Als Mitarbeiter ,,verdorbene" Getränke kaufen?
Bei uns waren 3 Kisten Cola am 19.11 Abgelaufen. Bezahlt habe ich nur das Pfand. Aber alle haben mich schräg angeguckt? Hat das Nachteile für den Laden ? Ich meine sonst hätten sie es weggeschüttet.?
4 Antworten
Hast du von deinem Vorgesetzen die Erlaubnis für diese Vorgehensweise bekommen? Hat der Kassierer nichts dazu gesagt? Wenn du es eigenmächtig so entschieden hast, ohne dass es vom AG irgendeine Grundlage dafür gab, könnte hier ggf. ein Betrug vorliegen. Ein Diebstahl wäre es in diesem Fall nicht.
Ob es Nachteile hat? Wie wurden die Kisten denn erfasst? Also woher weiß das System, dass sie den Laden verlassen haben, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Kasse erfasst wurden? Wurden sie vorher abgeschrieben? Falls nicht, dann hat es Nachteile für den Laden, da die Kisten einfach aus dem Bestand "verschwunden" sind.
Aber alle haben mich schräg angeguckt?
Wenn der Verkauf, die kostenlose Abgabe an Dich vom Arbeitgeber akzeptiert, genehmigt wurde, ist nichts dagegen zu sagen.
Selbstbedienung ist praktisch Diebstahl und das hast du getan. Ein abgelaufenes MHD ändert nicht viel an der Verkaufbarkeit oder an den Eigentumsverhältnissen.
Nein nicht Selbszbedienung. Ich habe die Kiste offiziell gekauft und nur das Pfand an der Kasse bezahlt. Quasi habe ich offiziell nur 4 leere Kisten mit Flaschen bezahlt
Eigentlich hätte er dir auch mwst abnehmen müssen.
Das war mehrwertsteuerpflichtig.
Du hast keine Ahnung.
Du bringst damit Güter in den Wirtschaftskreislauf und das ist mwstpflichtig.
Wenn du einen Krapfenstand hast und selbst 5 Krapfen frisst, ist auch das mwst-pflichtig.
Google es.
Nein, da wird ein Wert angenommen, welcher genau weiß ich aber auch nicht.
Google es McFly oder leck mich einfach.
https://www.facebook.com/HHReeperbahn/videos/problem/483036285666373/
Nochmal. Die Frage stellt sich (lediglich) nach dem geldwerten Vorteil. (Lohn-/Einkommensteuer).
Waren die nicht mehr verkauft werden können, werden buchungstechnisch abgeschrieben. Solche Abschreibungen betreffen auch die MwSt.
Diese wird korrigiert und die erhält auch niemand.
Wenn du sie vernichtest, nicht wenn du sie kostenlos abgibst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Unentgeltliche_Wertabgabe
Weil eine Lieferung oder Leistung der Umsatzsteuer grundsätzlich nur unterliegt, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet, ist es aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erforderlich, dass unentgeltliche Wertabgaben in gleicher Weise besteuert werden. Im Ergebnis wird der Vorsteuerabzug, der beim Erwerb des Gegenstandes oder der bezogenen Leistung für das Unternehmen eingetreten ist, rückgängig gemacht.
Das ist der Unterschied zwischen Akademikern und den anderen.
oder leck mich einfach.
Das ist selbstverständlich eines der hochintelligenten Argumenten.
Ich vermute mal Du hast "leck mich" studiert.
Weil eine Lieferung oder Leistung der Umsatzsteuer grundsätzlich nur unterliegt, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet,
Du kannst sicher lesen, zumindest mal "überlesen".
Und zwar das Wort "nur".
Und in diesem Zusammenhang hat Du auch den Rest des - von Dir zitierten - Beitrages nicht verstanden.
Vielleicht beschäftigst Du Dich mal mit Buchhaltung. 😎
Nice, ich bin raus, du bist ganz offensichtlich dumm.
https://www.betriebsausgabe.de/lexikon/verdorbene-ware/
Auf diese Ware gibt es keine "eingenommene" MwSt.. Die Vorsteuer wird bereits beim Einkauf be-/ bzw. verrechnet.
Deine Zustimmung benötige ich dazu nicht. Sie taugt nichts, ist ergo absolut verzichtbar.
Unsinn. MwSt 19 % von 0 = ?
Die einzige Frage wäre die nach dem "Geldwerten Vorteil".