Aufhebungsvertrag?

4 Antworten

Ein Aufhebungsvertrag wird im Einverständnis von beiden Seiten geschlossen und kann sofort wirksam sein, sonst kannst du kündigen mit der entsprechenden Frist.

ich mache meine Ausbildung als MFA

Bist Du denn noch in der Probezeit? Falls ja, kannst Du jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen (§ 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz)

Wenn Du nicht mehr in der Probezeit bist, willst Du denn die Ausbildung aufgeben oder in einem anderen Betrieb weitermachen?

Falls Du die Ausbildung aufgeben oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchtest, kannst Du mit der Frist von vier Wochen kündigen (zu jedem Termin nicht nur zu einem 15. oder Monatsende).

Möchtest Du die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen, hilft Dir nur ein Aufhebungsvertrag. Den kann man auch zu jedem beliebigen Termin, also auch ab sofort, schließen

Falls Du noch minderjährig bist, brauchst Du das Einverständnis Deiner Eltern

Snwnwnw 
Fragesteller
 08.09.2022, 09:49

Danke, du bist der oder die erste die mir eine wirklich hilfreiche Antwort gibt!
ich bin nicht mehr in der Probezeit, und möchte meine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen.

deswegen ja die Frage mit dem aufhebungsvertrag, da ich Mir nicht ganz sicher war ob ich meinen Datum in dem ich gehe, mit meinem Chef selber abklären kann

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Hexle2  08.09.2022, 10:30
@Snwnwnw

Dir ist bewußt, dass Dein Noch-AG einverstanden sein muss?

Falls er das ist, könnt Ihr das Beendigungsdatum zu jedem beliebigen Termin festlegen

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Snwnwnw 
Fragesteller
 08.09.2022, 11:16
@Hexle2

Ja ist mir tatsächlich bewusst.😅

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Huhu,

Bei einem Aufhebungsvertrag stimmen beide Seiten zu und die Bedingungen sind frei verhandelbar (kannst auch auf morgen kündigen). Eine Kündigung ist einseitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist wirksam.

Grüße Anna

Du kannst mit einem Aufhebungsvertrag alles vereinbaren. Auch eine kürzere Frist. Das ist aber vom Einverständnis beider Parteien abhängig.