Arbeitsrecht; Ist eine Bewerbung bei einem anderen AG ausreichend für eine Kündigung?
Hallo,
ist eine Bewerbung bei einem AG ausreichend für eine Kündigung?
5 Antworten
Das hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Beinhaltet der beispielsweise die Klausel, dass du nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb bei keinem Konkurrenzunternehmen arbeiten darfst und bewirbst dich trotzdem, ist das ein Kündigungsgrund.
Nein. Das nennt sich nachträgliches Wettbewerbsverbot ist durchaus erlaubt und soll verhindern, dass der Arbeitnehmer das Wissen oder die Kontakte, die er während des Arbeitsverhältnisses erworben hat, für ein Konkurrenzunternehmen nutzt. Mit Berufszweig hat das nichts zu tun.
Das müssen aber ziehmlich spezielle Arbeitsbereiche sein, wo das geltend ist.
Nicht zwingend. Angenommen du arbeitest im Call Center Kundendienst bei der Telekom und willst dich verändern. Dann darfst du wenn es diese Klausel in deinem Vertrag gibt, bei keinem anderen Mobilfunkanbieter arbeiten, aber für branchenfremde Unternehmen schon.
Das würde einem Mitarbeiter wahrscheinlich die Karriere ruinieren.
Nein. Denn die Erfahrung bringst du ja mit und da ist es wurscht ob du Mobilfunk-, oder Stromkunden berätst.
Da gibt es sicherlich eine zeitliche Einschränkung.
Ein AG darf sicherlich nicht einen AN über sein gesamtes Leben einer anderen Arbeit sperren. Das lässt sich nicht verallgemeinern.
In dem von dir erwähnten Beispiel dürfte ein AN der bei der telekom gearbeitet hat wohl nie wieder in einem vergleichbaren Job landen. Das würde den Arbeitsmarkt nicht gerade positiv beeinflussen, wenn Mitarbieter ständig neu Augebildet werden müssten, weil ein AG angst hat das seine Mitarbeiter abwandern.
Nein, natürlich nicht. Man muss schon aktiv ne Kündigung aussprechen
Nein, das ist ja keine Arbeitspflichtverketzung.
Von Seiten des Arbeitgebers: nein, natürlich nicht!
nein,
Also was ich nach meinem Ausscheiden im Betrieb mache ist wohl die Sache von mir oder?
Dagegen kann man sicherlich klagen irgendwo? Sonst wäre man ja sein Leben lang gesperrt in dem Berufszweig.