Attest rückwirkend ausstellen?
Hey,
ich bin heute krank (Nebenwirkung der Impfung) und brauche ein Attest ab dem ersten Krankheitstag mit einer Frist von 3 Arbeitstage (Ausbildung) um dieses abzuschicken. Nun ist es aber so, dass ich nie krank bin und deshalb heute schön mein Fieber usw. bis 12 Uhr ausgeschlafen habe. Ich hab jetzt schon überall gesucht. Keiner hat mehr auf und morgen ist Feiertag.
Kann mir mein Arzt ein Attest für heute ausstellen, wenn ich am Freitag hingehe?
5 Antworten
Gut dass du dich hast impfen lassen. Schade, dass es solche harten Folgen hat.
Ruf da an: https://www.116117.de/de/index.php
Ich glaube nicht, das ein Arzt ein Attest rückwirkend ausstellen kann, er kann ja immer nur den gegenwärtigen Zustand attestieren.
Was aber möglich ist, der Arzt kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch rückwirkend ausstellen. Sollte der Berufsschule reichen und wird in jedem Fall vom Arbeitgeber benötigt. Beim Arbeitgeber nützt Dir ein Attest überhaupt nichts, der braucht zwingend eine AU
Ich habe in einem anderen Kommentar gelesen, das er nur einen Tag rückdatieren kann, da solltest Du auf jeden Fall nochmal nachhaken oder ansonsten ins nächste Krankenhaus um dich da AU schreiben zu lassen.
Ergänzung:
ein weiterer Kommentar unter der Antwort, räumt 3 Tage rückwirkend ein, ich halte das auch für Wahrscheinlicher.
Der Arzt kann nur einen Tag rückwirkend ein Attest ausstellen.
nein ist nicht korrekt, bis zu maximal 3 Tagen laut der KVB. Wenn es der Mediziner für überwiegend wahrscheinlich hält, dass die Arbeitsunfähigkeit schon bis zu 3 Tage vorher vorgelegen haben muss. Wurde selbst auch schon mal 2 Tage rückwirkend AU geschrieben
Wie soll ein Arzt am Freitag denn feststellen, dass du HEUTE krank warst?
Gerade im Zusammenhang mit Brückentagen sehen Arbeitgeber sehr genau hin, wenn sie eine AU auf den Tisch bekommen.
Wenn der Arzt sagt "Krank", dann ist krank, egal ob im Urlaub, an Brückentagen oder wann auch soonst. Ist dem Arbeitgeber das nicht geheuer, hat er einzig und allein die Möglichkeit, beim medizinischen Dienst seine Zweifel anzumelden und um Klärung zu bitten.
Ich bin selbst Arbeitgeber und bei mir sind Krankenstände an Brückentagen nicht auffällig häufiger als an anderen Tagen. Es gibt also im Normalfall überhaupt keinen Grund den Krankenstand einzelner in Zweifell zu ziehen solange sowas nicht ausserordentlich häufig bei einzelnen vorkommt.
theoretisch ja, praktisch halte ich dies aber nach deinen ausführungen für unwahrscheinlich
Ja, ich hab die beiden verwechselt. Also, dass kann der Arzt machen?