Als Azubi Fehler erlaubt?

3 Antworten

Nein den Dan würde es keine Ausbildungen geben ! Solange du mit deinem Fehler keinen schadest wie den kunden gibt es Nichtmal Stress außer wen überhaupt mit deinem Ausbilder ! Aber niemand kann erwarten das du in 1 Wochen schon alles weist und kannst! Da kriegt eher der den Ärger der dich diese Aufgabe hat machen lassen wen du das noch nicht kannst!

Wir sind Azubis, dürfen Fehler machen, weil wir den Beruf (er-)lernen.

Gerade in der PZ ist es natürlich blöd, wenn einem Fehler unterlaufen, aber auch normal.

Ich habe mir am Anfang alle Vorgänge aufgeschrieben und konnte dann immer darauf zugreifen. Gerade zu Anfang lernt man ja teilweise sehr viel auf einmal.

Problematisch wird es evtl., wenn man täglich den Vorgang hat, dann aber immer den gleichen Fehler macht. Dies sollte natürlich nicht sein.

Und, dann kommt es auch immer auf den Betrieb und die Kollegen an.

Hake es ab. Mach es nächstes Mal besser. Wir sind alle nur Menschen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Generell: Fehler passieren immer im Arbeitsleben

Fehler, die Azubis im Rahmen ihrer Ausbildung machen, sind dem Ausbilder oder dem Ausbildungsbeauftragten zuzurechnen, da sie alle Tätigkeiten überwachen und kontrollieren müssen (Vorsatz bleibt außen vor) - häufig sind die Fehler, gerade am Anfang einer Ausbildung, auf mangelnde Unterweisungen zurückzuführen.

Der Azubi ist in der Pflicht sich Mühe zu geben und im Rahmen seiner Fähigkeiten und erworbenen Kenntnisse, die ihm übertragenen Aufgaben, auszuführen.

Fehler in der Ausbildung sind der Regelfall - es ist eben eine Ausbildung - Fehler sind auch wichtig, um einen Lernerfolg zu erzielen. Daher sollen auch Fehler durch den Ausbilder zugelassen werden, wenn einem Azubi selbständige Aufgabenbewältigungen zugetraut werden - er hat dann dafür zu sorgen, daß diese Fehler nicht zum Schaden der Firma, Kunden oder Geschäftspartnern führen, indem er mit dem Azubi zusammen diese Fehler dann korrigiert, bevor sie negative Auswirkungen haben können.

Daher kann daraus grundsätzlich keine Kündigung entstehen.

In den ersten 4 Monaten ist allerdings Probezeit; hier kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten vereinfacht gekündigt werden - hier sollen ja beide Seiten schauen, ob das Ausbildungsverhältnis das Richtige ist - wenn hier nun seitens des Ausbildungsbetriebes festgestellt wird, daß Du nicht ausbildungsfähig wärst, könnte er kündigen; aber dann müsste (üblicherweise) schon einiges zusammenkommen....