Atuto Versicherung auf den Namen von wem anders?

4 Antworten

Ja klar - nennt sich abweichender Fahrzeughalter und muß bei der Beantragung der eVB-Nr. angegeben werden, da sonst die Zulassungsstelle ein Problem hat!

Zu beachten wäre, ob der Versicherer bei abw. Fzg.-Halter einen Prämienzuschlag verlangt...

Gruß einer Versich.maklerin

PS: Seit wann hast du denn deinen Führerschein?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Das ist kein Problem, habe mich mit meiner Partnerin genauso.

Ihr Cabrio ist auf sie zugelassen (Halterpflichten), der Versicherungsnehmer bin ich, weil ich noch einen günstigen Vertrag frei hatte.

Es muss bei der Versicherung nur der Fahrer angegeben werden.

siola55  07.02.2024, 19:48

Fahrer muß nicht unbedingt angegeben werden, da ja immer das Auto versichert ist ;-))

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siola55  07.02.2024, 20:01
@siola55

Jedoch muß der abweichende Fahrzeughalter dem Versicherer mitgeteilt werden wegen evtl. Prämienzuschlag!

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Es kann dabei natürlich auch sein, dass du dann die Prämie für den Wohnort des Versicherungsnehmers zahlen musst

Es kann versichert sein, auf wen du willst. Wenn du damit fahren möchtest, musst du aber eingetragen sein.

siola55  07.02.2024, 19:52

Muß er aber nicht, da der Versich.schutz sich immer auf das Fahrzeug bezieht!

Jede Person, welche den Führerschein und die Fahrerlaubnis vom Fzg.-Halter - also Fzg.papiere u. -schlüssel - hat, kann mit dem Fahrzeug fahren... ;-))

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