Ebay Kleinanzeigen Probleme mit Kunden?
Hallo ,
ich habe vor paar tagen einen Tv auf ebay Kleinanzeigen verkauft. Der kunde kam und ich habe ihm an der Tür noch erklärt was es für Macken hat . Zudem handelt es sich um einen privatkauf.
Bevor ich es ihm Verkauft habe , habe ich es zuhause nochmal angeschlossen und alles lief wie immer einwandfrei.
Nun textet er mich voll und sagt das es nicht funktioniert und ich hätte ihn betrogen und er wolle eine Anzeige erstatten. Ich habe ihn nochmal alles sachlich und freundlich erklärt.
eine Antwort habe ich zwar nicht mehr bekommen
Meine Frage ist nun , habt ihr mit sowas Erfahrungen gemacht und wer steht hier im recht?
3 Antworten
Auch wenn Du die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen hast, ist der Käufer in der Beweispflicht, dass der Fernseher schon vor der Übergabe an ihn defekt war.
Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf nämlich keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate.
Das zu beweisen wird ihm aber nicht gelingen und wäre auch völlig sinnfrei, weil er ihn in diesem Fall ja gar nicht bezahlt und mitgenommen hätte.
Teil ihm das mit und dann verbittest Du Dir höflich, aber unmissverständlich jede weitere Kontaktaufnahme, fertig.
Vielen Dank für die Antwort!
ich finde das ganze sehr unseriös, er wollte es vor ort nicht testen und redet mir auch im chat vorbei..
Naja, da ich weiß das er keinerlei recht hat eher mich zu verarschen , kann ich mich beruhigen.
Lg
in der Verkaufsanzeige stand? keine Gewährleistung, da Privatverkauf
er konnte sich über die Funktion eingehend absichern: er hat Geld bezahlt - und den TV mitgenommen. DAS WARS, er hat keinerlei Ansprüche mehr.
Ich hab ihn auch meine Hilfe und alles angeboten, nach Bildern gefragt und da hat er mir auch keine geschickt. An der tür meinte ich noch es ist ein Privatkauf weil er nicht gut deutsch konnte. Habe es ihm auch jetzt 3 mal geschrieben und mir wurde auf arabisch geantwortet, womit ich auch nichts anfangen kann , genauso wie eine Übersetzungsapp..
Du bist im Recht, er hat keinen Anspruch auf garnichts
Ich hatte es diesmal nicht in der Anzeige stehen , was ich normalerweise immer tue. Trotzdessen wickelt sich alles auf dieser Plattform als Privatkauf ab. Ich habe ihm nochmal an der tür die Macken erklärt und erwähnt das ich keine garantie mitgebe , er sich aber melden kann bei Problemen. Auch nachher habe ich es ihm merhmals geschrieben - Als antwort habe ich irgendwas auf arabisch bekommen und danach keinerlei Antwort mehr
Garantie gibt's nur beim Hersteller. Als Verkäufer hat man Gewährleistung zu geben. Und das gilt auch bei Privatverkauf, nur hat man eben dort die Möglichkeit das auszuschließen. Richtig wasserdicht wird das daher nur, wenn es im Angebot ausgeschlossen wurde, alles andere ist zunächst einmal angreifbar wenn man es drauf ankommen lässt. Ein guter Satz ist zb „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“
Nicht ganz. Sofern es im Inserat nicht ausgeschlossen wurde, muss auch bei privaten Verkäufen eine Gewährleistung geboten werden.