?

Sorry bin total überfordert.

Ich danke dir ♥️

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isomatte  07.01.2022, 13:48
@Mamaa12345

Nur weil sich dein Einkommen verringert, bekommst Du nicht mehr Kinderzuschlag, der ist ja für dein Kind gedacht, würde dann z.B. mehr geben, wenn sich der Unterhalt verringern würde, bis auf derzeit max. 209 € seit 2022.

Wenn sich dein Einkommen während des Bezugs ändert bzw. Du es neu beantragen musst, dann kommt es auf dein Einkommen der letzten 6 Monate vor der Antragstellung an.

Du sollest also sehen was Du an Kinderzuschlag bekommst und was es dann ggf. an Wohngeld gibt, diese Beträge solltest Du dir notieren, dazu noch das Kindergeld von 219 € und den Unterhalt vom Kind.

Dann berechnest Du erst einmal euren Gesamtbedarf, ohne eigenes Einkommen zu berücksichtigen.

Das wären derzeit min. 449 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt, dazu kommen 12 % Alleinerziehenden Mehrbedarf von diesen 449 € für 1 minderjähriges Kind über 7 Jahren.

Dazu kommt dann der derzeitige Regelbedarf für 1 Kind ab 6 - 13 Jahren von 311 € und deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Wenn Du das alles addierst, solltest Du auf den Gesamtbedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter kommen.

Nun müsstest Du wissen was Du an Brutto und Netto verdienst und aufs Konto bekommst, vom Brutto die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnen, vom Netto abziehen und diesen anrechenbaren Betrag zum Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld und Unterhalt addieren.

Diese Summe musst Du dann mit eurem Gesamtbedarf vergleichen, sollte das dann weniger sein, dann kannst Du einen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter stellen, nach den 6 Monaten würdest Du ggf. dann wegen dem Kinderzuschlag und weniger Einkommen aus den letzten 6 Monaten vor Antragstellung evtl. sogar dazu aufgefordert.

Stellst Du diesen ALG - 2 Antrag, der dann auch bewilligt würde, dann fällt Wohngeld und Kinderzuschlag weg.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 14.01.2022, 13:35
@isomatte

Meine liebe isomatte, langsam würde ich dir schon mal gern pralinen schicken, nachdem du mir so oft Fragen beantwortet hast, die wichtig für mich sind. 🙏♥️

Du hattest schonmal meinen Bedarf berechnet , das waren 345 oder 350 Euro.

Nachdem Kinderzuschlag nun bei 59 Euro bleibt, hatte ich vor ein paar Tagen Aufstockung beantragt, da ja ersichtlich ist, dass Wohngeld und Kinderzuschlag nicht meinen bedarf decken.

Vom Landratsamt (bzgl wohngeld) hatte ich nix gehört. Bis heute.

Gestern habe ich mit einem netten Mann vom Jobcenter telefoniert. Er ist dahingehend zuständig, was mein Profil angeht und meinen beruflichen Weg. Er muss alles eintragen. Wo ich gearbeitet habe usw. Daher schickt er mir was zu, was ich ausfüllen muss. Was den Antrag bzgl. Aufstockung angeht, meinte er, er wäre da nicht zuständig. Ich bekäme da einen Bescheid zugeschickt und da steht drin, wie viel Geld von wann bis wann ich bekomme. Wenn ich da mal fragen habe, soll ich mich beim Sachbearbeiter melden.

So, nun bekam ich heute Post vom Landratsamt wegen Wohngeld.

Nach 6 Wochen nach einreichen des antrags.

Die wollen nun, gefühlt 1000 Unterlagen von mir noch um meinen Antrag weiter bearbeiten zu können... Also das zieht sich ja ewig ... Kontoauszüge der letzten 3 Monate, neuer Arbeitsvertrag, der mir bis heute noch nicht vorliegt sondern nur der Vorvertrag, erster Gehaltszettel, den ich auch noch nicht habe und die Kündigung.

Was mach ich nun?

