Anwalt möchte Geld von mir für Erstanschreiben (Anhörung) ohne Vollmacht übergeben zu haben?
Guten Morgen / Abend,
folgende Situation :
ich wurde neuerdings geblitzt, und habe ein Anhörungsbogen erhalten. Ich habe den Bogen auf der Website Blitzerkanzlei.de hochgeladen und später einen Anruf vom Anwalt bekommen. Das erste Gespräch / Beratung sei kostenfrei (laut der Website) Nach dem Gespräch erhielt ich eine Email das der Anwalt meine Vollmacht + Rechtsschutzversicherung haben möchte. Ich habe die email allerdings ignoriert da ich mir mit dem Anwalt nicht sicher war (habe mehrere Anwälte kontaktiert die ALLE KOSTENLOS WAREN). Paar Tage später erhielt ich wieder eine email, der Anwalt hat einfach Akteneinsicht beantragt + Erstanschreiben. Darauf hin habe ich direkt geantwortet das ich die Vertretung durch die Kanzlei / Anwalt nicht mehr gewünscht ist. Jetzt wollen die von mir das ich denen eine Rechnung begleiche ? Ist das überhaupt rechtens ? Wie kann der Anwalt überhaupt ohne meine Vollmacht anfangen zu „arbeiten“ und dann noch von mir Geld anfordern? Ich habe dem Anwalt auch eine email geschrieben wie diese Rechnung zustande kommt da ich denen ja nichtmal die Vollmacht gegeben habe, da kam nur folgende Antwort nach 5 Tagen „ich verweise auf den Inhalt meiner E-Mail und bitte zur Vermeidung der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens nochmals um fristgerechten Zahlungsausgleich.“
Ich hoffe das ein paar Experten mir hier eventuell bessere Auskunft geben können, bin am überlegen das am bundesrechtsanwaltskammer zu melden / beschweren.
mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Das würde ich auf jeden Fall machen. Allerdings muss ich ganz ehrlich sagen, könnte es sein, dass in den AGB, die dir wahrscheinlich erst zugesandt worden sind, als du da was hin geschickt hast, was anderes steht.
Klingt jetzt zylnisch, aber wie wäre es wenn du dir einen Anwalt nimmst.
Nein, aber mal ganz im ernst. wenn man sich die 1 Stene Bewertungen bei Trustpilot anschaut, dann kommt man schon auf den Verdacht dass da was nicht stimmt.
das mit der Anwaltskammer ist eine hervorragende idee.
Ich hatte mir auch mal wegen eines Verstoßes, war schon ne harte Nummer, es ging immerhin in den gewerblichen Gütertransportbereich, einen Anwalt genommen, einen lokal ansässigen Kollegen. Da lief (fast) alles seriös ab. nach jeder Aktion hat er bei mir rückgefragt und als wir dann an einem Punkt waren, wo ich sagte, dass ich damit leben kann, unternahm er noch eine weitere, die ich nicht legitimiert hatte.
Als ich mich beschwerte, hat man dann entsprchend auch die Rechnung geändert und kam mir dann auf meine Bitte auch entgegen dass ich in 2 Raten zahlen darf, weil ich gerde etwas knapp war mit Geld.
Auf der Webseite Blitzerkanslei.de hab ich jetzt so nichts über die AGB finden können. Aber ich werde mich wahrscheinlich einfach direkt beschweren gehen, danke :)
Das ist die Masche diese Anwälte. Sie locken mit kostenlos, fangen ungefragt an "zu arbeiten" und berechnen danach extrem hohe Gebühren.
Man sollte natürlich wissen, was da drin stand
ich verweise auf den Inhalt meiner E-Mail
Allerdings sind solche Sätze
wenn Sie dieser E-Mail nicht widersprechen, gilt der Auftrag als erteilt
nicht zulässig. Aber möglicherweise hast Du im Telefonat ein Mandat erteilt. Zum Beispiel, indem Du die Vorgangsnummer oder ähnliches erteilt hast. Das genügt in der Regel.
Nein, muss er nicht. Und wie gesagt: Ein Mandat kann auch dadurch erteilt werden, indem Du Daten von Dir weitergibst.
Was stand denn nun in dem ominösen E-Mail?
Hab gerade folgende email im Spam Ordner gefunden :
Sie haben sich auf unserer Internetseite registriert, Ihren Anhörungsbogen übersandt und uns online beauftragt, Sie im Bußgeldverfahren zu vertreten.
Darüber hinaus haben Sie im darauffolgenden Telefongespräch nochmals ausdrücklich und unmissverständlich mitgeteilt, dass Sie ein hiesiges Tätigwerden wünschen, da Sie ein Fahrverbot vermeiden wollten.
Aufgrund der erfolgten Beauftragung haben wir sodann unsere Interessenvertretung vor der Bußgeldbehörde angezeigt, Akteneinsicht beantragt sowie die Einstellung des Verfahrens angeregt Dieses Schreiben nebst Mandatsbestätigung und weiteren Informationen zum Bußgeldverfahren haben wir Ihnen am selben Tag übermittelt. Dass ein Tätigwerden unsererseits erfolgt ist, war Ihnen demnach spätestens hierdurch bewusst.
Die Behörde teilte uns sodann mit, dass Sie eine weitere Kanzlei mit Ihrer Vertretung beauftragt hatten.
Auf unsere diesbezügliche Nachfrage teilten Sie mit, dass eine weitere Vertretung durch uns nicht mehr gewünscht sei.
Wir haben das Mandat sodann wunschgemäß niedergelegt und Sie auch hierüber unterrichtet.
Ihre Entscheidung, das hiesige Mandat vorzeitig zu beenden, entbindet Sie jedoch nicht davon, für einen Zahlungsausgleich der bis zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Gebühren und Auslagen zu sorgen.
Wir sind auftragsgemäß für Sie tätig geworden und haben die hierfür entstandenen Gebühren und Auslagen ordnungsgemäß nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.
Wir bitten daher nochmals um fristgerechten Zahlungsausgleich des offenen Rechnungsbetrages in Höhe von ****€.
Das ist die übliche Vorgehensweise diese *****. Und leider sieht es ausgesprochen schlecht aus für dich, würde ich mal sagen. Sorry.
ich verweise auf den Inhalt meiner E-Mail
Was stand denn in der E-Mail?
Vielleicht;
wenn Sie dieser E-Mail nicht widersprechen, gilt der Auftrag als erteilt?
Das sind ja keine Idioten. Die werden schon wasserdicht arbeiten.
Sowas stand in keiner der Emails drinnen um ehrlich zu sein
Aber müsste er das nicht schriftlich haben ? Sonst könnte doch jeder Anwalt einfach sagen : „Das Mandat wurde telefonisch erteil“