Anzeige wegen Jagdbehinderung?


24.04.2024, 19:37

Es gab keine Beschriftung oder Kennzeichnung das es Jagdgebiet ist sondern war ein normaler Pfad mit halt Jägerhochsitz

2 Antworten

Es gab keine Beschriftung oder Kennzeichnung das es Jagdgebiet ist sondern war ein normaler Pfad mit halt Jägerhochsitz

Muss es auch nicht.

Alles unbefriedete Land wird grundsätzlich erst einmal bejagt. Dafür gibt es keine extra Hinweisschilder.

Stehen denn an allen Straßen immer und überall Schilder "Vorsicht Autos" gefolgt von einem weiteren Schild "Vorsicht Radfahrer"? 

Nein, denn das ist vollkommen normal, das Du da jederzeit mit Autos und Radfahrern zu rechnen hast. – Und genauso normal ist es auch, das Du in der unbefriedeten Landschaft immer und überall mit einem Jäger zu rechnen hast bzw. das dort die Jagd ausgeübt wird. Auch wenn das heute vielen Menschen die abseits der Jagd groß geworden sind nicht mehr bewusst zu sein scheint.

   

Hey ich wollte einen neuen Weg entdecken in meinen Wald 

Das Waldbetretungsrecht erlaubt Dir grundsätzlich, Dich zur Erholung in der freien Natur auf den dort offiziell vorhandenen Wegen zu bewegen. Natürlich unter Beachtung aller Regel und Einschränkungen die da im Zweifel sonst noch gelten.

Wenn Du Dich da "querfeldein" durch den Wald bewegst oder irgendwelchen nicht offiziellen Wegen wie z.B. einem Wildwechsel folgst, dann kann es natürlich passieren, dass Du in ein Gebiet hinein läufst wohin sich auch das Wild zurückzieht. Und da kannst Du dann eben auch eher mal vor einer Wildkamera stehen, da das natürlich die Ecken sind die auch den Jäger interessieren.

Spätestens dann sollte Dir klar sein, dass das offensichtlich ein Bereich ist, in dem sich das Wild gerne bewegt / aufhält und Du solltest umdrehen und dem Wild dort seine Ruhe gönnen.

Angezeigt wirst Du deshalb normalerweise nicht.

Denn Du musst schon absichtlich die Jagd stören (es muss Dir Vorsatz unterstellt werden können) oder Du musst absichtlich wissentlich Wild aufsuchen um gegen das Gesetz zu verstoßen. – Also in Deinem Fall erstmal keine Sorge.

Aber wenn Du die Natur liebst, dann wirst Du natürlich versuchen da das Wild nicht weiter zu behelligen. Jetzt weisst Du ja, das es sich dort vermutlich gerne aufhält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger
ichbimstimder1 
Fragesteller
 25.04.2024, 16:37

Das hat mir sehr geholfen vielen Dank!

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Wenn es kein Betretungsverbot gab, dann hast Du nichts zu befürchten. Die Kameras stehen überall im Wald. Da kann heutzutage kein Hase mehr furzen, ohne dass es aufgenommen wird.