Ich bin ja nun davon ausgegangen dass Wohngeld und Kinderzuschlag meinen Bedarf nicht decken, da der Kinderzuschlag bei 59 Euro verbleibt. So wird es ja auch sein.

Demnach dürfte Aufstockung greifen.

Soll ich bzw muss ich nun trotzdem diese ganzen Unterlagen an das Landratsamt schicken oder erübrigt sich das??

DANKE🙏 UND LIEBE GRÜßE ☺

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isomatte  14.01.2022, 14:42
@Mamaa12345

Die 59 Euro entfallen dann auch, weil die dir bei Leistungsbezug vom Jobcenter nicht mehr zustehen, so wie Wohngeld und Leistungen vom Jobcenter auch nicht gleichzeitig bezogen werden können.

Wenn Du dann um die 650 Netto + 219 Euro Kindergeld + etwa 341 Euro Unterhalt = gesamt um die 1210 Euro hast, aber ihr einen Bedarf von min. 449 Euro Regelbedarf für dich + etwa 50 Euro Alleinerziehenden Mehrbedarf + etwa 300 Euro Regelbedarf Kind + um die 500 Euro Warmmiete = gesamt um die 1300 Euro habt, dann brauchst Du für das Wohngeld min. 80 % also min. 1040 Euro, was Du ja haben würdest.

Am besten suchst Du dir aus dem Internet einmal einen kostenlosen Rechner für Wohngeld.

Da gibst Du dann dein neues Einkommen und die weiteren Angaben ein und siehst was Du ggf.an Wohngeld bekommen würdest.

Diesen Betrag schreibst Du dir auf, dazu dann deine 650 Euro + Kindergeld + Unterhalt + die 59 Euro Kinderzuschlag, diese Summe schreibst Du dir auch auf.

Bei um die 800 Euro Brutto stünden dir dann etwa 240 Euro Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB - ll beim Leistungsbezug vom Jobcenter zu.

Diese um die 240 Euro Freibetrag würde man theoretisch von deinen 650 Netto abziehen, man würde dann auf angenommen max.um die 410 Euro anrechenbares Netto Erwerbseinkommen kommen.

Zu diesen etwa 410 Euro käme das Kindergeld von 219 Euro und Unterhalt von etwa 341 Euro, zusammen etwa 970 Euro.

Euch würden dann min.noch um die 330 Euro bis zur Deckung eures Bedarfs von um die 1300 Euro fehlen.

Wenn Du mit den 59 Euro Kinderzuschlag + evtl. Wohngeld unter den etwa 330 Euro liegen würdest, dann könntest Du gleich Leistungen beim Jobcenter beantragen.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 14.01.2022, 15:25
@isomatte

Diese Rechner sind nicht so doll.. Einmal kommt 0 Euro raus, dann woanders 242 Euro..

Danke erstmal für deine nachricht 🙏♥️

Die beim Jobcenter rechnen das doch bestimmt auch durch.

Warte ich nun ab bis was vom Jobcenter kommt oder sende ich die Unterlagen, die mir bisher vorliegen an das Landratsamt?

Ich habe ja bisher nicht alle. Arbeitsvertrag fehlt noch und erste Gehaltsabrechnung auch. Ist ja logisch wenn ich erst im Januar angefangen habe...

Daher ist es nach meinem empfinden schon fast eine Zumutung, solange wie das dauern wird. Mir wurde frist bis 11.2 gesetzt.

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isomatte  14.01.2022, 18:56
@Mamaa12345

Ich würde warten bis etwas vom Jobcenter kommt bzw.dann nochmal nachfragen, wenn da zeitnah nichts kommt.

Bei meiner Rechnung habe ich ja deinen Freibetrag von um die 240 Euro noch vergessen, der dir auf deine etwas über 800 Euro Brutto zustehen würden.

Die kämen also zu den etwa 1300 Euro Grundbedarf noch dazu.

