Arbeiten trotz ruhenden Vertrages?

1 Antwort

Ohne den genauen Inhalt der vereinbarten Freistellung zu kennen, der vielleicht etwas anderes vorschreibt (obwohl dann fraglich bleibt, ob dies rechtens wäre), würde die Aufnahme einer neuen Tätigkeit möglich sein.

Da die Nebenpflichten bestehen bleiben, ist diese Neuaufnahme aber ggf. anzeigepflichtig - je nachdem, was der erste Arbeits- bzw. Tarifvertrag dazu aussagt.