Als Schüler Wohnung mieten und unterstützt vom amt?

2 Antworten

Das erste Problem hast du schon selbst gefunden. Deswegen werde ich zur Einverständniserklärung auch nichts mehr sagen. Sollte aber mit das größte Problem sein, wenn man sich nicht gut mit den Eltern versteht. 


Die Wohnung wird nur in besonderen Fällen bezahlt. Dazu gehört Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, besonderer Härtefall etc. 

Eure Eltern sind Unterhaltspflichtig, solange ihr das 27. Lebensjahr noch nicht beendet habt und euch in einer ,,Ausbildung" befindet. Darunter fällt auch Schule, UNI etc. Erst mit 18. könnt ihr selbst entscheiden, wo wie was ihr machen wollt. Dies müssen die Eltern dann finanziell unterstützen. Ob sie das wollen oder nicht. Vorher wird es schwierig und geht nur auf freiwillige Basis der Eltern. Vom Amt werdet ihr Grundsätzlich keine Hilfe bekommen, sofern keine besonderen Gründe vorliegen. Es gibt natürlich sowas wie betreute Ausbildung/wohnen. Eine Frau vom Amt hätte dann die Vormundschaft. Das geht aber wie gesagt nur, wenn es in der Familie Probleme gibt. Zum Beispiel die Fürsorgepflicht dir gegenüber. Tritt das ein, dann wird dir auch die Wohnung (musst du dir meist mit anderen Jugendlichen teilen) bezahlt. Ob deine Freundin dort auch mit rein kommt ist eher fraglich. 

Fazit: Natürlich könnt ihr gemeinsam mal zum Amt gehen und eure Situation schildern. Dennoch wird es eher schwierig bis unmöglich vor dem 18. Lebensjahr Hilfe vom Amt zu bekommen, da in erster Linie die Erziehungsberechtigten für euch verantwortlich sind  

Skittles9 
Fragesteller
 03.09.2016, 22:01

Okey danke

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Warum sollte Euch irgend ein Amt die Miete zahlen? Bis zum Abschluss Deiner ersten Ausbildung sind Deine Eltern für Dich zuständig - und nicht die Allgemeinheit!

Skittles9 
Fragesteller
 03.09.2016, 21:35

Ja aber weil ich ja noch zur schule gehe und abi mache habe ich gehört unterstützt das amt einen

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derhandkuss  03.09.2016, 21:36
@Skittles9

Auch die Schule gehört in die Zeit der Ausbildung - und damit ist das Sache Deiner Eltern!

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wilees  03.09.2016, 21:37
@Skittles9

Du bist Schüler / in und damit sind Deine Eltern für Deinen Unterhalt zuständig.

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Skittles9 
Fragesteller
 03.09.2016, 22:02

Okey das war ja meine frage

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