Da käme man dann auf um die 1540 Euro, die Du dann mit deinem Nettoeinkommen + Kindergeld + Unterhalt + Kinderzuschlag + evtl. Wohngeld kommen müsstest.

Die 59 Euro Kinderzuschlag wären ja schon einmal klar, mit deinen 650 Euro Netto + 219 Euro Kindergeld + um die 341 Euro Unterhalt würdest Du auf etwa 1269 Euro kommen.

Du müsstest dann also min.um die 271 Euro an Wohngeld bekommen, damit der Grundbedarf nach dem SGB - ll gedeckt wäre.

Hast Du schon einmal nach Wohngeldrechner mit Angabe deines Wohnortes gesucht ?

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Mamaa12345 
Fragesteller
 14.01.2022, 19:11
@isomatte

Danke dir, dann warte ich mal ab :)

Ja habe zwei Rechner gefunden. Einmal kam eben 0 Euro raus,beim anderen 242 Euro. Beides war mit Wohnort Angabe.

Ich hatte bei Bewohner 2 (Bewohner 1 bin ja ich) dann den Kindesunterhalt als Einkommen angegeben, keine Ahnung ob das stimmt. Habe dann 242 Euro heraus bekommen.

Na gut, ich warte wie gesagt mal ab und dann mal sehen .

Schönes Wochenende dir ♥️

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isomatte  14.01.2022, 19:41
@Mamaa12345

Dann würde eher der mit den 242 Euro passen, aber selbst damit wäre dann euer Bedarf noch nicht ganz gedeckt.

Ja, Unterhalt zählt als Einkommen, Kindergeld in dem Fall nicht, weil dein Kind ja noch mit bei dir im Haushalt lebt.

Wenn Du den Termin bei der Wohngeldstelle nicht einhalten kannst, weil Du deine Abrechnung usw.erst später bekommst, dann kannst Du das der Wohngeldbehörde auch mitteilen, am besten schriftlich per Post.

Dann könntest Du auch erst einmal Wohngeld beantragen, sollte das dann zu wenig sein oder gar abgelehnt werden, dann könntest Du immer noch einen Antrag beim Jobcenter stellen.

Sollte der Antrag auf Wohngeld abgelehnt werden, dann kannst Du dich auf die Wiederholte Antragstellung nach Paragraf 28 SGB - X berufen und damit dann sogar rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung für Wohngeld Leistungen nachgezahlt bekommen.

Wünsche ich euch auch !

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Mamaa12345 
Fragesteller
 14.01.2022, 20:26
@isomatte

Der Antrag beim Jobcenter bzgl Aufstockung ist schon gestellt... das mit wiederholter Antragstellung hast du mir schon mal gesagt, Dankeschön, das hilft mir auch.

Ich warte nun erstmal ab ob was vom Jobcenter kommt würde ich sagen.

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isomatte  15.01.2022, 01:51
@Mamaa12345

Wenn der Antrag gestellt ist, dann bekommst Du in der Regel auch einen Bescheid, entweder bewilligt oder abgelehnt.

Dann könntest Du schriftlich, formlos und fristgerecht einen Widerspruch einlegen, die evtl. Ablehnung sollte dann vom Jobcenter ja begründet sein.

Das Jobcenter rechnet dann schon selber, ob dir ggf.vorrangig Wohngeld und Kinderzuschlag zustehen würde und würde dich dann normalerweise zur Antragstellung auffordern.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 23.01.2022, 08:46
@isomatte

Liebe isomatte, ich bin es mal wieder. Ich hab nun den neuen Job angefangen. Er macht zwar Spaß und die Kollegen sind auch bis auf eine sehr nett. Aber es wechseln sich erstens dauernd meine Arbeitszeiten, ich muss ständig spät arbeiten und zudem hab ich in dem Monat schon über 20 Überstunden machen müssen. Hab mir ja extra einen Job mit nur 20 Std die Woche gesucht.. jetz mach ich schon viel mehr.... :/

Das Jobcenter hatte sich bei mir schon gemeldet, wollte noch paar Unterlagen.

