Arbeitsstunden von 40h auf 30h verringern?

6 Antworten

Er kann auch nein sagen, muss er aber wohl begründen.

1500 Brutto dann natürlich.

30/40=3/4

1500/2000=3/4

Corinna877 
Fragesteller
 19.08.2019, 14:30

falls er nein sagen würde, was könnte ich für einen Grund nennen das ich es unbedingt brauche? Der wahre Grund ist das ich weniger Zeit in der Firma verbringen will und mir lieber noch einen Basis Job dazu  nehme.

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Dein Chef ist nicht verpflichtet, dir eine Arbeitszeitverkürzung zu genehmigen. Aber wenn du die Stunden um ein Viertel reduzierst, ist wohl anzunehmen, dass dein Gehalt um 25 % gekürzt wird.

Familiengerd  20.08.2019, 12:48
Dein Chef ist nicht verpflichtet, dir eine Arbeitszeitverkürzung zu genehmigen.

Doch - das ist er unter bestimmten Voraussetzungen, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 8 "Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" und § 9a "Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" formuliert sind.

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JessyFfm  20.08.2019, 13:45
@Familiengerd

Soweit betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen, muss der AG dem zustimmen, da hast du natürlich Recht. Was in der Praxis natürlich bedeutet, dass der AG dies ablehnen kann, wenn er es betrieblich begründen kann.

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Wenn es bei Deiner Frage nicht um Eltern-Teilzeit geht, können sich gemäss Paragraf 8 TzBfG grundlegende Anspruchsberechtigungen für einen Antraf auf unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit ergeben, wenn :

- der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat

- Wenn das Arbeitsverhältnis bereits mindestens 6 Monate bestanden hat

- Das Ansinnen mindestens 3 Monate vor ( möglichem ) Beginn der Wirksamkeit dem Arbeitgeber mitgeteilt wird.

- Dem Antrag keine wichtigen , betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Wenn der Arbeitgeber dem Antrag auf Arbeitszeitreduktion keine wichtigen Gründe entgegensetzen kann, muss er gemäss Paragraf 8 Abs. 4 des TzBfG diesem Ansinnen normalerweise auch zustimmen.

Gründe für eine Ablehnung einer Arbeitszeitreduzierung könnten z.B. sein :

- Wesentliche Beeinträchtigungungen der betrieblichen Abläufe, innerbetrieblicher Organisation und / oder Sicherheit oder Verursachung unverhältnismässiger Kosten.

Das monatliche Brutto - Arbeitsentgelt, etwaige Nebenentgelte , wie auch Pausenzeiten sind dem Grad der Reduktion der Arbeitszeit anzupassen, bzw. den Regularien eines ( Mantel- ) Tarifvertrages neu einzuguppieren, sofern ein solcher besteht.

Dein Chef muss der Teilzeitarbeit nicht zustimmen... und was heißt, wie viel ist gerechtfertigt? Du arbeitest nur noch 75% der Zeit, demnach bekommst du auch nur noch 75% deines Bruttogehaltes

Familiengerd  20.08.2019, 12:49
Dein Chef muss der Teilzeitarbeit nicht zustimmen...

Doch - das muss er unter bestimmten Voraussetzungen, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 8 "Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" und § 9a "Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" formuliert sind.

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ShitzOvran  20.08.2019, 12:53
@Familiengerd
unter bestimmten Voraussetzungen

Damit veränderst du doch meine Aussage... Wer sagt denn, dass diese bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind?

Wenn ich jetzt gesagt hätte, dass er auf jeden Fall zustimmen muss, dann könntest du mit dem Einwand kommen, dass dafür allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Andersherum funktioniert das nicht.

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Familiengerd  20.08.2019, 13:01
@ShitzOvran

Auweia ...

Damit veränderst du doch meine Aussage...

Natürlich nicht!

Du behauptest allgemein "Dein Chef muss der Teilzeitarbeit nicht zustimmen..." - und das ist so pauschal schlicht falsch, weil es auf die konkreten Umstände ankommt.

Und wenn die Umstände den Voraussetzungen des TzBfG entsprechen, muss der Arbeitgeber dem Teilzeitwunsch nachkommen!

Wenn ich jetzt gesagt hätte, dass er auf jeden Fall zustimmen muss

So kannst Du es selbstverständlich auch nicht formulieren, weil das wiederum eine wegen ihrer Pauschalisierung falsch Aussage wäre!

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