Arbeitslosengeld bei 450€-Job, trotz Kündigung?
Hallo zusammen,
meine Tochter wurde am Freitag leider gekündigt aufgrund eines Stellenabbaus. Sie war zwei Jahre lang in diesem Betrieb als 450€ Kraft angestellt, nebenbei hat sie ein unbezahltes Praktikum laufen. Meine Frage ist nun: muss sie sich beim Arbeitsamt melden? Wenn ja, hat sie dann überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn sie keinen Anspruch hat, woher bezieht sie dann vorrübergehend erstmal Geld? Sie ist natürlich schon wieder auf der Suche nach etwas neuem, aber wir alle wissen ja, dass dies etwas dauern kann. Weiß jemand, wie dies nun abläuft?
Ich danke euch im Voraus. Lg
2 Antworten
Wie ist sie denn bisher krankenversichert? Bei einem 450-Euro-Job wird weder in die Krankenkasse einbezahlt, noch in die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Deine Tochter bekommt also keiin ALG 1, viellelicht ALG 2, je nach ihrem Alter und evtl. Unterhaltszahlungen seitens der Eltern.
ein 450,00 Euro Job führt nicht zu Ansprüchen auf Alg1 - man will ja gerade ein Arbeitsverhältnis ohne Absicherung ...
ggfls. kann sie Alg2 beantragen .. vorangig wären aber in jedem Fall Unterhalsansprüche (z.B. gegen die Eltern)
das unbezahlte Praktikum wird sie wohl aufgeben müssen und sich einen bezahlten Vollzeitjob suchen müssen ..
nein ist es nicht .. es ist eine freiwillige Entscheidung gegen soziale Absicherung ....
man will das ganze Geld aber nirgends etwas einzahlen ... dann muss man auch mit den Folgen leben ...
soziale Absicherung - z.B. Alg1 gbit es eben nicht zum Nulltarif ...
Es ist eine Entscheidung für eine geringfügige Beschäftigung, aus welche Gründen auch immer - der/die alleinerziehende Vater/Mutter hat nicht mehr Zeit, wäre aber gerne abgesichert, der/die hinzuverdienende Ehemann/Ehefrau oder der Altersrentner sind über die Familienversicherung/die Rente krankenversichert und brauchen diese "soziale Absicherung" über einen Job nicht.
Zu behaupten, die Entscheidung für einen Minijob bedeute, "man will ja gerade ein Arbeitsverhältnis ohne Absicherung" ist und bleibt abwegig - und Deine Aussage "man will das ganze Geld aber nirgends etwas einzahlen ... dann muss man auch mit den Folgen leben ..." blanke und unangebrachte Polemik!!
natürlich ist es eine freie Entscheidung ... man könnte auch ein bißchen mehr arbeiten und schon wäre man in der Gleitzone zwischen 450,01 bis 850 Euro ...
wer sich freiwillig für die andere Variante entscheidet, muss auch mit den Folgen leben ... das ist überall so ...
Das so (!) zu formulieren, ist wohl etwas abwegig!