Agria 1800D (Einachstraktor, BJ 1952) zulassen?


02.11.2023, 17:47
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Eine einachsige Zug- und Arbeitsmaschine, die von einer Person an Holmen geführt wird, ist zulassungsfrei, Kfz-Steuer befreit und es besteht auch beim Führen auf öffentlichen Straßen keine Fahrerlaubnispflicht gemäß § 4 FeV, Abs. 1, Nr. 3. Bei unzureichenden Sichtverhältnissen/Witterungsverhältnissen, unter anderem Dunkelheit, ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende nach hintende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen. Nach hinten ist rot sinnvoller.