An die Männer?

4 Antworten

§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Woher ich das weiß:Recherche

MurderDronesN 
Beitragsersteller
 25.11.2024, 19:00

Wir sind ja nicht 18;)

Nein, nie gehabt und auch nicht vor.

Kam mir ja schon viel in den Sinn, das aber nicht.

Nein das wäre auch krank und außerdem illegal

M19