Anzeige unschuldig wegen Diebstahl, was tun?
Heute lief postalisch eine "Einladung" zur Vernehmung als Beschuldigter gegen unseren Sohn Jens auf.
Am 4.12.18 bin ich mit meinem Sohn Jens von Iserlohn nach Altena-Evingsen gefahren, um meine AU in den Briefkasten meines Arbeitgebers einzuwerfen. Auf dem Weg dahin bekam ich auf mein Handy einen Anruf,von meiner Frau, dass es ihr wegen Epilepsie schlecht ginge. Ich hatte rechts angehalten und nach dem Telefonat habe ich auf einem Parkplatz gewendet, musste dort erneut anhalten, weil ich mich übergeben msste. Dann stieg ich wieder ins Auto und fuhr los, um nach Hause zu fahren. Da kam uns ein Mann von der anderen Strassenseite entgegen, offenbar alkoholisiert, der rüberrief, was wir da täten. Aus Zeitmangel haben wir uns auf keine unsinnige Diskussion eingelassen. Ich habe gerade einen Brief an den ermittelnden Polizisten aufgesetzt und den Sachverhalt so geschildert. Ich habe auch angefragt, ob es denn überhaupt Beweismaterial gäne, Einbruchsspuren irgendwo oder Fingerabdrücke, ob Beweismaterial (Diebesgut) sichergestellt worden wäre aus dem Auto etc. Natürlich kann da nichts dergleichen vorliegen, das ist mir klar, weil wir nicht getan haben. Wir haben nur keine Vorstellung davon, was der Typ gesehen haben will oder nicht.
Was tun? Man kann ja kaum seine Unschuld beweisen.
7 Antworten
Deutschland ist immer noch ein Rechtsstaat. Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern die Gegenseite muss deine Schuld beweisen.
Hast du nichts gemacht, gibt es keine Beweise, dann können sie dich auch nicht beschuldigen(flasch) verurteilen.
Steht Aussage gegen Aussage und gibt es keine Beweise gilt das Prinzip: Im Zweifel für den Angeklagten.
Ihre Schreibweise lässt erahnen, dass Ihnen die Vorgehensweise einer polizeilichen Ermittlung nicht bekannt sind. Versuchen Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Bei Ihrer Ausdrucksweise ist es bei der Vernehmung leicht möglich, dass Sie sich in Widersprüche verstricken lassen und somit der Verdachtsmoment gegen sie noch verstärkt wird.
doch, die polizeiliche Vorgehensweise ist mir leider schon bekannt. Unser Sohn hat 23 Monate gesessen wegen Betrug und wir haben natürlich Angst, dass sie ihm etwas anhängen möchten, was er nicht getan hat. Während der Haftzeit sind ihm 5 Straftaten noch vorgeworfen worden, die er nicht begangen haben konnte, da er zu den Tatzeitpunkten a) im geschlossenen Vollzug gesessen hat und b) die Polizei noch nicht einmal das Videobeweismaterial an den Tankstellen gesichtet hat
Also hast du deine AU doch nicht eingeworfen?
Auf sowas antwortet am besten dein Anwalt, die können gar nix haben und du solltest dich am besten nicht selber belasten mit irgendwelchen Aussagen
Das ist doch gerade der Sinn und Zweck solcher „Einladungen“
doch, später, als es meiner Frau wieder besser ging
Es muss, soweit ich weiß, die Schuld bewiesen werden, nicht die Unschuld (was aber vorteilhaft wäre).
ja, deshalb müssen sie dir auch schuld beweisen