Arbeitsstunden von 40h auf 30h verringern?
Wenn ich von 40h/Woche auf 30h/Woche reduzieren will ist mein Chef dazu verpflichtet oder kann er auch nein sagen?
Falls das gehen würde, wie viel wäre dann brutto gerechtfertigt? Bei 40h/Woche verdiene ich 2000€ brutto.
Danke im voraus :)
6 Antworten
Er kann auch nein sagen, muss er aber wohl begründen.
1500 Brutto dann natürlich.
30/40=3/4
1500/2000=3/4
falls er nein sagen würde, was könnte ich für einen Grund nennen das ich es unbedingt brauche? Der wahre Grund ist das ich weniger Zeit in der Firma verbringen will und mir lieber noch einen Basis Job dazu nehme.
Dein Chef ist nicht verpflichtet, dir eine Arbeitszeitverkürzung zu genehmigen. Aber wenn du die Stunden um ein Viertel reduzierst, ist wohl anzunehmen, dass dein Gehalt um 25 % gekürzt wird.
Soweit betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen, muss der AG dem zustimmen, da hast du natürlich Recht. Was in der Praxis natürlich bedeutet, dass der AG dies ablehnen kann, wenn er es betrieblich begründen kann.
Wenn es bei Deiner Frage nicht um Eltern-Teilzeit geht, können sich gemäss Paragraf 8 TzBfG grundlegende Anspruchsberechtigungen für einen Antraf auf unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit ergeben, wenn :
- der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat
- Wenn das Arbeitsverhältnis bereits mindestens 6 Monate bestanden hat
- Das Ansinnen mindestens 3 Monate vor ( möglichem ) Beginn der Wirksamkeit dem Arbeitgeber mitgeteilt wird.
- Dem Antrag keine wichtigen , betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Wenn der Arbeitgeber dem Antrag auf Arbeitszeitreduktion keine wichtigen Gründe entgegensetzen kann, muss er gemäss Paragraf 8 Abs. 4 des TzBfG diesem Ansinnen normalerweise auch zustimmen.
Gründe für eine Ablehnung einer Arbeitszeitreduzierung könnten z.B. sein :
- Wesentliche Beeinträchtigungungen der betrieblichen Abläufe, innerbetrieblicher Organisation und / oder Sicherheit oder Verursachung unverhältnismässiger Kosten.
Das monatliche Brutto - Arbeitsentgelt, etwaige Nebenentgelte , wie auch Pausenzeiten sind dem Grad der Reduktion der Arbeitszeit anzupassen, bzw. den Regularien eines ( Mantel- ) Tarifvertrages neu einzuguppieren, sofern ein solcher besteht.
Dein Chef muss der Teilzeitarbeit nicht zustimmen... und was heißt, wie viel ist gerechtfertigt? Du arbeitest nur noch 75% der Zeit, demnach bekommst du auch nur noch 75% deines Bruttogehaltes
Dein Chef muss der Teilzeitarbeit nicht zustimmen...
Doch - das muss er unter bestimmten Voraussetzungen, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 8 "Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" und § 9a "Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" formuliert sind.
unter bestimmten Voraussetzungen
Damit veränderst du doch meine Aussage... Wer sagt denn, dass diese bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind?
Wenn ich jetzt gesagt hätte, dass er auf jeden Fall zustimmen muss, dann könntest du mit dem Einwand kommen, dass dafür allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Andersherum funktioniert das nicht.
Auweia ...
Damit veränderst du doch meine Aussage...
Natürlich nicht!
Du behauptest allgemein "Dein Chef muss der Teilzeitarbeit nicht zustimmen..." - und das ist so pauschal schlicht falsch, weil es auf die konkreten Umstände ankommt.
Und wenn die Umstände den Voraussetzungen des TzBfG entsprechen, muss der Arbeitgeber dem Teilzeitwunsch nachkommen!
Wenn ich jetzt gesagt hätte, dass er auf jeden Fall zustimmen muss
So kannst Du es selbstverständlich auch nicht formulieren, weil das wiederum eine wegen ihrer Pauschalisierung falsch Aussage wäre!
Wenn dein Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt, hast du grundsätzlich Anspruch auf Teilzeit. Das Gehalt wird entsprechend gekürzt.
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Teilzeit/Gesetz/teilzeit-rund-um-das-gesetz.html
Doch - das ist er unter bestimmten Voraussetzungen, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 8 "Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" und § 9a "Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" formuliert sind.