Als Mitarbeiter ,,verdorbene" Getränke kaufen?

4 Antworten

Hast du von deinem Vorgesetzen die Erlaubnis für diese Vorgehensweise bekommen? Hat der Kassierer nichts dazu gesagt? Wenn du es eigenmächtig so entschieden hast, ohne dass es vom AG irgendeine Grundlage dafür gab, könnte hier ggf. ein Betrug vorliegen. Ein Diebstahl wäre es in diesem Fall nicht.

Ob es Nachteile hat? Wie wurden die Kisten denn erfasst? Also woher weiß das System, dass sie den Laden verlassen haben, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Kasse erfasst wurden? Wurden sie vorher abgeschrieben? Falls nicht, dann hat es Nachteile für den Laden, da die Kisten einfach aus dem Bestand "verschwunden" sind.

Aber alle haben mich schräg angeguckt?

Wenn der Verkauf, die kostenlose Abgabe an Dich vom Arbeitgeber akzeptiert, genehmigt wurde, ist nichts dagegen zu sagen.

Selbstbedienung ist praktisch Diebstahl und das hast du getan. Ein abgelaufenes MHD ändert nicht viel an der Verkaufbarkeit oder an den Eigentumsverhältnissen.

Bruns22 
Fragesteller
 20.11.2021, 19:23

Nein nicht Selbszbedienung. Ich habe die Kiste offiziell gekauft und nur das Pfand an der Kasse bezahlt. Quasi habe ich offiziell nur 4 leere Kisten mit Flaschen bezahlt

1

Eigentlich hätte er dir auch mwst abnehmen müssen.

Das war mehrwertsteuerpflichtig.

GutenTag2003  20.11.2021, 19:31

Unsinn. MwSt 19 % von 0 = ?

Die einzige Frage wäre die nach dem "Geldwerten Vorteil".

0
SamGoldblatt  20.11.2021, 19:32
@GutenTag2003

Du hast keine Ahnung.

Du bringst damit Güter in den Wirtschaftskreislauf und das ist mwstpflichtig.

Wenn du einen Krapfenstand hast und selbst 5 Krapfen frisst, ist auch das mwst-pflichtig.

Google es.

0
GutenTag2003  20.11.2021, 19:35
@SamGoldblatt

Nochmal. Die Frage stellt sich (lediglich) nach dem geldwerten Vorteil. (Lohn-/Einkommensteuer).

Waren die nicht mehr verkauft werden können, werden buchungstechnisch abgeschrieben. Solche Abschreibungen betreffen auch die MwSt.

Diese wird korrigiert und die erhält auch niemand.

0
SamGoldblatt  20.11.2021, 19:39
@GutenTag2003

Wenn du sie vernichtest, nicht wenn du sie kostenlos abgibst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unentgeltliche_Wertabgabe

Weil eine Lieferung oder Leistung der Umsatzsteuer grundsätzlich nur unterliegt, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet, ist es aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erforderlich, dass unentgeltliche Wertabgaben in gleicher Weise besteuert werden. Im Ergebnis wird der Vorsteuerabzug, der beim Erwerb des Gegenstandes oder der bezogenen Leistung für das Unternehmen eingetreten ist, rückgängig gemacht.

Das ist der Unterschied zwischen Akademikern und den anderen.

0
GutenTag2003  20.11.2021, 19:39
@SamGoldblatt
oder leck mich einfach.

Das ist selbstverständlich eines der hochintelligenten Argumenten.

Ich vermute mal Du hast "leck mich" studiert.

0
GutenTag2003  20.11.2021, 19:43
@SamGoldblatt
Weil eine  Lieferung oder Leistung der Umsatzsteuer grundsätzlich nur unterliegt, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet,

Du kannst sicher lesen, zumindest mal "überlesen".

Und zwar das Wort "nur".

Und in diesem Zusammenhang hat Du auch den Rest des - von Dir zitierten - Beitrages nicht verstanden.

Vielleicht beschäftigst Du Dich mal mit Buchhaltung. 😎

0
GutenTag2003  20.11.2021, 20:03
@SamGoldblatt
 du bist ganz offensichtlich dumm.

Von Dir mutet das fast wie ein Kompliment an. 😂😂😂

0
GutenTag2003  20.11.2021, 20:04
@SamGoldblatt

Deine Zustimmung benötige ich dazu nicht. Sie taugt nichts, ist ergo absolut verzichtbar.

0