ALG 1. Anspruch wie lange?

4 Antworten

Was soll Deine Frage jetzt zum Ausdruck bringen?

..... dass Du seit dieser bestehenden Arbeitslosigkeit - seit April d.J. ALG I kassierst und zusätzlich im Ausland "schwarz" arbeitest?

.... oder hast Du Dich bis dato korrekterweise nicht arbeitslos gemeldet und versuchst herauszufinden wie lange Du Anspruch auf ALG I hast, wenn Du Deinen Job im Ausland schmeißt?

ALG Anspruch wären dann als unter 50-jähriger 12 Monate.


Demjin 
Fragesteller
 13.11.2019, 09:36

Meine Auslandsarbeit ist keinesfalls "schwarz". Ich war von 2014 bis April diesen Jahres über ein Entsendungsvertrag außerhalb der EU am arbeiten. Die selbe hat mir dann im April nur die Wahl gelassen direkt über den ausländischen Sitz eingestellt werden sonst Arbeitslos. Als ich dann noch im April in Deutschland war und mich beim Arbeitsamt gemeldet habe wurde das so besprochen. Ich war aber seitdem nicht mehr persönlich dort. Wie lange bekomme ich dann ALG1 sollte ich sagen wir im mal im Januar 2020 kündigen, nach Deutschland zurückkehren und zum Amt gehen?

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Wenn du den Antrag auf AlG 1 stellst, musst du in den letzten 24 Monaten 12 Beitragsmonate nachweisen.

Die Höhe des Anspruchs errechnet sich aus dem Durchschnitt dieser 12 Monate.

Der Anspruch auf Leistung beginnt frühestens mit der persönlichen Arbeitslosmeldung. Auch evtl. Sperrzeiten, setzen dann erst ein.

https://www.alg-i.de/anwartschaftszeit.html

Du musst die Anwartschaftszeit innerhalb der Rahmenfist erarbeitet haben

nach Deiner Schilderung ist das der Fall und Du kanst Alg1 beantragen

das wird ohnehin bei der Antragstellung durch die Agentur für Arbeit geprüft

Ich nehme mal an das du die Arbeitslosmeldung mit der Arbeit suchend Meldung verwechselt hast, denn sonst hätte man dir ja schon ALG - 1 zahlen müssen und das wäre auch schon lange wieder eingestellt worden, weil man dich auf Garantie schon mehrmals zum persönlichen Gespräch eingeladen hätte und bei nicht erscheinen die Leistungen vorsorglich erst einmal ganz eingestellt hätte.

Dann würdest du nämlich große Probleme wegen Betrug bekommen.

ALG - 1 stünde dir dann erst ab deiner persönlichen Arbeitslosmeldung zu, vorausgesetzt du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hast seit der Meldung innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr eine Versicherungspflicht gehabt, also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Dann könnte der max.ALG - 1 Anspruch bei unter 50 jährigen bei 12 Monaten liegen, dafür müsste man aber min.innerhalb von 2 Jahren auch 2 Jahre Versicherungspflicht nachweisen.