Agria 1800D (Einachstraktor, BJ 1952) zulassen?
Guten Tag zusammen,
ich habe letztes Jahr eine Agria 1800D aus dem Jahr 1952 erworben. Da ich nun Zeit und das nötige Kleingeld habe wollte ich diesen anmelden, um mit ihm auf der Straße fahren zu dürfen (auch nicht landwirtschaftliche Zwecke).
Nun ist meine Frage:
- wie bekomme ich neue Papiere für den Schlepper (alte Papiere waren nicht mehr vorhanden)?
- benötige ich für die TÜV-Prüfung einen geeigneten Hänger mit Lichtanlage, Bremse, etc.?
- Benötige ich zum Fahren ein kleines Versicherungskennzeichen oder eine richtige Anmeldung am Landratsamt?
Ein paar Daten:
- Agria 1800D
- BJ 1952
- Hubraum 500cm2
- Diesel
- Gewicht 230kg
- Trommelbremse
- Höchstgeschwindigkeit 19kmh mit der aktuellen Bereifung
- 2 Gänge Vorwärts und Rückwärts
Vielen Dank für eine Antwort :)
- 6ps
1 Antwort
Eine einachsige Zug- und Arbeitsmaschine, die von einer Person an Holmen geführt wird, ist zulassungsfrei, Kfz-Steuer befreit und es besteht auch beim Führen auf öffentlichen Straßen keine Fahrerlaubnispflicht gemäß § 4 FeV, Abs. 1, Nr. 3. Bei unzureichenden Sichtverhältnissen/Witterungsverhältnissen, unter anderem Dunkelheit, ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende nach hintende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen. Nach hinten ist rot sinnvoller.