Anzeigen ja oder nein?

4 Antworten

Kannst du machen.

Bedenke dass Selbstverteidigung nicht nur für Körperverletzungen, sondern auch bei Angriffen auf die Ehre zulässig ist. Wenn du die also z.B. beleidigt hast, darf sie sich auch körperlich verteidigen.

Aber wenn sie unzurechnungsfähig ist, wird sie nicht bestraft werden


Salamander009 
Beitragsersteller
 02.05.2025, 10:25

Sie hat mich zuerst beleidigt

jort93  02.05.2025, 10:41
@Salamander009

Mit solchen hin und her Beleidigen beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft in der Regel nicht. Mangelndes öffentliches Interesse.

Besprich das mal mit eurer Leitung, sowas kommt dort bestimmt nicht zum ersten Mal vor.

Ob Du deine Widersacherin anzeigen sollst, die Entscheidung kann dir niemand abnehmen. Dadurch wird aber die Anzeige von ihr gegen dich nicht automatisch eingestellt. Wenn deine Zeugen nicht umfallen, würde ich sie nicht nur wegen Körperverletzung sondern auch wegen falscher Verdächtigung anzeigen. Aber wie Du schon geschrieben hast, das öffentliche Interesse wird wohl nicht bestehen, so das alle Strafanträge und Anzeigen wohl mit dem Hinwweis auf den Privatklageweg eingestellt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit
ja zeig sie an. Die Frage ist doch, was hat sie für eine Krankheit hat sie und ob sie noch klar denken kann. Dann, kannst du beweisen das du sie nicht angegriffen hast -was sie ja behauptet-. Kann sie es beweisen? Wenn sie nicht klar denken kann -wegen Krankheit- Dann sag es der Leitung, und mach einen Antrag für Zimmerwechsel. Wenn sie betrunken oder unter Drogen gesetzt war (sorry kommt auch mal vor), dann ist es ihre Schuld. Hoffe ich konnte irgendwie helfen. Viel Glück1
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung