Anzeige wegen Sachbeschädigung durch Graffiti während einer Ausbildung im Öffentlich Dienst. Kündigung?

3 Antworten

Eine laufende Ermittlung mit entsprechender Beweisführung ist noch lange kein Grund jemanden zu kündigen, sofern es vertraglich nicht geregelt ist. Du bist nur verdächtigt und somit unschuldig, solange kein gerichtliches Urteil das Gegenteil darstellt.

Meiner Ansicht nach kommt es auf das Ermessen deiner Vorgesetzten Partei an, ob Du aufgrunddessen (sofern es rechtmäßig ist) gekündigt wirst. Sollten Voraussetzungen zum absolvieren der Ausbildung vertraglich festgehalten sein, so kann es durchaus passieren, dass Du bei nicht erfüllen dieser Voraussetzungen eine kündigung erhälst. Ich empfehle Dir bezüglich Deiner Situation rechtlichen beistand zu suchen und Deinen Arbeitsvertrag nochmals zu prüfen.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kampfsportler seit dem 4. Lebensjahr - Trainer

LordofDark1981  20.05.2024, 19:13

Eine derartige Vertragsklausel á la "Kündigung wegen eines nicht in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehenden Ermittlungsverfahrens" wäre auch rechtswidrig. Eine solche Kündigung kassiert jedes Arbeitsgericht.

Sollte die Straftat in Zusammenhang mit dem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen wäre bestenfalls eine vorübergehende Freistellung und Fortzahlung der Bezüge unter Vorbehalt zulässig (also eine Suspendierung), bis eben geklärt ist, ob Schuld oder Unschuld vorliegen.

Alles andere wäre eine Vorverurteilung und nicht statthaft. Und selbst eine Verurteilung wegen einer Straftat ist nicht in jedem Fall als Kündigungsgrund geeignet, solange die Tat keinen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat und die Verurteilung dich nicht für die Arbeit disqualifiziert (z.B. Diebstahl bei einem Kassierer im Supermarkt). Gleiches wäre bei Inhaftierung ggf. der Fall, sofern nicht die Arbeit im Rahmen des Vollzuges fortgeführt werden kann (was durchaus geht).

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PumPum2004  20.05.2024, 19:17
@LordofDark1981

Okay, danke für die Klarstellung und für die Korrektur meiner Antwort! Das habe ich nicht gewusst ... wiedermal was gelernt ^^

Ich entschuldige mich beim Fragesteller für die Fehlinformationen.

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LordofDark1981  20.05.2024, 19:23
@PumPum2004

Alles gut. Ist vielen auch gar nicht so geläufig, dass es gar nicht so wenige Verurteilte gibt, die im Rahmen des offenen Vollzuges an ihrem bisherigen Arbeitsplatz weiter beschäftigt bleiben können. Das sind doch auch die besten Voraussetzungen um Miete etc. weiter bezahlen zu können und nicht durch de Haft am Ende obdachlos und ohne soziale Bindungen dazustehen.
Das geht eben in vielen Fällen durchaus, ist aber dann auch mit vielen Auflagen verbunden und der Arbeitgeber muss natürlich auch mitspielen bei sowas. Ein Bekannter und Geschäftspartner von mir hat sogar seine selbständige Tatigkeit fortführen dürfen, nachdem er sich einen Bock geschossen hat und eingefahren ist.
Der hat dann morgens gegen 6 den Knast verlassen und ist erst abends zum Schlafen wieder zurück in den Bau gefahren. Währenddessen hat der dann eben in seinem Unternehmen das gemacht, was er eben zum Brotwerb tut. Ich arbeite mit dem schon seit einer Weile zusammen, daher weiß ich um die Umstände, den meisten seiner Geschäftspartner ist das nicht mal groß aufgefallen. Und mir war es auch in soweit egal, als dass sein "Bock" eben nichts mit der Arbeit zu tun hatte und ihn auch für seine Tätigkeit nicht irgendwie weniger geeignet hat erscheinen lassen.

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PumPum2004  20.05.2024, 21:40
@LordofDark1981

Danke für die Ausführliche Antwort und das Berichten 👍

Jetzt wo ich mir das im Nachhinein nochmal genauer angeschaut habe erscheint es mir auch absolut logisch. Ich bin davon ausgegangen: Vertrag ist Vertrag, aber das hast Du mir eindeutig erklärt ^^.

Danke für die Ausführung. Damit hast Du mir definitiv weitergeholfen! 🙌

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LordofDark1981  20.05.2024, 23:58
@PumPum2004

Vertrag ist schon Vertrag, und da kann man in gewissen Granzen auch eigentlich so ziemlich alles frei vereinbaren. Aber ein Ermittlungsverfahren - sprich Strafanzeige und daraus folgenden Geschichten - hat man ja ganz fix am Hals und merkt manchmal noch nicht mal was davon, wenn das schon bevor überhaupt zu einer Vernehmung oder Anklage führt wieder eingestellt wird, weil offensichtlich nichts dran ist. Würde DAS schon ein Recht zur Vertragskündigung bedeuten würde ja jeder theoretisch immer seinen Job verlieren beispielsweise, ohne überhaupt zu wissen, was los ist.

Darum hängt die Unschuldsvermutung auch so hoch. Jeder Beschuldigte gilt ja so lange erstmal als Unschuldig bis ein gerichtliches Urteil, dessen Tenor das Gegenteil ist rechtskräftig ist, also alle Rechtsmittel erschöpft sind oder nicht genutzt werden und die entsprechende Frist dann abgelaufen ist.

Und erst ab diesem Zeitpunkt entfaltet so ein Urteil auch Rechtsfolgen wie "Haft", "vorbestraft sein", "Aufnahme ins Führungszeugnis" etc.

Selbst verhängte Untersuchungshaft ist dem Grunde nach kein Grund für eine Kündigung, in dem Fall aber sehr wohl ein Grund, den Mitarbeiter UNBEZAHLT freizustellen. Genau aus diesem Grund ist U-Haft auch an sehr sehr strenge Kriterien gebunden - auch wenn diese noch so oft ignoriert werden.
Es hat eben dann schlimmstenfalls für einen Unschuldigen "Job- und Wohnungsverlust", Ende sozialer Bindungen durch soziale Vorverurteilung und auch gesundheitliche Schäden zur Folge, von der Psyche bis hin zu körperlichen Folgen und eine gesellschaftliche Stigmatisierung als "Knacki" ist eher die Regel als die Ausnahme.

Und das ist bei jemand Unschuldigen einfach nicht hinnehmbar und lässt sich auch mit allem Geld der Welt nicht ausbügeln dann.

Und um soziale Folgen bis in den Job und das Wohnverhältnis zu haben reicht ja oft auch schon viel weniger Einschneidendes wie eine Hausdurchsuchung und vorläufige Festnahme, die entgegen landläufiger Meinung auch sehr viel schneller und durchaus ohne Berücksichtigung von Verhältnismäßigkeit und anderen rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird, selbst wenn diese auch schon sehr sehr niederschwellig sind und fast immer ausreichen, wenn irgendwas gegen Dich im Raum steht. (Siehe mal "Pimmelgate" - einfach Google bemühen, wenn's dir nichts sagt). So sind schon Existenzen vernichtet worden, obwohl sich am Ende rausgestellt hat, dass es einen völlig Unschuldigen getroffen hat oder Lichtjahre über's Ziel hinausgeschossen war.

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Wegen einer ANZEIGE per se wird es keine Rechtsfolgen geben, bei einer Verurteilung sieht die Sache schon wieder anders aus.

Der öffentliche Dienst sieht es generell - unabhängig vom Wirkungskreis - nicht so gerne, wenn jemand öffentliches Eigentum nicht respektiert. Und solltest du dementsprechend Verurteilt werden wird man dir DAS ja unterstellen können.

Die Anzeige allein ist erst mal vollkommen unerheblich. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung. Ob und wie, muss ein Richter klären. Ob das Auswirkungen auf deine Ausbildung hat kommt auf die Ausbildung an.