Anzeige wegen falscher Verdächtigung?

Der kann dir nichts tun 100%
Du wirst gefic*t 0%
Ist der komplett verblödet? 0%

13 Stimmen

4 Antworten

Der kann dir nichts tun

Selbst wenn der dich Anzeigen sollte, wird das Verfahren sowieso eingestellt, für einen Rufmord u.ä. müsstest du diese Behauptung übrigens verbreiten, was du ja nicht getan hast.

Der kann dir nichts tun

Ich würde ihn komplett ignorieren und wenn er nicht aufhört, kannst Du einfach mal dagegenhalten und sagen, dass es eine bekannte Tour ist, die er da versucht und Du damit zur Polizei gehen wirst, denn Du kannst das sehr schön beweisen.

Dein kleiner Ausspruch, ob er ein Betrüger sei, ist im Übrigen völlig uninteressant. Es fehlt zwar ein Fragezeichen in der Nachricht, aber man kann das als Frage auslegen. Insgesamt aber völlig uninteressant.

Der kann dir nichts tun

Ob es Betrug ist oder nicht lässt sich mit Sicherheit nicht sagen, allerdings wäre ich auf den Deal auch schon nicht eingegangen, ich hätte schon meine Telefonnummer nicht rausgegeben. Wie dich ein Briefen erreichen soll wäre mir unklar da ihr ja keine Adressen ausgetauscht habt und für eine falsche Verdächtigung müsste deine Aussage schon öffentlich getätigt worden sein (was sie hiermit ist) das einzige was passieren kann ist das die Person diese Frage hier sieht und dich wegen Verstoßes gegen das Postgeheimnis anzeigt.


LydiaDonner  15.05.2021, 18:19

Nein, das kann die Person nicht.

Das Brief und Postgeheimnis gilt nur für Fremde, die Briefe u.ä. lesen wollen, die für andere bestimmt sind.

Dee rechtmässige Empfänger darf Briefe, Mails, SMS und Chatverläufe veröffentlichen, das ist völlig legal.

Fidreliasis  15.05.2021, 19:18
@LydiaDonner

Stimmt, wäre ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte und könnte in einer Unterlassungsklage enden, da hab ich mich anfangs vertan.

LydiaDonner  15.05.2021, 19:22
@Fidreliasis

Das verstößt nicht gegen Deine Persönlichkeitsrechte.

Dagegen kannst Du nur sehr selten etwas machen.

Fidreliasis  15.05.2021, 19:23
@LydiaDonner

Das OLG Hamburg sieht das schon etwas anders:

Wer private Nachrichten (Chat, E-Mail) etc. ohne Einwilligung des Absenders auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken veröffentlicht, kann vom Absender auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Vorsicht ist hier dringend geboten: Auch die gesamten Prozesskosten müssen vom Veröffentlicher getragen werden, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zeigt (Az.: 7 W 5/13)."
LydiaDonner  15.05.2021, 19:27
@Fidreliasis

Du kannst bei allem auf Unterlassung klagen, Du musst nur Recht bekommen.

Wie gesagt, das geht nur in besonderen Fällen.

Fidreliasis  15.05.2021, 19:48
@LydiaDonner

Im besonderen fällen wie z.B. das private Nachrichten veröffentlicht wurden.

Der kann dir nichts tun

Geht nicht...