Aufhebungsvertrag geht nicht. Was nun?

4 Antworten

Wenn du kündigst, wird dir voraussichtlich nichts Angemessenes für deinen Wechsel zur Fortsetzung der Ausbildung angerechnet werden.

Was genau meinst du damit?

Du müsstest komplett neu anfangen, vermutlich auch in einer anderen Branche.

Du vergeben ansonsten nur das Du die restliche Zeit in deiner jetzigen Ausbildung bleibst und dort auch Fertig machst.


LordAnil  27.11.2024, 08:08

Du hast wohl noch nie eine Ausbildung gemacht

njr70 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 08:08

ja genau das meine ich damit, dass ich die Ausbildung dann halt nicht mehr fortführen kann, sondern eine andere anfangen muss das war meine Frage .

Und genau das ist das Problem das kommt für mich eigentlich gar nicht mehr infrage dort zu arbeiten.

Die Ausbildung finde ich aber toll daher würde ich es sehr schade finden.

Der großteil der Ausbildung ist geschafft. Sieh es als Herausforderungen, auf die du später stolz sein kannst.

Selbstverständlich gibt es valide Gründe, die einen Ausbildungsabbruch und die damit einhergehenden Nachteile/Risiken rechtfertigen.

Es gibt aber auch die andere Seite. Manchmal muss/kann man Dinge auch einfach erdulden/ertragen/erleiden und ggf. daran wachsen. Du wärst jedenfalls nicht der erste Azubi/Arbeitnehmer, der jeden morgen den Kampf mit dem inneren Schweinehund führt. Manchen hilft der Gedanke an "Wann mache ich das nächste mal krank? Oder wieviel Urlaube habe ich nochmal?". Es soll auch Leute geben, die da sehr taktisch vorgehen, was Urlaub/Krankheit/Feiertage usw. angeht. Auszubildende lassen auch gerne mal die Berufsschule schleifen für ein bissl mehr Freizeit.

Alles Überlegungen, die man haben kann, bevor man die Ultima Ratio der Kündigung durchzieht.

Man kann auch die 'Flucht nach vorne anstatt nach hinten antreten'. Mein persönlicher Favourit. Wenn mein Arbeitgeber irgendeinen Bullshit von mir will, dann kommuniziere das entsprechend ihm gegenüber und reize meinen Handlungsspielraum (arbeitsrechtlich betrachtet) maximal aus: Chef kommuniziert laut und herabwürdigend? Dann ist meine Antwort mindestens genauso laut und genauso herabwürdigend. Was hat man schon zu verlieren, wenn das Image eh keine Rolle mehr spielt?

Es stimmt, dass du die Berufsausbildung nicht in einem anderen Betrieb fortsetzen kannst, wenn du das Ausbildungsverhaeltnis nach Ablauf der Probezeit selbst ordentlich gekuendigt hast.

Der Ausbildungsbetrieb ist nicht zur Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag verpflichtet.

Ja du kannst in einem anderen Betrieb weitermachen. Musst nur einen neuen Betrieb finden, deine Berufsschule informieren und die Kammer kontaktieren damit der Wechsel ohne Probleme stattfinden kann


DerCaveman  27.11.2024, 08:33

Das geht nach Ablauf der Probezeit aber nur ueber einen Aufhebungsvertrag und gerade nicht auch nach einer ordentlichen Kuendigung durch den Auszubildenden. Ohne Zustimmung des Ausbildungsbetriebs kann es aber keinen Aufhebungsvertrag geben. Zur Zustimmung verpflichtet ist da niemand.

njr70 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 08:09

Meine Berufschule meinte, ich brauch einen Aufhebungsvertrag dafür. Welchen ich nicht bekomme von meinem Arbeitgeber

LordAnil  27.11.2024, 08:11
@njr70

Eigentlich muss dein Arbeitgeber den Wechsel ermöglichen, wenn du gerechtfertigte Gründe hast