Allgemeine Berechnungsvorschrift für Reihenschaltung aus zwei Admittanzen?
Hallo zusammen,
ich habe zwei Impedanzen Z1 und Z2 gegeben aus denen ich die Admittanzen ausrechnen soll, was kein Problem ist. Im zweiten Abschnitt soll ich eine allgemeine Vorschrift zur Berechnung der Admittanz Ygesamt einer Reihenschaltung aus der Admittanz Y1 und Y2 angeben, und ich habe keinen Ansatz für so eine Vorschrift.
Ich würde mich sehr über Tipps und Hilfe freuen
MfG
1 Antwort
Hallo
Darf man die Formel für die Reihenschaltung von Impedanzen voraussetzen, so ergibt sich:
Zges = Z1 + Z2
Kehrwert auf beiden Seiten nehmen und Y = 1/Z beachten, ergibt:
1/Zges = Yges =1/(Z1 +Z2) = 1/(1/Y1 + 1/Y2)
Bruch erweitern mit Y1 * Y2 ergibt:
Yges = Y1 * Y2/(Y1 + Y2)
Kehrwert auf beiden Seiten nehmen, ergibt:
1/Yges = (Y1 + Y2)/Y1* Y2 = 1/Y1 + 1/Y2
Man beachte die Ähnlichkeit bei Impedanzen in Parallelschaltung!
1/Zges = 1/Z1 + 1/Z2 + ...
Darf man die Formel Zges = Z1 + Z2
nicht voraussetzen, so muss man sie kurz herleiten:
Bei Reihenschaltung fließt durch beide Impedanzen derselbe Strom!
Es gilt aber: uges = u1 + u2 (Maschenregel, 2. Kirchhoff'sches Gesetz)
Wir dividieren beide Seiten durch i:
uges/i = u1/i + u2/i
Wegen des Ohmschen Gesetzes Z= u/i folgt dann sofort:
Zges = Z1 + Z2