AU zu spät abgegeben?
Guten Tag,
und zwar war ich Paketzusteller eines Unternehmens und habe am 15.06 (Donnerstag) morgens mündlich gekündigt bei meiner Chefin. Am Nachmittag, nachdem ich die 10. Stunde angefangen habe zu arbeiten, rief ich meine Chefin an und habe gesagt das ich die Tour abbrechen werde, da es mir nicht gut geht. Sie unterstellte mir, ich würde extra scheiße bauen, da ich gekündigt habe und einen Aufhebungsvertrag will. Ihre Aussage „beende die Tour und bleib weg von uns“. Ich Brach die Tour ab und fuhr zum Arzt und holte mir einen Attest. Dann blieb ich einige Tage zu Hause ohne den Attest abgegeben zu haben.
Gestern den 21.06 fragte ich was Sache sei, ob ich den Aufhebungsvertrag bekomme, ihre Antwort darauf „nein, du fehlst unentschuldigt seit einigen Tagen“
so habe ich ihr gestern den Attest geschickt (15. beim Arzt gewesen, am 21. Attest vorgelegt).
Ihre Aussage darauf „das sieht nicht gut für dich aus“.
ich weiß. Ich habe meine AU zu spät abgegeben, aber wer liegt im Recht. Laut Google, gibt es für das zu spät abgegeben höchstens eine Abmahnung. Kann sie mir rechtlich was tun?
LG
3 Antworten
Irgendwie passt das alles nicht. Eine mündliche Kündigung ist erstmal so überhaupt nicht gültig, denn eine Kündigung muss immer in Schriftform erfolgen.
Bei der AU kommt es darauf an. Die Mitteilung an den Arbeitgeber über die Krankheit muss unverzüglich erfolgen, was bei dir telefonisch passiert ist.
Die Frage ist jetzt, ob dein Arbeitgeber sich die AU nicht hätte selbst von der Krankenkasse besorgen müssen.
Bei der eAU informiert man den AG über die Krankschreibung und fertig.
Wenn der FS natürlich nur über den Abbruch der Tour informiert hat, dann ist das sein eigenes Verschulden. Dann hat er auf jeden Fall unentschuldig gefehlt.
Eigentlich wird die AU seit Anfang des Jahres direkt vom AG bei der Krankenkasse abgerufen. Man braucht die AU nicht mehr abzugeben, erhält die Ausfertigung für den AG in der Regel sowieso nur auf Nachfrage.
Allerdings musst du natürlich sofort beim Arbeitgeber Bescheid sagen, dass und wie lange du krank geschrieben bist.
Was heißt wer liegt im Recht? Du hast die AU nicht pünktlich abgegeben, das ist ein Fakt. In der Kombination mit der Kündigung muss keine Möglichkeit mehr gegeben werden das "zu verbessern" - immerhin gibt es dafür ja keine ausreichende Zeitspanne mehr.
Im Zweifel muss das ein Gericht entscheiden, aber sich sowas im Kündigungszeitraum zu leisten KANN dazu berechtigten, dass der Arbeitgeber fristlos kündigt.
Hast du überhaupt gemeldet bis zu welchem Tag du exakt krank geschrieben bist? Oder hast du dich nur einmalig krank gemeldet?
Da sie gesagt hat, ich solle nicht mehr kommen bin ich davon ausgegangen, dass ich sowieso gekündigt bin und und habe darauf verzichtet, den Attest vorzulegen. Deswegen gab es kein genauen Datum
Eventuell eine fristlose Kündigung und eine 3 monatige Sperre für das Arbeitslosengeld. Nachdem Du ohnehin selbst kündigen wolltest, kann man eventuell davon ausgehen, dass du bereits eine neue Arbeitsstelle hast. Aber Vorsicht, sowas kann sich immer auch schnell herumsprechen.
Bei der Elektronischen muss der Arbeitnehmer ganz klar mitteilen, dass er vom Zeitraum x bis y krank geschrieben ist. Sonst kann der Arbeitnehmer das gar nicht abrufen. Das lese ich hier zumindest gar nicht als Option (und viele Ärzte melden tatsächlich noch mit Schein krank)
(mit der mündlichen Kündigung hast du zudem sowieso recht, das hatte ich auch noch überlesen)