Anzeige zurückgezogen, ist es trotzdem im System gespeichert?

7 Antworten

“Im System“ ist es vermutlich schon irgendwo zu finden. Ich bezweifle, dass sowas restlos gelöscht wird. Aber was du meinst, ist vermutlich das Führungszeugnis. Solange keine Verurteilung stattgefunden hat, sollte das da auch nichts drin stehen. Es gibt Verfahren, die man als geschädigte Person (also du) einstellen kann. Und es gibt solche, die müssen vom Gesetz her weiterverfolgt werden müssen, auch wenn du es zurückziehen möchtest. Welche Art von Delikt das war, weiß ich nicht. Aber ich nehme an, dass dir die Einstellung des Verfahrens schriftlich bestätigt wurde, sofern es eingestellt wurde.

Wie jemand schon sagt: Bei der Polizei nachfragen ist das einzige, was du tun kannst.

Als beschuldigte Person würde ich dann einfach das Führungszeugnis mal anfordern. Einfach um sicherzugehen, dass da nichts drin ist, was nicht dort hin gehört. Aber das geht bei dir natürlich nicht, da du kein Führungszeugnis von anderen Personen anfordern kannst.

Grundsätzlich ist das natürlich eine ärgerliche Geschichte. Gewonnen hast du in jedem Fall, dass du daraus gelernt hast. Heute würdest du es anders machen, so wie ich dich verstanden habe. Darum würde ich versuchen, die Sache so zu verarbeiten, dass sie dich nicht mehr belastet.

Es ist ja ein schöner Gedanke, zukünftige Partnerinnen schützen zu wollen, aber diese Verantwortung musst du abgeben zu deinem eigenen Schutz. Und außerdem wird ja keine Partnerin vor einem Date nach einem Führungszeugnis fragen. Also auch wenn es irgendwo vermerkt wäre, würden es die potentiell betroffenen Personen nicht erfahren.

Man kann Anzeigen nicht "fallen lassen". Man kann nur den Strafantrag zurück ziehen. Das bringt auch nur bei absoluten Antragsdelikten was, weil reiative (ggf) und Offizialdelikte auch ohne den Strafantrag des Geschädigten verfolgt werden.

Die Maßnahmen bis zum Verfahrensende - egal, wann warum weshalb - werden incl Einstellungsgrund dokumentiert und gespeichert.

Du kannst einen neuen Strafantrag stellen. Du könntest es damit begründen, dass du damals unter Druck gesetzt wurdest. Ob die Staatsanwaltschaft diesem Antrag folgt, musst du abwarten. Es gäbe hier auch ggf Verjährungsfristen.

Gruß S.

Kathilein0701 
Fragesteller
 30.05.2023, 09:50

danke für die tolle und klare Antwort!! ☺️

dann bin ich trotz allem beruhigt, dass sowas nicht in Vergessenheit gerät.

es hat mich wirklich nur interessiert. Denke nicht, dass ich jetzt noch etwas erreichen könnte nach so vielen Jahren (was auch nicht der Plan dieser Frage war). Ich hoffe, dass kein Mädchen mehr zu "Schaden" gekommen ist.
Dadurch, dass er jetzt selber eine kleine Tochter hat, und er weiß wie er damals war, hoffe ich lediglich, dass es ihn innerlich gedanklich zerfrisst, wenn sie mit einem festen Freund nach Hause kommt & jeder noch so liebe Kerl ein A**** sein kann und nie etwas sagen wird bis es "zu spät" ist

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Nach 14 Jahren ist das definitiv nicht mehr im System. Überlege mal: selbst ein Mörder wäre nach dieser Zeit kurz vor seiner Entlassung und hätte die Tat somit gebüßt.

Du solltest nach 14 Jahren die Vergangenheit ruhen lassen und deine Rachegefühle begraben.

Menschen verändern sich und er muss heute nicht noch so sein wie damals und selbst wenn er noch immer so ist, ist es nicht an dir, seine Partnerinnen zu "retten".

Kathilein0701 
Fragesteller
 30.05.2023, 06:48

Habe nicht geschrieben dass ich irg.jemanden retten möchte, oder Rachegefühle habe.
es geistert mir einfach manchmal noch in meinem Kopf herum, immerhin waren es 3 Jahre die mich geprägt und fürs heutige Leben gestärkt haben & es hat mich einfach nur mal interessiert. Darum diese Frage

bin mittlerweile verheiratet & hab 2 Kinder. Bin definitiv darüber weg, sonst könnte ich keine Beziehung führen/eingehen ☺️

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 . bat mich darum, die Anzeige zurückzuziehen
u. habe es natürlich getan.

Das kann nicht sein, denn es ist nicht möglich, eine Anzeige zurück zu ziehen.