Arbeitsvertrag?

3 Antworten

Wenn es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt und sich aus dem Vertrag auch kein Kuendigungsverbot vor Antritt ergibt, kannst du ihn auch schon vorher fristgemaess kuendigen.

Bei einem befristeten Vertrag kommt es hingegen darauf an, ob der Vertrag ueberhaupt eine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung enthaelt. Wenn naemlich nicht, kann ein befristeter Vertrag gar nicht ordentlich gekuendigt werden.

Nein. Dann musst du den Vertrag kündigen und die Kündigungsfrist einhalten oder einen Aufhebungsvertrag machen, dem der AG zustimmen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder

Ich würde das Angebot annehmen. Erstmal 1-3 Jahre arbeiten, denn so offentsichtlich willst du ja nicht weg. Und mich dann mit regulären Kündigungszeiten wegbewerben.

Alles andere ist Gegurke und auch schwierig von der moralischen Seite her. Du bist bei denen dann unten durch, erst Zusage und Absage und die Tür dieser Firma ist dann zu für eine längere Zeit.

Juristische kenne ich mich nicht aus. Auf alle Fälle gelten reguläre Kündigungszeiten. Also nichts, was dich auf ewig an die Firma bindet.