Als 13 Jähriger bei e-tec Grafikkarte für 600€ einkaufen?

6 Antworten

Notfalls einfach fragen ob ein Elternteil von dir auf „Kaufen“ Drücken kann😉

Unterschrieben musst du nur, wenn du eine Versicherung abschließt für die Geräte, oder wenn du auf Raten kaufst. an sonsten heißt es einfach kaufen und beleg mitnehmen.

das mit den 500 € ist übrigens ne interne Regelung von denen, wenn überhaupt. denn das Gesetz schweigt sich diesbezüglich aus. Es ist hier nur von taschengeldüblichen Käufen oder Beträgen die Rede. der Lolly für nen Euro ist da denke ich mal gedeckt. selbst bei einem Spiel für 49 € kann es aber schon sein, dass das "zu viel" ist. den Verkäufern bzw. Ladeninhabern steht es übrigens frei. verkaufen und riskieren, dass eine wütende Helikoptermama wieder kommt, und das Geld wieder haben will oder nein sagen.

lg, Anna

habe aber mal gehört dass man als Minderjähriger noch nicht ganz Geschäftsfahig ist

Soweit richtig

und nur bis zu 500€ ausgeben darf (auf einer Rechnung).

Das ist falsch.

Du darfst Käufe im Rahmen deines Taschengeldes tätigen. Die Grafikkarte ist definitiv viel zu teuer, da musst du schon deine Eltern mit in den Laden schleppen.

Sigmundxxx 
Fragesteller
 02.01.2024, 13:27

Bekomme kein Taschengeld da fällt ja dann auch die Regelung weg oder?

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NaIchHalt09  02.01.2024, 13:33
@Sigmundxxx

Nein. Es geht um Beträge, die Kinder üblicherweise als Taschengeld zur Verfügung gestellt bekommen.

Nach deiner Logik: kein Taschengeld = keine Möglichkeit irgendetwas zu kaufen.

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Wenn du durch den Kauf keine rechtlichen Nachteile hast, kannst du es mit deinem Taschengeld kaufen. Dann brauchst du aber die Genehmigung deiner Eltern(im Nachhinein).

Das mit dem Betrag.

Paragraf 110 BGB

Der Gesetzgeber schreibt keinen Maximalbetrag im Paragraf 110 BGB vor, den Kinder und Jugendliche ausgeben dürfen. Haben Kinder sich eine größere Menge an Taschengeld angespart, dürfen sie sich demnach 

Wie kommst du auf die 500€? In welchem Gesetz soll das stehen? Der sogenannte Taschengeldparagraph lautet

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Was dies in einfachen Worten bedeutet findest du zum Beispiel hier

https://studyflix.de/wirtschaft/taschengeldparagraph-4993

Grundsätzlich wird ein Verkäufer ein Geschäft mit einem Minderjährigen in dieser Höhe ablehnen und eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten verlangen.