Anzeige wegen Verleumdung Verstorbener, soll ich das tun?

Bergfex49  25.06.2025, 08:40

was bedeutet "ich hätte in nur erfunden"?

Sanni295 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 09:52

Er behauptet ich hätte es nur erzählt und der Verstorbene wäre nicht Tod, sondern nur von mir abgehauen. So der ungefähre Wortlaut war auch noch etwas mit imaginär

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Abwarten und Tee trinken. Aber jemand als hirnlos zu bezeichnen, ist schon etwas riskant. Eigentlich ist das eine Beleidigung.

Nur : weshalb wolltest Du ihn anzeigen ? Die blosse Behauptung von Unwahrheiten ist ja nicht immer strafbar.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Verleumdung kann es ja nicht sein, weil die Behauptung kaum wider besseres Wissen erfolgte.

Ueble Nachrede auch nicht, weil die Behauptung ja nicht dazu fuehrte, die Verstorbene veraechtlich zu machen oder in der oeffentlichen Meinung herabzuwuerdigen.

Auch wenn die Behauptung geschmacklos gewesen sein mag, war sie nicht strafbar.

Darauf hin habe ich ihn als hirnlos bezeichnet ...

Das kann allerdings tatsaechlich eine strafbare Beleidigung gewesen sein.


Sanni295 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 05:53

Es geht um diesen Paragraphen hier

§ 189
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ist definitiv so gewesen. Hab davon einen Screenshot gemacht

DerCaveman  25.06.2025, 06:09
@Sanni295

Ich kann hier beim besten Willen keine Verunglimpfung des Andenkens an die Verstorbene erkennen.

Soll ich wirklich zur Polizei oder zum Anwalt gehen oder lieber warten?

Abwarten.

Anzeige wegen Verleumdung Verstorbener, soll ich das tun?

Das heißt Verunglimpung des Andenkens Verstobener.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__189.html

Allein zu behaupten, das Ihre Geschichte nicht stimmt erfüllt den Tatbestand aber definitiv nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Sanni295 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 11:41

Sorry ja Verunglimpfung Verstorbener. Er hat erst behauptet es wurde ihn nicht geben und dann anschließend das er nicht Tod sei und gar nicht daran gestorben ist, beides ist eine Verunglimpfung des Andenkens

Sanni295 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 08:25

Doch ist es, wenn es sich um falsche Verdächtigung und übler Nachrede handelt. Das ist ja hier der Fall

Sanni295 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 11:27
@superseegers

Nein warum? So ist es ja gewesen. Es ist eine Verleugnung eines Verstorbenen und um die Hinterbliebenen vor solchen Angriffen zu schützen ist dieser Paragraph ja da. Das gibt es sogar in bestimmten Fällen im Kollektiv