Arbeitsrecht Schweiz, darf meine Chefin mir eine solche unzulässige Frage stellen?

3 Antworten

Ja, du musst den Grund deiner Krankheit nicht offenbaren und du darfst dann auch lügen. Geht keinen außer dir und dein/e Ärzt*in was an. Allerdings wenn es um deine Fehlzeiten geht und dadurch der Betrieb gestört ist, dann darf der Arbeitgeber dagegen schon Maßnahmen ergreifen.


Privatarbeit 
Fragesteller
 15.05.2024, 17:27

Oke aber kann ja nix dafür wernn ich eine krankheit habe

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Privatarbeit 
Fragesteller
 15.05.2024, 17:30
@Redekunst

bei uns in der schweiz muss man erst nach 3 tagen eins bringen

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Redekunst  15.05.2024, 17:33
@Privatarbeit

Das ist bei uns von Vertrag zu Vertrag verschieden. Bei manchen schon ab den ersten Tag, bei manchen nach drei Tagen und andere Arbeitgeber verzichten drauf, und wollen das nur auf Nachfrage

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Weiß es leider nicht für die Schweiz, aber in Deutschland ist es so die Krankheit/Gesundheitlichen Probleme gehen den Arbeitgeber nichts an.

LG Sinus

Natürlich darf sie das Gespräch suchen.

Lügen ist insofern problematisch, als dass du damit das Vertrauensverhältnis zerstörst.

Du musst jedoch die Frage nicht beantworten.

Ob das auf lange Sicht eine gute Strategie ist, wage ich zu bezweifeln.