Meine Frage ist nun, nur im Notfall, falls sich jetzt die nächsten Wochen nix ändert und ich weiterhin so viel arbeiten muss und auch an freien Tagen ständig einspringen muss, kann ich mir da selbstständig was neues suchen , wenn das jobcenter noch in der Berechnung ist was die Aufstockung angeht? Wie ist das ? Ich möchte ja definitiv was arbeiten, aber es sollte schon alles klar geregelt sein.. So bin ich nicht glücklich. Kommende woche muss ich 35 Std arbeiten !!😔

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isomatte  23.01.2022, 16:26
@Mamaa12345

Warum solltest Du das nicht können, musst es dem Jobcenter dann nur vorher mitteilen, solltest Du dann kündigen und eine neue Beschäftigung anfangen.

Hättest dann ja auch einen wichtigen Grund für die Kündigung, wenn sich deine derzeitigen Arbeitszeiten nicht mit der Betreuung deines Kindes vereinbaren lassen.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 28.01.2022, 15:44
@isomatte

Okay danke dir.. ich war nun die letzten beiden tage schon allein je 10 Std weg.. zu einer Neueröffnung.. ich hab die Nase voll.. und ich bin kaputt...

Ich soll nun nächste Woche 2x mit zu einer Inventur.

Die Filialleiterin meinte erst, ich brauch dann an den anderen Tagen nicht mehr zu arbeiten weil ich die 20 Std dann schon rum habe. Nun sagt sie heute, sie kann es nicht versprechen weil wieder eine krank ist..

Ich such nun wieder etwas neues. Finde es sehr schade weil es echt Spaß gemacht hat aber wenn die Zeiten so doof sind. Man kann sich ja nie was vornehmen ! Weil man dauernd spontan einspringen muss. Hätte ich kein Kind, wäre es was ganz anderes.

Was wäre nun wenn ich mir einen Job suche mit geringfügiger Beschäftigung? Da hätte ich ja monatlich noch weniger..

Das ist das einzigste was ich gefunden habe. Was im Ort ist und mir Spaß machen würde weil es mit Mode zu tun hat .

Kann da das jobcenter etwas sagen ?

Weil ich dann monatlich noch weniger verdiene?

Kann ich das eigenmächtig entscheiden dass ich dann kündige und so etwas annehme ? Wie du richtig sagst, kann ich das derzeit mit meinen Arbeitszeiten nicht mehr vereinbaren was die Kinder Betreuung angeht..

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isomatte  28.01.2022, 16:14
@Mamaa12345

Da wird das Jobcenter nicht mitspielen, wenn Du nur einen Minijob machen würdest, denn so klein ist dein Kind ja auch nicht mehr.

Ein Teilzeitjob wäre da noch vertretbar, aber sicher kein Minijob, denn so klein ist dein Kind ja auch nicht mehr, dass es nach der Schule deine ständige Betreuung benötigt.

Ich habe 2 Enkel von bald 6 und 9 Jahren, mein Enkel der in ein paar Tagen 9 Jahre wird, geht alleine zur Schule und ist auch an manchen Tagen einige Zeit alleine zu Hause, weil die Eltern arbeiten gehen.

Mein Sohn Vollzeit in der Pflege und die Schwiegertochter in Teilzeit als Verkäuferin.

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Mamaa12345 
Fragesteller
 28.01.2022, 17:08
@isomatte

Okay und was ist mit denen ,die gar nix arbeiten? Ich kenne so viele ,die gar nix machen 😟

Ich halte die Augen offen.. evtl kommt ja mal was rein als Teilzeitkraft

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isomatte  28.01.2022, 17:11
@Mamaa12345

Da wird es sicher Gründe geben, oder der SB - macht seinen Job nicht richtig.

Aber da kannst Du dir sicher sein, wenn sich da längere Zeit nichts tut, dann wird es sicher einen neuen SB - geben, habe ich schon mehrmals durch.

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