Anzeige wegen falscher Verdächtigung?
Wir haben erstmal ganz normal über Ebay Kleinanzeigen geschrieben, bis er meine Nummer haben wollte. Das war schonmal das erste verdächtige. Bei diesen Nachrichten über Whatsapp wusste ich dann: Das kann nicht mit rechten Dingen zugehen. Dann haben wir halt das geschrieben, was auf den Screenshots zu sehen ist. Nachdem ich ihn blockiert habe, hat er nochmal auf Ebay geschrieben, dass er gute Anwälte habe und ich ein kleines Kind sei. Ich habe ihn kein einziges Mal Beleidigt und bin immer sachlich geblieben. Außerdem soll ich mich darauf freuen, den Brief (vermutlich von der Polizei) zu öffnen. Ich bin gerade mies am lachen, kann der mir irgendwas tun? Ich hab ja wohl nichts strafbares gemacht
13 Stimmen
4 Antworten
Selbst wenn der dich Anzeigen sollte, wird das Verfahren sowieso eingestellt, für einen Rufmord u.ä. müsstest du diese Behauptung übrigens verbreiten, was du ja nicht getan hast.
Ich würde ihn komplett ignorieren und wenn er nicht aufhört, kannst Du einfach mal dagegenhalten und sagen, dass es eine bekannte Tour ist, die er da versucht und Du damit zur Polizei gehen wirst, denn Du kannst das sehr schön beweisen.
Dein kleiner Ausspruch, ob er ein Betrüger sei, ist im Übrigen völlig uninteressant. Es fehlt zwar ein Fragezeichen in der Nachricht, aber man kann das als Frage auslegen. Insgesamt aber völlig uninteressant.
Ob es Betrug ist oder nicht lässt sich mit Sicherheit nicht sagen, allerdings wäre ich auf den Deal auch schon nicht eingegangen, ich hätte schon meine Telefonnummer nicht rausgegeben. Wie dich ein Briefen erreichen soll wäre mir unklar da ihr ja keine Adressen ausgetauscht habt und für eine falsche Verdächtigung müsste deine Aussage schon öffentlich getätigt worden sein (was sie hiermit ist) das einzige was passieren kann ist das die Person diese Frage hier sieht und dich wegen Verstoßes gegen das Postgeheimnis anzeigt.
Stimmt, wäre ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte und könnte in einer Unterlassungsklage enden, da hab ich mich anfangs vertan.
Das verstößt nicht gegen Deine Persönlichkeitsrechte.
Dagegen kannst Du nur sehr selten etwas machen.
Das OLG Hamburg sieht das schon etwas anders:
Wer private Nachrichten (Chat, E-Mail) etc. ohne Einwilligung des Absenders auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken veröffentlicht, kann vom Absender auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Vorsicht ist hier dringend geboten: Auch die gesamten Prozesskosten müssen vom Veröffentlicher getragen werden, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zeigt (Az.: 7 W 5/13)."
Du kannst bei allem auf Unterlassung klagen, Du musst nur Recht bekommen.
Wie gesagt, das geht nur in besonderen Fällen.
Im besonderen fällen wie z.B. das private Nachrichten veröffentlicht wurden.
Geht nicht...
Nein, das kann die Person nicht.
Das Brief und Postgeheimnis gilt nur für Fremde, die Briefe u.ä. lesen wollen, die für andere bestimmt sind.
Dee rechtmässige Empfänger darf Briefe, Mails, SMS und Chatverläufe veröffentlichen, das ist völlig legal.