Arbeitszeit als Azubi gerechtfertigt?

4 Antworten

Das ist so krass, da stimmt doch was absolut nicht. Das liest sich, als wärst du ein Sklave und nicht in einer Ausbildung.

An deiner Stelle würde ich mal mit der/dem Ausbilderin reden, du hast doch sicher einen Ansprechpartner.

Wenn du dir das so weiter gefallen läßt, bist du ja kaputt wenn du mit der Ausbildung fertig bist.

Woher ich das weiß:Recherche

assireallife 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 16:51

Wenn ich ehrlich bin, fühle ich mich auch genau so. Bin körperlich und mental wirklich am ende, hätte das echt nie für möglich gehalten, da ich sonst nie probleme mit der psyche oder jeglichem hatte. Werde es auch bei meinem Ausbilder ansprechen, falls dieser nichts daran ändert muss eben der Betriebsrat her, da ich das echt nicht mit mir machen lassen will.

Christina645  03.11.2024, 17:05
@assireallife

Ja das machst du richtig. Kein Azubi muss sich so ausnutzen lassen. Viel Glück und halt durch. Ansonsten: niemand kann dir was,wenn du dich mal paar Tage krank meldest 😉

Nein, das ist nicht erlaubt und ob die anfahrt nicht als Arbeitszeit gilt kann man so nicht sagen.

Arbeitszeiten für Volljährige

Wenn du über 18 Jahre alt bist, gilt für deine Ausbildung das Arbeitszeitgesetz. Hier ist geregelt, dass die Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Wenn du länger arbeitest, muss diese Zeit also ausgeglichen werden. In Ausnahmefällen sind pro Tag zehn Stunden bzw. pro Woche 60 Stunden erlaubt, wenn du dafür in den folgenden sechs Monaten durchschnittlich nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeitest. Auch bei Überstunden dürfen diese Grenzen grundsätzlich nicht überschritten werden!

In Tarifverträgen haben die Gewerkschaften oft bessere Arbeitszeitregelungen erkämpft. Tarifverträge werden von den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband geschlossen und gelten für die Gewerkschaftsmitglieder und die Arbeitgeberseite. Also müssen nicht alle Auszubildende die Vergütung mit dem Ausbildungsbetrieb einzeln verhandeln, sondern die Regelungen des Tarifvertrags gelten automatisch für alle.

Berufsschulzeit

Für die Berufsschule muss dich dein Ausbildungsbetrieb freistellen und dir außerdem die Unterrichtszeit auf deine Arbeitszeit wie folgt anrechnen:

  • Ein Schultag (über fünf Unterrichtsstunden, jeweils 45 Minuten) entspricht einem Arbeitstag von acht Stunden.
  • Eine Schulwoche (mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen) entspricht einer Arbeitswoche von 40 Stunden.

Außerdem bist du natürlich für alle zusätzlichen ausbildungsrelevanten Verpflichtungen freigestellt. Zum Beispiel für deine Prüfungen – auch für die Prüfungsvorbereitung einen Arbeitstag unmittelbar vor einer Prüfung (also zum Beispiel am Mittwoch, wenn am Donnerstag die Prüfung stattfindet – allerdings nicht am Freitag, wenn deine Prüfung am Montag stattfindet).

Die Wegstrecke zwischen Schule und Betrieb bzw. Dienststelle zählt ebenfalls als Arbeitszeit, falls du vor und nach dem Unterricht arbeitest.

Pausen

Deine erste Erholungspause darfst du spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit nehmen und jede Pause muss mindestens 15 Minuten dauern. In dieser Zeit darfst du machen, was du willst – so etwas wie Bereitschaftsdienst in der Pause ist unzulässig!

Die insgesamt erlaubte Pausenzeit pro Arbeitstag richtet sich nach deiner Arbeitszeit:

  • 30 Minuten Pause, wenn du sechs bis neun Stunden arbeitest.
  • 45 Minuten Pause, wenn du mehr als neun Stunden arbeitest.

***4:00 Aufstehen, 5:00 los****-- Das kannst du optimieren. Warum brauchst du eine ganze Stunde?

Kannst du nicht umziehen? Nähe an die Firma heran? Deine Fahrzeit zur Arbeit ist verdammt lang?

Hat sich inzwischen bei dir etwas geändert?

Das hört sich schon sehr hart an...

Länger als 10 Stunden darf man in der Regel am Tag nicht arbeiten. Also 8 Stunden Arbeitszeit und 2 Überstunden sind erlaubt.

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

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https://www.bauprofessor.de/news/fahrt-zur-baustelle-wird-die-anreise-als-arbeitszeit-verguetet/

Im § 5 des Rahmentarifvertrags der Dachdecker steht z. B.:

  1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (einschließlich der Ruhepausen) werden gemeinsam durch Arbeitgeber und Betriebsrat festgelegt.
  2. Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle. Der Betriebssitz ist die Arbeitsstelle, wenn der Arbeitnehmer dort Material auf- oder ablädt oder Arbeitseinweisungen entgegennimmt; ansonsten beginnt und endet die Arbeitszeit an der Baustelle.
  3. In den Fällen, in denen sich Arbeitnehmer an einem vereinbarten Treffpunkt sammeln, um von dort gemeinsam in einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeug auf die Baustelle zu fahren, hat der Fahrer Anspruch auf seinen Stundenlohn für die Dauer der Fahrzeit.
  4. Bei Baustellen von größerer räumlicher Ausdehnung beginnt und endet die Arbeitszeit an der gemeinsam durch Arbeitgeber und Betriebsrat oder, wenn kein Betriebsrat besteht, einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer bestimmten Sammelstelle innerhalb der Baustelle.

Fährt ein Mitarbeiter also direkt auf die Baustelle, muss die Fahrzeit nicht bezahlt werden. Laden die Mitarbeiter erst noch im Betrieb auf, ist die Fahrzeit Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Fahren die Mitarbeiter ab einem Sammelpunkt zusammen, bekommt nur der Fahrer des Wagens die Zeit bezahlt.

Stimmt alles so. Pausen und Fahrzeit darfst du halt nicht reinrechnen, das ist keine Arbeitszeit