Aufenthalt abgelaufen kann ich abgeschoben werden?

5 Antworten

Je länger du wartest, um so schneller kann man dir Ärger machen:

Türkische Staatsangehörige unterliegen gewissen Befreiungen im Aufenthaltsrecht aufgrund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei vom 12. September 1963. Für sie gilt zwar grundsätzlich das Aufenthaltsgesetz; sie benötigen also eine Aufenthaltserlaubnis. Nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer erhalten türkische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen aber innerhalb des Staates, in dem sie leben, freizügigkeitsähnliche Rechte nach dem Beschluss 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei. Einer Aufenthaltserlaubnis bedürfen sie dann immer noch; diese hat dann aber nur noch deklaratorische Bedeutung, also lediglich Ausweischarakter.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltserlaubnis

Wenn die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist, hast Du Deutschland zu verlassen. Logisch, oder?

Ich kenne jemanden in Deinem Alter( jetzt 21) der durfte sich mit 18.entscheiden, welche Staatsbürgerschaft er annehmen wollte. Er hat sich für die Deutsche entschieden und hat jetzt keine Probleme mehr, z.Bsp. Militärdienst in der Türkei. Er fiegt jetzt ohne Angst zu seiner Oma in Urlaub und hat einen festen Arbeitsplatz. hier & keine Angst evtl. abgeschoben zu werden. ..l.g.

Ja, wenn du keine gültige Aufenthaltsgenehmigung hast, kannst du ohne weiteres abgeschoben werden. Wieso hast du dich nicht vorher drum gekümmert, daß dieser Aufenthalt verlängert wird?

Ja kannst du. Du musst einen neuen Antrag stellen!