Anruf Frauenarzt - Schwanger?
Hallo liebe Community, Ich hatte die Vermutung schwanger zu sein, auch wenn ich die Pille nehme. Ein Test habe ich noch nicht gemacht, da ich mir eigentlich sicher war nicht schwanger zu sein, weil ich die Pille eigentlich immer unter 12 Stunden eingenommen habe und sonst nie etwas vorgefallen ist, wo die Wirkung nachlässt. Aufjedenfall war ich letztens beim Frauenarzt mit meiner Mum um meine Hormonwerte nochmal durchchecken zu lassen, deswegen wurde mir ja Blut abgenommen. Ja heute kam halt der Anruf und die FÄ hat mit meiner Mutter gesprochen hatte auch auf laut, sodass ich mithören konnte.. Aufjedenfall meinte sie das alles in Ordnung mit meiner Gesundheit ist.. ich aber die Pille wechseln muss da meine jetzt zu stark ist und die Nebenwirkungen mir nicht gut tun.. Dann wollte die Ärztin noch etwas sagen und meinte dann zu meiner Mutter " .. ach vergessen sie's " und ja das hat mir halt Angst gemacht, ob ich doch Schwanger sein könnte.. Ja ich wollte mal fragen ob sich jemand bei sowas auskennt und mir sagen kann, ob sie das wegen der Schweigepflicht nicht sagt da sie weiss das wir religiös sind und ich dann ein riesen Problem hätte, oder hätte sie mir das sagen müssen? Ich weiss nicht was ich denken soll ich werde in den Nächsten Tagen mal einen Test machen.. Vielen dank im Vorraus! Nadja
4 Antworten
Wärst du schwanger, würde die FÄ sagen, dass du dir Pille absetzen musst, nicht dass es wichtig wäre sie zu wechseln, da sie zu stark für dich ist. Du bist nicht schwanger. Wenn es dich interessiert was sie noch sagen wollte, Ruf einfach dort an und frag nach.
Schweigepflicht hat die Ärztin schon - allerdings wenn Du minderjährig bist vertreten Deine Eltern auch Deine Interessen in medizinischer Hinsicht...weshalb sie Auskunft erhalten dürften.
Ob Du schwanger bist oder nicht sagt Dir ein Test - allerdings glaube ich eher nicht, da die FA dies nicht als Letztes aufs Tableau bringen würde ...und die Pille müsstest Du dann absetzen...
...also wozu erst wechseln...
Vlt. Wollte sie ausplappern das Du nicht mehr unberührt bist ...und das aber dann doch gelassen...
Darum hatte ich ja formuliert... " Auskunft erhalten dürften" ^^ Um nicht erst auf Einzelfallentscheidungen eingehen zu müssen .. Ich vermute ja auch das die Fragesteller in Ü15 ist ...dennoch dürfen Eltern manche Dinge erfahren...was im Einzelnen mag ja Fall abhängig sein...allerdings hat die FA mit der Mutter telefoniert wegen der Ergebnisse - was schon fraglich wäre - hier aber nicht Frage relevant.
Danke dir! Eigentlich sollten nur meine Hormonwerte getestet werden, sieht die Ärztin daran auch das ich schwanger bin? Habe ja Blut abgegeben was dann zum Labor kommt?
Bin kein Arzt ...wenn HCG gecheckt wurde ja ^^ ...frag sie ;-)
Das hätte sie dir sagen müssen, das hat mit der Schweigepflicht nichts zu tun!
Natürlich hat das was mit der Schweigepflicht zu tun- die hat die Ärztin nämlich gegenüber der Mutter. Natürlich nicht gegenüber der Patientin, aber der Begriff Schweigepflicht bezieht sich IMMER auf eine dritte Person.
Sprich: Mutter- nein.
Tochter/ Patientin ja, der w ird natürlich alles sie betreffende mitgeteilt.
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In Verhütungsfragen solltest Du eigenes Wissen haben, wenn Du nicht mit 30 Oma sein möchtest. Ab 14 sind Mütter normalerweise aus der Nummer raus. Da spricht die FÄ mit Dir, ob Du schwanger bist, einen schrägen Hormonhaushalt hast, eine Pillenpause machen sollst oder nicht....
Wenn deine Hormonwerte geprüft wurden wurde auch ein Schwangerschaftstest gemacht. Bei einer Schwangerschaft hätte dich die Gynäkologin in die Praxis gebeten.
Das ist so nicht zutreffend.
Nach Ärztekammerleitlinien, deren Kernaussage auch höchstrichterlich bestätigt worden ist, gilt:
Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang derärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang, zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.Quelle:
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf (Seite 2 Abschnitt III, 5)