Anspruch auf Teil des Taschengelds bei FSJ/BFD-Abbruch?
Hallo zusammen,
bin seit einiger Zeit bei einem BFD, leider merke ich, dass es nicht klappt.
Ich möchte ordentlich kündigen und dann nach etwas anderem suchen, habe da auch schon was. Wenn ich die Kündigung zur Mitte des Monats mache, z.B. den 23ten, habe ich dann Anspruch auf das Taschengeld für die gearbeiteten Tage? Also, vom 1.5 bis zum 23.5, alle Tage, an denen ich gearbeitet hatte? Das Taschengeld wird definitiv kleiner als sonst sein, das ist mir klar. Oder muss ich den Monat erst beenden und dann habe ich Anspruch darauf? Bin bei der Diakonie RWL und kriege dementsprechend 483€.
Danke.
Bin noch in der Probezeit, also zweiwöchige Kündigungsfrist.
1 Antwort
MEn Nein.
Durch die Selbstkündigung ohne triftigen Grund gibt es keinen anteiligen Anspruch.
Hatte gerade beim Bundesamt angerufen, die meinen, ich hätte Anspruch auf eine anteilige Zahlung. Jeder sagt was anderes, aber ich glaube denen mal.
Also müsste ich dann den ganzen Monat arbeiten?