Ist es möglich, einen Azubi zu kündigen nach der Probezeit?

2 Antworten

Möglich ist dies, aber nur fristlos und aus wichtigen Grund. Deine angeführten Gründe fallen so pauschal erstmal nicht darunter.

Xandros0506  13.09.2022, 13:49

Das geht schon. Hatte schon den Fall, dass ein Azubi im dritten Lehrjahr gekündigt wurde,. (Mit Frist zum Monatsende, was derzeit noch gut 2 Wochen waren.) Dabei hat die Schule den Ausbildungsbetrieb kontaktiert und mitgeteilt, dass sie bei diesem Azubi keine Chance auf ein Bestehen der Prüfung sehen, was dem Ausbildungsbetrieb durch nachlassende Arbeitsmoral sowie steigendes Desinteresse am Job (bei dem Azubi) auch schon festgestellt hat.
Die HWK wurde darüber unterrichtet und hat einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, den der Azubi dann auch akzeptiert hat. ist zwar keine direkte Kündigung, kommt dem aber doch sehr nahe.

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TheQ86  13.09.2022, 13:58
@Xandros0506
kommt dem aber doch sehr nahe.

Eigentlich nicht. Ein A-Loch Azubi hätte sich bis zum Ende aushalten lassen können, ohne dass der Betrieb einen juristischen Anspruch auf die Kündigung gehabt hätte.

Und wenn du eine arbeitnehmerseitige Kündigung einem Aufhebungsvertrag "sehr nah" stellst, dann warst du wohl noch nie direkt nach nem AHV beim Amt.

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Familiengerd  13.09.2022, 17:14
@TheQ86
Ein A-Loch Azubi hätte sich bis zum Ende aushalten lassen können, ohne dass der Betrieb einen juristischen Anspruch auf die Kündigung gehabt hätte.

Da kommt ganz auf das Verhalten des Auszubildenden, die Art des Fehlverhaltens an. Wenn er sich so verhält, dass dem Betrieb die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist, kann ihm fristlos gekündigt werden (gegebenenfalls - je nach den Umständen - nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung).

Aber die Aussage "ist zwar keine direkte Kündigung, kommt dem aber doch sehr nahe." von Xandros0506 ist natürlich Unsinn.

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Wenn der Betrieb denkt das der Azubi nicht zum Beruf passt

Nein.

Das ist nicht die Entscheidung des Ausbildungsbetriebs.

oder man als azubi Fehler macht bei den Aufgaben

Nein.

In gewissem Rahmen ist es sogar hinzunehmen, dass der Azubi Fehler macht. Schließlich ist es ja auch eine Ausbildung und aus vielen Fehlern lernt man.

Nach der Probezeit kann man einem Azubi nicht mehr ordentlich kündigen. Nur eine Kündigung aus wichtigem Grund geht dann noch. Und dazu müsste der Azubi schon wirklich absichtlich, oder grob fahrlässig einen wirklich schwerwiegenden Fehler gemacht haben. Oder aber etwas wirklich schlimmes, wie einen Diebstahl begangen haben.

Aloa112 
Fragesteller
 13.09.2022, 13:50

Auch wenn diese Fehler kleine und etwas unnötige Fehler sind?

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TheQ86  13.09.2022, 13:53
@Aloa112

Nein. Das habe ich doch oben schon geschrieben. Der Azubi ist in Ausbildung. Es kann und darf noch kein fehlerfreies und selbständig korrektes Arbeiten erwartet werden. Wenn sich der Azubi grob gesagt nur dumm anstellt, kann er trotzdem nicht gekündigt werden. Entweder er merkt selbst, das passt nicht und geht von sich aus, oder er bleibt eben bis zum Ende der Ausbildungszeit in dem Betrieb. Unabhängig davon, ob er seinen Abschluss erreicht, oder nicht.

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Kuestenflieger  13.09.2022, 14:06

falsches geschrieben !

nach der probezeit ist nur eine ordentliche kündigung möglich !

vorher beiderseits ohne gründe möglich !

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TheQ86  13.09.2022, 14:11
@Kuestenflieger

Nix falsch.

Bei einer ordentlichen Kündigung handelt es sich um die einseitige Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.

Als Azubi können Sie Ihr Ausbildungsverhältnis entweder durch eine ordentliche Kündigung, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder einen Aufhebungsvertrag beenden.

Nach der Probezeit von maximal 4 Monaten dürfen Sie als Azubi nur noch außerordentlich gekündigt werden. Dafür muss Ihr Ausbildungsbetrieb einen wichtigen Grund benennen können (zum Beispiel Diebstahl von Firmeneigentum).

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Quintessenz ist: Nach der Probezeit darf ein Auszubildender ordentlich kündigen, der Ausbildungsbetrieb jedoch nicht.

Quellen:

https://www.sage.com/de-de/blog/lexikon/ordentliche-kuendigung/

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/arbeitsrecht/kuendigung-ausbildung/

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