An die Rettungssanitäter: Was macht ihr, wenn ihr im Einsatz auf einen Menschen im ganz hohen Alter trefft und feststellt, dass er im Sterben liegt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, zufällig bin ich einer, jedoch hat der Rettungsassistent, Notfallsanitäter oder der Notarzt die Leitung vom Einsatz, je nachdem wer gerade höchstqulifizierter am Ort ist.

Und das Thema ist noch nicht mal so einfach. Ich kann dir jedoch nur mitteilen wie es in unserer Region gehandhabt wird.

Wenn es keine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gibt wird die Person in dem Zustand ins KH gebracht wenn nötig unter Reanimation, sei denn diese ist erfolglos dann verbleibt er am Ort.

Liegen die Dokumente vor, wird wenn nötig der Notarzt hinzu gezogen und entscheidet, hier kommt es drauf an was formuliert wurde in der Patientenverfügung und wer laut Vorsorgevollmacht Entscheidungen treffen darf, dieser wird letztendlich mit dazu beitragen wie verfahren wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Rettungssanitäter
lancet567  17.02.2024, 12:47

Da merkt man wieder wer wirklich im Rettungsdienst arbeitet oder nur auf wichtig tut. Den „Rettungsassistenten“ gibt es schon seit 2014 nicht mehr! Höchstqualifiziert ist immer der Notfallsanitäter, ist ein Notarzt vor Ort dann er. Ein RS hat nix zu melden, geschweige denn eine Entscheidung zu treffen. Deswegen fährt und trägt er überwiegend nur und bereitet die Trage vor. Zur Frage: Grundsätzlich wird nach einer Patientenverfügung geschaut ggf. Diese erfragt. Ist keine vorhanden wird der pat. Gefragt (wenn 4fach orientiert/gcs 15). Rea wird immer im R2 gefahren bedeuten NA ist immer vor Ort! Erfolgreiche Rea: Lug, erfolglose Rea: POL.

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Vor allen Dingen maßgeblich ist der Wille des Patienten, der juristisch bindend ist und an den sich alle beteiligten Personen zu halten haben. Kann der Patient seinen Willen nicht mehr äußern oder befindet sich dieser in einem medizinischen Zustand, der eine rechtskräftige Willensbekundung ausschließt, ist es sehr, sehr wichtig, dass der Patient seinen Willen in einer Patientenverfügung rechtswirksam dokumentiert hat. Diese ist, sofern auf die vorliegende Behandlungssituation zutreffend, rechtlich bindend und muss unbedingt beachtet werden!. Zusätzlich, kann auch eine Vorsorgevollmacht sinnvoll sein, in der der Patient eine Person bestimmt, welche für ihn stellvertretend medizinische Entscheidungen treffen darf. Hier gibt es jedoch gewisse gesetzliche Einschränkungen. So bedarf es für manche Entscheidungen der bevollmächtigten Person zusätzlich einer Genehmigung durch das zuständige Betreuungsgericht, welche im akuten Notfall nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Liegt kein entsprechendes und rechtsgültiges Dokument vor, so ist vom mutmaßlichen Willen des Patienten auszugehen. Der mutmaßliche Patientenwille ist in der deutschen gerichtlichen Rechtsprechung, sofern keine gegenteiligen Hinweise vorliegen, immer auf die Heilung oder die Linderung der Gesundheitsbeschwerden ausgerichtet. Äußerungen von Angehörigen oder von sonstigen Vertrauenspersonen des Patienten, sind bei der Feststellung seines mutmaßlichen Willens zu berücksichtigen. Jedoch ist bei solchen Äußerungen immer Vorsicht geboten, da es leider auch Angehörige gibt, welche falsche Angaben zum mutmaßlichen Patientenwillen tätigen, nur um zum Beispiel schneller an dessen Erbe zu gelangen. Das Angehörige im Notfall automatisch die juristische Vertretung übernehmen und dann dementsprechende medizinische Entscheidungen stellvertretend für den Patienten treffen können bzw. treffen dürfen, das ist ein ziemlich weit verbreiteter Irrglaube und nach deutschem Recht nicht der Fall. Neu eingeführt worden ist kürzlich das sogenannte "Notvertretungsrecht des Ehegatten". Dieses gilt aber nur bei der gegenseitigen Vertretung von Ehegatten und nicht bei anderen Familienangehörigen.

Mfg

An die Rettungssanitäter: Was macht ihr, wenn ihr im Einsatz auf einen Menschen im ganz hohen Alter trefft und feststellt, dass er im Sterben liegt?

Als erstes muss man sich die Frage stellen, wer warum den Rettungsdienst bestellt hat und was dieser und der Patient sich vorstellen.

Dem Patientenwillen muss in jedem Falle entsprochen werden, dieser ist bindend. Wenn dieser irgendwo festgelegt ist, ist es um so einfacher, wenn nicht, geht man vom mutmaßlichen Patientenwillen (welcher in der deutschen Rechtssprechung immer auf eine Rettung des Lebens unter allen Umständen hinaus läuft) aus. Im Zweifelsfalle wird ein Notarzt oder noch besser der Hausarzt hinzugezogen, da dieser den Patienten kennt. Die meisten präfinalen Patienten sind zudem ans Palliativnetz angebunden, dort ist ebenfalls jederzeit ein Arzt erreichbar.

Einen präfinalen Zustand kann man präklinisch als nichtärztliches Personal kaum feststellen, ergo ist diese Aktion

Die Rettungssanitäter untersuchen sie und sagten, es deutet alles auf einen bevorstehenden Tod hin. Sie würde die nächsten 2 Tage nicht überleben und sie sagten, wir sollten uns von ihr verabschieden.
Sie wollten sie ungerne im Krankenhaus sterben lassen. Sie ließen Oma bei uns.
Sie richteten schon ihr Beileid an uns aus und sagten, wir können sie ruhig anrufen, wenn was ist oder wenn Oma verstorben ist.

katastrophal unseriös.

Selbstverständlich wollen die meisten Menschen nicht im Krankenhaus sterben, am allerwenigsten die, die sich dort oft aufhalten, also Rettungsdienstpersonal. Aber unsere persönliche und individuelle Meinung ist im Dienst nicht gefragt, im Einsatz geht es ausschließlich um die Patienten. Oft genug fährt man Patienten ins Krankenhaus, weil die Angehörigen das unbedingt wollen und man selbst denkt sich dabei, dass das reine Quälerei ist.

Insgesamt ist das ein sehr komplexes Thema und immer von verschiedenen, individuellen Faktoren abhängig.

Off-Topic: der Rettungssanitäter ist nur eine von vielen Qualifikationen im Rettungsdienst, wenn du allgemein Rettungsdienstpersonal ansprichst, schreib doch lieber ganz simpel "Sanitäter".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung